Richtungsentscheidung zur Wohnraumkomponente im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Februar 2026
Beschlossen — einstimmig
am 12. Februar 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Verwaltung wird gebeten, 1. den Grundsatz der Wohnraumschaffung für Beschäftigte der öffentlichen Hand im Rahmen des Projekts zu bestätigen, 2. Variante A (ein Wohngeschoss) als empfohlene Umsetzungsvariante festzulegen, 3. im weiteren Planungsprozess zusätzlich Variante C (optimierte Dachform) zu prüfen, 4. Variante B (zwei Wohngeschosse) lediglich als langfristige Option zu dokumentieren, ohne sie derzeit weiterzuverfolgen, 5. die weitere Planung unter dem Vorbehalt einer detaillierten Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Leistungsphase 3 fortzuführen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll festlegen, wie viele Wohnungen im Obergeschoss des geplanten Ganztagsschul-Neubaus entstehen. Die Verwaltung empfiehlt Variante A: ein Wohngeschoss mit rund 240 m² und vier Wohneinheiten für Beschäftigte der öffentlichen Hand. Zusätzlich soll Variante C (optimierte Dachform, ca. 325 m², fünf Wohneinheiten) im weiteren Planungsprozess geprüft werden. Variante B mit zwei Wohngeschossen (bis zu 12 Wohneinheiten) soll vorerst nur als langfristige Option dokumentiert bleiben.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), eingebracht von Bürgermeister Kösters. Es handelt sich um eine Richtungsentscheidung im laufenden Planungsprozess des Projekts „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung
Hintergrund
Die Grundsatzentscheidung zum Projekt sah vor, neben den Schulflächen Wohnraum für Beschäftigte der öffentlichen Hand zu schaffen. Die Gemeinde verfügt derzeit über 17 Wohneinheiten, von denen ab November 2026 noch 14 frei steuerbar sind. Bei 26 Stellen in Verwaltung, Kindergarten, Bauhof und Inselschule liegt die Wohnraumquote derzeit bei rund 54 %. Parallel erarbeitet die Gemeinde eine umfassende Wohnraumstrategie.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind in erster Linie neue Mitarbeitende und Lehrkräfte, die auf Spiekeroog auf kommunalen Wohnraum angewiesen sind. Für die Gemeinde insgesamt entscheidet die Wahl der Variante über Investitionshöhe und Folgekosten. Mittelbar profitiert die Insel davon, wenn zentrale Bereiche wie Schule, Kindergarten und Verwaltung dauerhaft besetzt bleiben können.
Die wichtigsten Punkte
- Variante A (empfohlen) sieht ein Wohngeschoss mit ca. 240 m² und vier Wohneinheiten vor
- Variante C (optimierte Dachform, ca. 325 m², fünf Wohneinheiten) soll parallel weiter geprüft werden
- Variante B mit zwei Wohngeschossen und bis zu 12 Wohneinheiten wird vorerst nur als Option dokumentiert
- Der aktuelle Haushalt ist bislang nur für ein Wohngeschoss ausgelegt; jede Ausweitung erfordert neue Haushaltsberatung
- Die weitere Planung steht unter dem Vorbehalt einer detaillierten Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Leistungsphase 3
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/117/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8135 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/117/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.02.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 12.02.2026 Betreff: Richtungsentscheidung zur Wohnraumkomponente im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung„ Sachverhalt: 1. Ausgangslage und bisherige Beschlusslage Mit der Grundsatzentscheidung zum Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“ wurde festgelegt, dass neben den schulisch notwendigen Flächen zusätzlicher Wohnraum für Beschäftigte der öffentlichen Hand geschaffen werden soll. Vorgesehen ist Wohnraum im Obergeschoss; zugleich wurde entschieden, hinsichtlich der Geschossigkeit flexibel zu bleiben, um auf Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Rahmenbedingungen reagieren zu können. Mit dem Fortschreiten der Planung ist nun eine Richtungsentscheidung zur Ausgestaltung der Wohnraumkomponente erforderlich, um die weiteren Planungsleistungen zielgerichtet und verantwortungsvoll fortzuführen. 