Neubau einer Strandgutwerkstatt
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine Strandgutwerkstatt soll neu gebaut werden — ein wetterunabhängiges Gebäude mit rund 134 m² Nutzfläche für kreative Projekte mit Kindern und Jugendlichen rund um Strandgut, Nachhaltigkeit und Meeresschutz. Das Baugrundstück (3.937 m²) liegt im Außenbereich, also außerhalb bestehender Bebauungspläne. Die Gemeinde soll das bauplanungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag vom 16. Oktober 2019 für den Neubau einer Strandgutwerkstatt auf einem Grundstück im Außenbereich Spiekeroogs. Der Bauausschuss hatte bereits im August 2019 eine Bauvoranfrage (Vorlage 01/071/2019) beraten und damals einen detaillierten Lageplan gefordert.
Hintergrund
Dem Bauantrag ging eine Bauvoranfrage vom 5. August 2019 voraus, die der Bauausschuss am 22. August 2019 beraten hatte. Dabei wurde ein Lageplan mit detailgetreuer Einzeichnung verlangt. Das Grundstück liegt außerhalb der Geltungsbereiche der gemeindlichen Bebauungspläne und Baugestaltungssatzungen, unterliegt aber der Erhaltungssatzung. Da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt, ist das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 BauGB erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die geplante Werkstatt richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche: Sie soll wetterunabhängige Angebote zu Strandgut, Reparatur, Gestaltung und Umweltbildung ermöglichen. Für die Inselbevölkerung insgesamt entsteht damit ein neues Bildungs- und Kreativangebot mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit und Meeresschutz.
Die wichtigsten Punkte
- Das Gebäude hat eine Gesamtnutzfläche von rund 134 m² mit Werkstatt, zwei Lagerräumen, Technikraum, Behindertentoilette und Eingang
- Das Grundstück ist 3.937 m² groß und liegt im Außenbereich, außerhalb bestehender Bebauungspläne
- Die Werkstatt soll wetterunabhängige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu Strandgut und Umweltthemen ermöglichen
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 35 BauGB vor
- Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage jeweils separat
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/095/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8125 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Jemand möchte auf Spiekeroog eine Strandgutwerkstatt für Kinder und Jugendliche errichten und hat dafür eine Bauvoranfrage gestellt. Das geplante Gebäude in Holzrahmenbauweise umfasst zwei Lagerräume, eine Werkstatt und den eigentlichen Werkstattraum — insgesamt 114 m². Das Grundstück liegt im Außenbereich außerhalb der Bebauungspläne, weshalb die Zulässigkeit nach § 35 BauGB geprüft wird. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben möglich ist, und schlägt dem Rat vor, dies so zu beschließen.
Ein Bauantrag für ein neues Wohnhaus mit zwei Dauerwohnungen und einem Ferienapartment liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort auf Spiekeroog ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat soll über die Genehmigung des Vorhabens befinden.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilen, der die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme nach § 14 BauGB beantragt wird. Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfragen abweicht. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen, sofern der Bauantrag inhaltlich den genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.
Ein bestehender Bauvorbescheid über Abriss und Neubau soll verlängert werden. Der Vorbescheid wurde ursprünglich am 15.05.2020 erteilt. Der Rat soll einer Verlängerung zustimmen.