Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage trägt den Titel 'Fremdenverkehrsbeitragssatzung' und befasst sich vermutlich mit der Festsetzung oder Änderung der Satzung, nach der Betriebe und Einrichtungen mit touristischem Vorteil auf Spiekeroog zur Finanzierung der Kurinfrastruktur herangezogen werden. Ein PDF liegt nicht vor, daher sind Inhalte und Beschlussvorschlag nicht bekannt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2013 zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Die genaue Phase (Erlass, Änderung oder Aufhebung) ist mangels PDF nicht bestimmbar.
Hintergrund
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist ein kommunalrechtliches Instrument, mit dem Gemeinden Betriebe und Gewerbetreibende, die mittelbar oder unmittelbar vom Tourismus profitieren, an den Kosten der touristischen Infrastruktur beteiligen. Für Spiekeroog als Nordseeheilbad ist dieses Instrument von besonderer Bedeutung. Da nur der Titel vorliegt, sind Vorgängerbeschlüsse und konkrete Änderungsdetails nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Gewerbetreibende und Vermieter auf der Insel könnten von einer geänderten Beitragspflicht oder neuen Beitragssätzen betroffen sein. Da kein PDF vorliegt, lassen sich konkrete Auswirkungen auf Insulaner:innen nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Vorlage betrifft die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog
- Der Fremdenverkehrsbeitrag belastet Betriebe, die vom Tourismus profitieren
- Inhalt und Beschlussvorschlag sind mangels PDF nicht bekannt
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2013
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/091/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat berät und entscheidet über das weitere Vorgehen zur Einführung einer neuen Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Fremdenverkehrsbeiträge werden von Gewerbetreibenden und anderen wirtschaftlich vom Tourismus profitierenden Personen erhoben. Über die konkrete Ausgestaltung der neuen Satzung liegen nur der Titel, keine weiteren Unterlagen vor.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Gästebeitragssatzung zum dritten Mal an. Der Gästebeitrag für Erwachsene steigt ab dem 15. März 2021 von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht in der Hauptsaison. Ab 2022 entfällt die automatische Beitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer; wer weiterhin einen Jahresgästebeitrag zahlen möchte, kann sich freiwillig anmelden. Außerdem wird für Rückerstattungsanträge eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro eingeführt. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.
Der Rat berät und beschließt über die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages auf Spiekeroog. Ein solcher Beitrag verpflichtet Gewerbetreibende und andere Nutznießer des Fremdenverkehrs, sich an den Kosten der touristischen Infrastruktur zu beteiligen. Ein Beschlussvorschlag zur Einführung liegt vor.
Der Rat soll über eine neue Beitragskalkulation für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für den Zeitraum 2014 bis 2016 beschließen. Grundlage ist eine Neuberechnung, die festlegt, in welcher Höhe Gewerbetreibende und andere Nutznießer des Fremdenverkehrs an den tourismusbedingten Kosten der Gemeinde beteiligt werden. Der Beschluss legt die Beitragssätze für die kommenden drei Jahre fest.