2. Aktueller Planungsstand Das Raum- und Funktionsprogramm für die öffentlichen Flächen (Ganztagsschule) ist finalisiert und in einen Grundriss überführt. Nach Abzug von Verkehrsflächen (Treppenhaus, Flure) und Abstellräumen ergibt sich bei einem klassischen Satteldach eine Wohnfläche von ca. 240 m², die im 1. Obergeschoss realisiert werden kann. Dies entspricht – bei dem Bedarf an eher größeren Wohnungen – vier Wohneinheiten. Bei Ausführung von zwei Wohngeschossen könnte zusätzlich weitere Wohnfläche von ca. 325 m² geschaffen werden. Insgesamt ergäbe sich damit ein Wohnraumumfang von rund 565 m², was – je nach Zuschnitt – etwa 9 bis 12 Wohneinheiten ermöglichen würde. Diese Variante wäre mit einem deutlich höheren Investitions- und Folgekostenumfang verbunden. 3. Wohnraumbestand der Gemeinde – strategische Einordnung Die Gemeinde verfügt derzeit über 17 Wohneinheiten (15 im Eigentum, 2 extern angemietet) zur Unterbringung von Beschäftigten. Davon sind: 3 Wohneinheiten langfristig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH vermietet und stehen der Gemeinde dauerhaft nicht zur Verfügung. 1 weitere Wohneinheit kehrt zum 01.11. in den kommunalen Bestand zurück (Vorsorge für einen möglichen Bürgermeisterwechsel). - 2 - Damit stehen der Gemeinde ab 01.11.2026 insgesamt 14 steuerbare Wohneinheiten zur Verfügung. Neu eingestellte Mitarbeitende oder Lehrkräfte verfügen in der Regel nicht über eigenen Wohnraum und sind unmittelbar auf kommunale Angebote angewiesen. Wohnraum ist damit kein Komfortinstrument, sondern dient primär der Sicherung der Funktionsfähigkeit zentraler Bereiche (Verwaltung, Kindergarten, Bauhof, Inselschule). 4. Bedarfsdynamik, Quote und strategische Reserve Gemeinde (Verwaltung, Kindergarten, Bauhof) und Inselschule verfügen gemeinsam über 26 Stellen. Die derzeitige Wohnraumquote liegt – bereinigt um die langfristig NSB-gebundenen Wohnungen – bei rund 54 %. Der Wohnraumbedarf der öffentlichen Hand ist nicht statisch. Neben Fluktuation können sich zusätzliche Bedarfe durch Aufgabenmehrungen ergeben. Vor diesem Hintergrund ist zusätzlicher Wohnraum nicht nur als Deckung des heutigen Bedarfs zu verstehen, sondern auch als strategische Reserve. Auf Spiekeroog ist davon auszugehen, dass Wohnraum dauerhaft nachgefragt wird; Leerstände sind nicht zu erwarten. Mit der Schaffung von vier zusätzlichen Wohnungen würde sich die Wohnraumquote rechnerisch auf rund 69 % erhöhen. Diese Quote ist als Orientierungswert, nicht als Zielgröße zu verstehen. Die Gemeinde verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, perspektivisch 100 % aller Beschäftigten über kommunalen Werksmiet-Wohnraum zu versorgen. Parallel erarbeitet die Gemeinde eine umfassende Wohnraumstrategie, deren Ziel es ist, auch den freien Mietwohnungsmarkt und weitere Wohnformen auf der Insel zu stärken. 5. Haushaltslage und finanzielle Leistungsfähigkeit Die finanzielle Situation der Gemeinde ist seit vielen Jahren angespannt. Rücklagen stehen derzeit nicht zur Verfügung. Neben dem Projekt Ganztagsschule stehen weitere investive Vorhaben an, bei denen die Gemeinde Eigenanteile zu tragen hat (u. a. Glasfaserausbau). Auch die Ganztagsschule selbst erfordert – trotz Beteiligung des Landkreises – einen erheblichen kommunalen Finanzierungsanteil. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde insgesamt im Blick zu behalten und Risiken bewusst zu begrenzen. Im aktuellen Haushalt ist das Projekt bislang mit einem Wohngeschoss Wohnraum abgebildet. Jede darüberhinausgehende Ausweitung würde eine erneute haushalterische Bewertung erfordern. 