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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage Strandgutwerkstatt

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vertagt, bis ein aktueller Lageplan mit detailgetreuer Einzeichnung des Bauvorhabens vorliegt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung soll durch eine genaue Zweckbestimmung ergänzt werden. RV Redelfs fragt an, ob seit der letzten Sitzung Unterlagen in der Verwaltung eingegangen sind. BM Piszczan verneint dies.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Jemand möchte auf Spiekeroog eine Strandgutwerkstatt für Kinder und Jugendliche errichten und hat dafür eine Bauvoranfrage gestellt. Das geplante Gebäude in Holzrahmenbauweise umfasst zwei Lagerräume, eine Werkstatt und den eigentlichen Werkstattraum — insgesamt 114 m². Das Grundstück liegt im Außenbereich außerhalb der Bebauungspläne, weshalb die Zulässigkeit nach § 35 BauGB geprüft wird. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben möglich ist, und schlägt dem Rat vor, dies so zu beschließen.

Einordnung

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) für ein Neubauvorhaben im Außenbereich Spiekeroogs, eingebracht von der Verwaltung als Beschlussvorlage für Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das betreffende Grundstück liegt außerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne und damit im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB. Dort sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück fällt zudem in den Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, sodass Errichtung und Nutzungsänderungen der Zustimmung der Gemeinde bedürfen. Der NLWKN bestätigt, dass das Grundstück außerhalb der Schutzdünen liegt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Strandgutwerkstatt richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die auf der Insel betreut werden. Auf dem bestehenden Gelände fehlt bislang ein wettergeschützter Gruppenraum, in dem laufende Projekte über mehrere Tage verbleiben können. Bestehende Schuppen auf dem Grundstück würden im Zuge des Neubaus abgerissen. Für die übrige Bevölkerung hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das geplante Gebäude umfasst zwei Lagerräume, eine Werkstatt und den Werkstattraum — insgesamt 114 m²
  • Bevorzugt ist ein Holzrahmenbau, alternativ wird eine Containerlösung mit Dachbegrünung geprüft
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich; die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB
  • Die Verwaltung sieht keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange und hält das Vorhaben für genehmigungsfähig
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Die Errichtung der Strandgutwerkstatt an dem Standort ist möglich

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/071/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. August 2019, 22:00 UhrVorberatungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2019, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich
  3. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Oktober 2019, 21:00 UhrVorberatung

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