Interessensbekundungsverfahren zur Verpachtung von Weideflächen | Ansiedlung touristischer Kutschbetrieb | Vorberatung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. Mai 2025
Beschlossen — einstimmig
am 22. Mai 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Interessenbekundungsverfahrens zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse die finale Fassung vorzubereiten, mit der Nationalparkverwaltung und dem Domänenamt abzustimmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung informiert über die bevorstehende Beendigung des Reitbetriebs durch den derzeitigen Pächter der östlichen Pferdeweiden zum Jahresende 2025. Im Zuge dessen ist. eine strukturierte Neuausrichtung notwendig. Grundlage bildet der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022, wonach die Fortführung eines touristischen Kutschbetriebs dauerhaft sichergestellt werden soll. In Zusammenarbeit mit der AG Reiten wurde ein Entwurf für ein Interessenbekundungsverfahren erarbeitet, welcher den Ratsmitgliedern vorab in Form eines Handouts zur Verfügung gestellt und in der Sitzung vorgestellt wurde. Ziel des zukünftigen Betriebs ist die Fortführung des touristischen Kutschbetriebs als eigenständiges Erlebnisangebot auf Spiekeroog sowie die Versorgung von Pferden ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger. Zur Verpachtung vorgesehen sind folgende Flächen: Weideflächen Ostegroen (ca. 54 ha) Weideflächen am Friederikenweg (ca. 1.727 m²) Reitplatz nördlich der Reithalle (verfügbar ab September 2026) Zusätzlich führt die Verwaltung Gespräche mit dem Eigentümer der Reithalle, um eine mögliche Einbeziehung der Reithalle, Lagerflächen und Stallungen zu klären. Es handelt sich um eine Vorberatung ohne Beschlussfassung. Ziel ist es, Rückmeldungen und Anregungen aus dem Rat zur weiteren Ausgestaltung des Verfahrens aufzunehmen. Die Ratsvorsitzende regt an, die in der Sitzungsvorlage benannten Aspekte einzeln zu besprechen und jeweils ein Stimmungsbild einzuholen. 1. Notwendigkeit und Umfang einer Wohnraumgestellung für zukünftige Betreiber*innen RM Schreiber verweist auf die Wohnung in der Reithalle. BM Kösters erläutert, dass die Reithalle inzwischen verkauft wurde und die Wohnung nun in Privatbesitz ist. Er hat bereits den Eigentümer der bisherigen Betriebswohnung angesprochen; eine Rückmeldung steht noch aus. Mehrheitlich besteht die Einschätzung, dass die Gemeinde bei der Wohnraumsuche unterstützend tätig werden kann. Eine direkte Wohnraumstellung durch die Gemeinde oder die NSB wird hingegen abgelehnt. Die Möglichkeit des Pendelns wird angesprochen, jedoch von den meisten Ratsmitgliedern als wenig praktikabel eingeschätzt. 2. Wirtschaftlichkeit des Betriebsmodells, insbesondere in Bezug auf angemessene Pachtpreise Es besteht Einigkeit, dass die Pacht weiterhin auf einem eher günstigen Niveau angesetzt werden soll, um den Fortbestand des Kutschbetriebs als Teil des touristischen Angebots zu sichern. 3. Möglichkeit einer naturschutzrechtlichen Kompensationsanrechnung im Rahmen laufender Bebauungsplanverfahren Der Vorschlag der Verwaltung, den Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen als Kompensationsmaßnahme anzuerkennen, wird grundsätzlich begrüßt. 4. Laufzeit des Pachtvertrags und Optionen für Verlängerungen Eine anfängliche Pachtdauer von fünf Jahren wird mehrheitlich befürwortet. Eine langfristige Perspektive soll durch eine Verlängerungsoption ermöglicht werden. Ein automatischer Verlängerungsmechanismus wird jedoch abgelehnt. 5. Auswahlkriterien für Bewerbungen und Zusammensetzung des Vergabegremiums Das Vergabegremium soll aus Vertreter*innen des Domänenamtes, dem Eigentümer der Reithalle (sofern diese Teil des Angebots ist) sowie dem Gemeinderat bestehen. Die Reit-AG wird alle eingegangenen Interessenbekundungen und Konzepte vorab sichten und bewerten. Diese Bewertung ist nicht bindend, kann jedoch als Grundlage für die Entscheidung dienen. Weiteres Vorgehen: Die in der Diskussion eingebrachten Hinweise und Empfehlungen werden von der Verwaltung aufgenommen und in die Überarbeitung des Verfahrensentwurfs eingearbeitet. Sofern aus Sicht der Verwaltung und der Reit-AG keine offenen Fragen bestehen, soll das Interessenbekundungsverfahren eingeleitet werden. Andernfalls wird der Rat erneut eingebunden.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer bisherige Betreiber der östlichen Pferdeweiden stellt seinen Reitbetrieb Ende 2025 aus Altersgründen ein. Die Gemeinde will die Weideflächen neu verpachten und dabei einen touristischen Kutschbetrieb auf der Insel sichern. Der Rat berät einen Entwurf für ein Interessenbekundungsverfahren und soll die Verwaltung beauftragen, eine finale Fassung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorberatung; erster Beratungsschritt vor dem eigentlichen Vergabebeschluss. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat im Mai 2025.
