Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Gewerbesteuerung - Gastronomie

Stand der Beratung

Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

4Ja4Nein1Enthaltung

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Im Sommerhalbjahr reicht das gastronomische Angebot auf Spiekeroog nicht aus: Restaurants sind ausgebucht, vor Außerhausverkaufsstellen bilden sich lange Warteschlangen. Die Verwaltung soll eine Marktanalyse — mit bis zu 5.000 Euro auch mit externer Unterstützung — durchführen und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Bestätigt die Analyse den Bedarf, soll die Verwaltung direkt eine öffentliche Fläche für ein saisonales Außerhausverkaufsangebot ausschreiben, das spätestens zur Saison 2023 startet.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeisterbüro, zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und im Rat. Sie soll den Auftrag für eine Marktanalyse und mögliche Folgemaßnahmen erteilen.

Hintergrund

Im Sommerhalbjahr, vor allem zwischen 12 und 19 Uhr, übersteigt die Nachfrage nach Gastronomie das vorhandene Angebot deutlich. Reservierungspflichten sind für Tagesgäste kaum durchsetzbar. Mittelfristig könnten Neubauten und Wiedereröffnungen bestehender Betriebe die Lage entspannen. Die DEHOGA Spiekeroog wurde bereits um eine Einschätzung der Marktsituation gebeten; das Ergebnis sollte im Frühjahr 2022 vorliegen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Insulaner:innen und Gäste sind im Sommer gleichermaßen von langen Wartezeiten und ausgebuchten Lokalen betroffen. Entscheidet der Rat für die Vorlage, könnten ab Saison 2023 neue Außerhausverkaufsangebote — etwa auf dem Dorfplatz oder neben dem Rathaus — die Versorgung verbessern. Lärmschutz und Nachhaltigkeit sollen dabei verbindliche Bedingungen sein.

Die wichtigsten Punkte

  • Im Sommerhalbjahr gibt es auf der Insel deutliche Nachfrageüberhänge in der Gastronomie
  • Die Verwaltung soll eine Marktanalyse durchführen, bei der bis zu 5.000 Euro für externe Unterstützung eingesetzt werden dürfen
  • NSB, touristische Leistungsträger, Gäste und Interessensverbände sollen in die Analyse einbezogen werden
  • Bei nachgewiesenem Bedarf soll eine öffentliche Fläche für saisonalen Außerhausverkauf ausgeschrieben werden
  • Ausschreibung und Vergabe sollen so erfolgen, dass ein Angebot spätestens zur Saison 2023 steht

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/005/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 21:00 UhrEntscheidungBeschluss4:4:1

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
Beratung und Beschluss zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO) (in der Fassung vom 09.11.2018)
01/032/2019Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Lärmschutzverordnung in zwei Punkten: Das bisherige ganzjährige Feuerwerksverbot wird aufgehoben, weil Verwaltungsgericht Oldenburg und OVG Lüneburg es für rechtlich nicht haltbar erklärt haben. Vorgeschlagen wird entweder ein zeitlich begrenztes Silvesterfeuerwerk (23:00–01:00 Uhr) oder eine vollständige Erlaubnis in der Silvesternacht. Außerdem sollen Außenterrassen von Gastronomiebetrieben in der Saison länger — bis 22:30 oder 23:00 Uhr — betrieben werden dürfen.

Beschluss über die Aufstellung eines B-Planes im Bereich Kurzentrum im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB
01/033/2015Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog will einen neuen Bebauungsplan Kurzentrum aufstellen, der das Herzstück der touristischen Infrastruktur rund um Noorderpad und Noordertün planungsrechtlich absichert und weiterentwickelt. Das rund 2,8 Hektar große Gebiet umfasst Kurmittelhaus, Hallenbad, Sporthalle, Haus des Gastes und Feuerwehrgelände. Im Kurmittelhaus sollen sieben Dauerwohnungen entstehen, leer stehende Erdgeschossflächen sollen für Gastronomie und Einzelhandel genutzt werden. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen, damit das Verfahren starten kann.

Nutzungsänderung einer gastronomisch genutzten Fläche im Erdgeschoss zu einer Ferienwohnung
01/198/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde verweigert erneut ihre Zustimmung dazu, dass eine Gastronomiefläche im Erdgeschoss eines Gebäudes in eine Ferienwohnung umgewandelt wird. Grund ist die seit November 2021 geltende Veränderungssperre, die gewerbliche Flächen auf Spiekeroog schützen soll. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt.

Bauvoranfrage - mobile Gastroeinheiten Strand
01/084/2022Sitzungsvorlage

Die Nordseebad Spiekeroog GmbH will im Bereich der Strandhalle eine oder mehrere mobile Gastroeinheiten aufstellen. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen — die formale Zustimmung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren — befristet bis Ende 2025 zu erteilen. Die Einheiten sollen als Übergangslösung dienen, bis die neue Strandhalle fertiggestellt ist. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, dieses Einvernehmen zu erteilen.

Gewerbesteuerung - Gastronomie — Spiekeroog-Radar