6. Mögliche Varianten und Abwägungen Variante A: Ein Wohngeschoss (Satteldach, ca. 240 m² mit 4 WE) Erfüllt den aktuellen Bedarf an kommunalem Wohnraum in angemessenem Umfang Finanzielle Belastung bleibt beherrschbar Entspricht der bisherigen Haushaltsplanung Gute Balance zwischen Funktionssicherung und Haushaltsdisziplin Stärkung der Funktionssicherung von Gemeinde und Inselschule Begrenztes Risiko hinsichtlich Folgekosten und Subventionierung Variante B: Zwei Wohngeschosse (ca. 565 m² mit 9–12 WE) Sehr effiziente Ausnutzung der auf der Insel extrem knappen Baufläche Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis je Quadratmeter durch zusätzliche Wohnfläche auf gleicher Grundfläche Möglichkeit, extern angemietete Wohneinheiten (z. B. Zollhaus) perspektivisch zurückzugeben und laufende Mietkosten einzusparen - 3 - Option, bestehende gemeindliche Immobilien (z. B. Tranpad 1) einer anderen Nutzung zuzuführen (freier Wohnungsmarkt, Wohnraum für Gewerbebetriebe, Handwerkeransiedlung, Mischformen) Stärkung der langfristigen Funktionssicherung von Gemeinde und Inselschule Schaffung von Wohnraum auch für weitere Akteure der öffentlichen Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorger, Glasfaseranbieter) Jedoch: erheblich höheres Investitions- und Folgekostenrisiko Variante C: Optimierte Dachform wie Flachdach (ca. 325 m² mit 5 WE) Vollständige oder weitgehende Nutzung des 1. Obergeschosses, folglich mehr Wohnfläche als bei klassischem Satteldach, ohne zweites Wohngeschoss Begrenzte Mehrkosten im Vergleich zu Variante A Gute Vereinbarkeit mit Haushaltslage und strategischer Zurückhaltung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird gebeten, 1. den Grundsatz der Wohnraumschaffung für Beschäftigte der öffentlichen Hand im Rahmen des Projekts zu bestätigen, 2. Variante A (ein Wohngeschoss) als empfohlene Umsetzungsvariante festzulegen, 3. im weiteren Planungsprozess zusätzlich Variante C (optimierte Dachform) zu prüfen, 4. Variante B (zwei Wohngeschosse) lediglich als langfristige Option zu dokumentieren, ohne sie derzeit weiterzuverfolgen, 5. die weitere Planung unter dem Vorbehalt einer detaillierten Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Leistungsphase 3 fortzuführen. Spiekeroog, den 28.01.2026 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll die Dachform für den geplanten Erweiterungsbau an der Inselschule festlegen, der Schulfläche und Wohnraum für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vereint. Die Verwaltung hat fünf Varianten geprüft und empfiehlt ein Satteldach mit Gauben — es liefert zwar die kleinste Wohnfläche (rund 319 m²), fügt sich aber am besten in das bestehende Schulensemble und die Baugestaltungssatzung ein. Ein Flachdach würde mehr Fläche bieten, aber eine Ausnahme von der Satzung erfordern; ein Pultdach wäre flächenreicher, aber teurer und baulich dominanter. Der Beschlussvorschlag lautet: Satteldach mit Gauben als verbindliche Planungsgrundlage.
Die Gemeinde Spiekeroog plant einen Erweiterungsbau an der Inselschule: Im Erdgeschoss entsteht ein Ganztagsbereich mit Mensa, im Obergeschoss vier Wohnungen für Lehrkräfte und andere öffentliche Beschäftigte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5,78 Mio. Euro, davon trägt die Gemeinde rund 3,32 Mio. Euro. Der Rat soll die Planung freigeben und den Bauantrag für Sommer 2026 genehmigen.
Die Verwaltung informiert den Rat über den aktuellen Planungsstand beim Erweiterungsbau der Inselschule. Festgelegt wurden bisher Dachform, der Grundriss des Erdgeschosses für Schul- und Ganztagsbetrieb sowie die Wohnungsgrundrisse im Obergeschoss. Für den Eingangsbereich liegen drei Varianten vor, zu denen der Rat ein Stimmungsbild abgeben soll. Beschlossen werden soll: Kenntnisnahme und Erörterung der Planungsstände sowie Stimmungsbild zum Eingangsbereich als Grundlage für die weitere Planung.
Die Inselschule soll um einen Ganztagsbereich und Wohnraum für Lehrkräfte erweitert werden. Der Anbau ist östlich des bestehenden Schulgebäudes geplant und soll im Erdgeschoss eine sogenannte Mesa mit Küche, Speise- und Ruheraum sowie Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche erhalten. In den oberen Etagen sind Wohnungen für Beschäftigte der öffentlichen Hand vorgesehen. Der Bauausschuss soll eine Richtungsentscheidung zu Geschossanzahl, Fassade und Dach treffen — ein konkreter Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.