Bauvoranfrage Strandgutwerkstatt
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vertagt, bis ein aktueller Lageplan mit detailgetreuer Einzeichnung des Bauvorhabens vorliegt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung soll durch eine genaue Zweckbestimmung ergänzt werden. RV Redelfs fragt an, ob seit der letzten Sitzung Unterlagen in der Verwaltung eingegangen sind. BM Piszczan verneint dies.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertJemand möchte auf Spiekeroog eine Strandgutwerkstatt für Kinder und Jugendliche errichten und hat dafür eine Bauvoranfrage gestellt. Das geplante Gebäude in Holzrahmenbauweise umfasst zwei Lagerräume, eine Werkstatt und den eigentlichen Werkstattraum — insgesamt 114 m². Das Grundstück liegt im Außenbereich außerhalb der Bebauungspläne, weshalb die Zulässigkeit nach § 35 BauGB geprüft wird. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben möglich ist, und schlägt dem Rat vor, dies so zu beschließen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) für ein Neubauvorhaben im Außenbereich Spiekeroogs, eingebracht von der Verwaltung als Beschlussvorlage für Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das betreffende Grundstück liegt außerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne und damit im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB. Dort sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück fällt zudem in den Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, sodass Errichtung und Nutzungsänderungen der Zustimmung der Gemeinde bedürfen. Der NLWKN bestätigt, dass das Grundstück außerhalb der Schutzdünen liegt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Strandgutwerkstatt richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die auf der Insel betreut werden. Auf dem bestehenden Gelände fehlt bislang ein wettergeschützter Gruppenraum, in dem laufende Projekte über mehrere Tage verbleiben können. Bestehende Schuppen auf dem Grundstück würden im Zuge des Neubaus abgerissen. Für die übrige Bevölkerung hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Das geplante Gebäude umfasst zwei Lagerräume, eine Werkstatt und den Werkstattraum — insgesamt 114 m²
- Bevorzugt ist ein Holzrahmenbau, alternativ wird eine Containerlösung mit Dachbegrünung geprüft
- Das Grundstück liegt im Außenbereich; die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB
- Die Verwaltung sieht keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange und hält das Vorhaben für genehmigungsfähig
- Der Beschlussvorschlag lautet: Die Errichtung der Strandgutwerkstatt an dem Standort ist möglich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/071/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Strandgutwerkstatt soll neu gebaut werden — ein wetterunabhängiges Gebäude mit rund 134 m² Nutzfläche für kreative Projekte mit Kindern und Jugendlichen rund um Strandgut, Nachhaltigkeit und Meeresschutz. Das Baugrundstück (3.937 m²) liegt im Außenbereich, also außerhalb bestehender Bebauungspläne. Die Gemeinde soll das bauplanungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB erteilen.
Eine Bauvoranfrage für ein neues Dienstwohngebäude im Außenbereich liegt dem Rat zur Beratung vor. Im Außenbereich gelten strenge baurechtliche Einschränkungen — solche Vorhaben sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Rat soll über die gemeindliche Stellungnahme zu dieser Anfrage entscheiden.
Ein bestehendes Wohnhaus im Außenbereich von Spiekeroog soll zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einem gemeinsamen Bereich umgebaut werden. Das Gebäude steht in Alleinlage, die bisherigen Bewohner:innen sind verstorben. Die Verwaltung hält die Nutzungsänderung für zulässig und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Hermann-Lietz-Schule will auf ihrem Gelände neun Tiny-Häuser errichten — als Dauerwohnraum für langjährige Mitarbeiter:innen und ältere Internatsschüler:innen. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag stimmt der Errichtung zu, verlangt aber vertraglich gesicherte Dauerwohnnutzung und den Bau eines Löschwasserbrunnens auf dem Gelände.