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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau einer Strandgutwerkstatt

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Eine Strandgutwerkstatt soll neu gebaut werden — ein wetterunabhängiges Gebäude mit rund 134 m² Nutzfläche für kreative Projekte mit Kindern und Jugendlichen rund um Strandgut, Nachhaltigkeit und Meeresschutz. Das Baugrundstück (3.937 m²) liegt im Außenbereich, also außerhalb bestehender Bebauungspläne. Die Gemeinde soll das bauplanungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag vom 16. Oktober 2019 für den Neubau einer Strandgutwerkstatt auf einem Grundstück im Außenbereich Spiekeroogs. Der Bauausschuss hatte bereits im August 2019 eine Bauvoranfrage (Vorlage 01/071/2019) beraten und damals einen detaillierten Lageplan gefordert.

Hintergrund

Dem Bauantrag ging eine Bauvoranfrage vom 5. August 2019 voraus, die der Bauausschuss am 22. August 2019 beraten hatte. Dabei wurde ein Lageplan mit detailgetreuer Einzeichnung verlangt. Das Grundstück liegt außerhalb der Geltungsbereiche der gemeindlichen Bebauungspläne und Baugestaltungssatzungen, unterliegt aber der Erhaltungssatzung. Da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt, ist das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 BauGB erforderlich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die geplante Werkstatt richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche: Sie soll wetterunabhängige Angebote zu Strandgut, Reparatur, Gestaltung und Umweltbildung ermöglichen. Für die Inselbevölkerung insgesamt entsteht damit ein neues Bildungs- und Kreativangebot mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit und Meeresschutz.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Gebäude hat eine Gesamtnutzfläche von rund 134 m² mit Werkstatt, zwei Lagerräumen, Technikraum, Behindertentoilette und Eingang
  • Das Grundstück ist 3.937 m² groß und liegt im Außenbereich, außerhalb bestehender Bebauungspläne
  • Die Werkstatt soll wetterunabhängige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu Strandgut und Umweltthemen ermöglichen
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 35 BauGB vor
  • Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage jeweils separat

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/095/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Oktober 2019, 20:00 UhrVorberatung
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. November 2019, 20:00 UhrEntscheidung

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Neubau einer Strandgutwerkstatt — Spiekeroog-Radar