Hintergrund
Der langjährige Pächter der östlichen Pferdeweiden gibt seinen Betrieb aus Altersgründen auf; Reithalle und Nebengebäude wurden bereits verkauft. Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022 verpflichtet die Gemeinde, den touristischen Kutschbetrieb als Angebot zu erhalten. Die Verwaltung hat gemeinsam mit der AG Reiten einen Entwurf für ein Interessenbekundungsverfahren erarbeitet. Parallel laufen Gespräche mit dem Eigentümer der Reithalle über eine mögliche Einbeziehung von Stallungen und Lagerflächen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Gäste und Insulaner:innen könnten das gewohnte Kutschangebot verlieren, wenn kein Nachfolgebetrieb gefunden wird. Insulaner:innen, die eigene Pferde halten, sind direkt betroffen: Die Versorgung und Betreuung ihrer Tiere soll im neuen Pachtmodell ausdrücklich gesichert werden. Offene Fragen — etwa zur Wohnraumgestellung für künftige Betreiber:innen — zeigen, dass die Entscheidung auch wohnraumpolitische Folgen haben kann.
Die wichtigsten Punkte
- Zur Verpachtung stehen rund 54 Hektar Weidefläche im Ostegroen sowie kleinere Flächen am Friederikenweg bereit
- Ein Reitplatz nördlich der Reithalle wird voraussichtlich ab September 2026 verfügbar
- Der Rat soll den Entwurf des Interessenbekundungsverfahrens prüfen und Änderungswünsche einbringen
- Die finale Fassung muss noch mit der Nationalparkverwaltung und dem Domänenamt abgestimmt werden
- Offen sind unter anderem Pachtpreis, Vertragslaufzeit, Auswahlkriterien und eine mögliche Wohnraumgestellung für Betreiber:innen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/029/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8113 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/029/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 14.05.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025 Betreff: Interessensbekundungsverfahren zur Verpachtung von Weideflächen | Ansiedlung touristischer Kutschbetrieb | Vorberatung Sachverhalt: Der langjährige Pächter der östlichen Pferdeweiden wird seinen Reitbetrieb auf Spiekeroog zum Ende des Jahres 2025 aus Altersgründen vollständig einstellen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden sowohl die Reithalle als auch ein zugehöriges Nebengebäude veräußert. Die Aufgabe des Betriebs macht eine strukturierte Neuausrichtung erforderlich. Gemäß Ratsberatung und Beschluss aus dem Jahr 2022 ist die Weiterführung eines touristischen Kutschbetriebs sicherzustellen. Die Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, gemeinsam mit der AG Reiten ein Interessenbekundungsverfahren zu erarbeiten. Der aktuelle Entwurf wird im Rahmen dieser Sitzung präsentiert und den Ratsmitgliedern vorab als Handout zur Verfügung gestellt. Im Fokus des zukünftigen Betriebs stehen: die Angebotsfortführung des touristischen Kutschbetriebs als eigenständiges Element der Inselerlebniswelt, sowie die Betreuung und Versorgung von Pferden Insulaner*innen. Zur Verpachtung vorgesehen sind folgende Flächen: 1. Weideflächen Ostegroen – ca. 54 ha 2. Weideflächen am Friederikenweg – ca. 1.727 m² 3. Reitplatz nördlich der Reithalle – verfügbar ab September 2026 Darüber hinaus führt die Verwaltung Gespräche mit dem aktuellen Eigentümer der Reithalle, um zu klären, inwieweit Reithalle, Lagerflächen und Stallungen optional mit einbezogen werden können. Ziel dieser Sitzung ist es, den Mitgliedern des Rates die Möglichkeit zu geben, den Entwurf des Interessenbekundungsverfahrens zu prüfen und ggf. Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe einzubringen. Die Anregungen sollen in die abschließende Fassung einfließen, bevor das Verfahren veröffentlicht wird. - 2 - Diskussionspunkte zur weiteren Beratung: 1. Notwendigkeit und Umfang einer Wohnraumgestellung für zukünftige Betreiber*innen 2. Wirtschaftlichkeit des Betriebsmodells inkl. angemessener Pachtpreise 3. Möglichkeit der Anrechnung als Kompensationsmaßnahme für laufende B-Plan Verfahren (nach Naturschutzrecht) 4. Laufzeit des Pachtvertrags / ggf. mit Verlängerungsoption 5. Festlegung von Auswahlkriterien und Zusammensetzung des Vergabegremiums Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Interessenbekundungsverfahrens zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse die finale Fassung vorzubereiten, mit der Nationalparkverwaltung und dem Domänenamt abzustimmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Spiekeroog, den 14.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Anlage_01_ENTWURF_Interessensbekundung_Weideflächen_Kutschbetrieb_v3 Anlage_02_ENTWURF_Anschreiben_NPV_NeuordnungWeidebewirtschaftung_Angebot_Ko mpensationsmaßnahme Anlage_03_2025-05-13_Weideflächen_Oestergroen Anlage_04_Flächen_Domänenamt Anlage_05_SV
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat berät vorab über den Bebauungsplan Nr. 15 mit dem Plangebiet Kurzentrum. Ziel der Vorberatung ist es, den weiteren Planungsweg abzustimmen, bevor ein formeller Beschluss gefasst wird. Ein konkreter Beschlussinhalt liegt mangels Vorlagentext nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog will den historischen Pferdebahnwagen als offiziellen Trauort für standesamtliche Eheschließungen einrichten. Die Hochzeitsgesellschaft fährt dabei gemeinsam mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten vom Bahnhof zur Deichschart und zurück — die Zeremonie dauert rund 30 bis 40 Minuten. Für die Nutzung des Wagens wird eine zusätzliche Gebühr von 330 Euro erhoben. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die organisatorischen und rechtlichen Schritte umzusetzen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll dem Gesellschaftsvertrag der neu zu gründenden 'Unser Neuharlingersiel GmbH' zustimmen. Diese GmbH soll Tourismus, Kultur, Hafen und Wirtschaft in Neuharlingersiel fördern und sich am Masterplan für den dortigen Kutterhafen orientieren. Gesellschafter werden die Gemeinde Neuharlingersiel (75 %) und der Hafenzweckverband Neuharlingersiel (25 %) mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat zustimmt und die Spiekerooger Verbandsvertreter beauftragt, dem Vertrag in der Verbandsversammlung des Hafenzweckverbandes ebenfalls zuzustimmen.
Ein Spiekerooger Spediteur beantragt die ganzjährige Sondernutzung der Gemeindestraßen mit einem Pferdeanhänger. Bisher darf der Anhänger nur am Hafen eingesetzt werden — Pferde müssen dort verladen werden, was bei Betrieb und Unruhe am Hafen oft schwierig ist. Mit TÜV-Zulassung sollen Pferde künftig direkt am Stall oder auf der Weide verladen und zur Fähre gebracht werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Dem ganzjährigen Betrieb des Pferdeanhängers wird zugestimmt.