Neubau eines Aufenthaltsgebäudes
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Februar 2017
Beschlossen — einstimmig
am 09. Februar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertIm Hafenbereich soll an ein bestehendes Gebäude ein Aufenthaltsgebäude für das Personal angebaut werden. Es enthält Pausenraum, Umkleide, Dusche und WC. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag im Hafenbereich (Bebauungsplan Nr. 11 „Hafen
Hintergrund
Die Verwaltung prüft, ob das Vorhaben den Festsetzungen des B-Plans entspricht und die Erschließung gesichert ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Bauvorhaben betrifft ausschließlich den Hafenbetrieb und dessen Personal. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen ergeben sich daraus keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Bauherr beantragt den Anbau eines Aufenthaltsgebäudes mit Pausenraum, Umkleide, Dusche und WC an ein bestehendes Hafengebäude
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 „Hafen
- Die geplante Nutzung als Personalaufenthaltsraum ist mit den zulässigen Nutzungen des B-Plans vereinbar
- Es liegen laut Verwaltung keine Versagungsgründe vor
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/014/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8135 kB
Beratungsfolge
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