Neubau eines Aufenthaltsgebäudes
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Februar 2017
Beschlossen — einstimmig
am 09. Februar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Im Hafenbereich soll an ein bestehendes Gebäude ein Aufenthaltsgebäude für das Personal angebaut werden, mit Pausenraum, Umkleide, Dusche und WC. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben dem Bebauungsplan Nr. 11 Hafen entspricht und keine Versagungsgründe vorliegen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom 12. Januar 2017 für den Neubau eines Aufenthaltsgebäudes im Hafenbereich Spiekeroog. Der Bau- und Umweltausschuss berät erstmals am 7. Februar 2017.
Hintergrund
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 Hafen und ist insgesamt 5.618 Quadratmeter groß, davon sind 1.460 Quadratmeter bereits bebaut oder zur Bebauung vorgesehen. Der B-Plan lässt unter anderem Dienstgebäude und sonstige dem Hafenbetrieb dienende bauliche Anlagen zu. Das Grundstück unterliegt zusätzlich der Baugestaltungssatzung II. Die Verwaltung prüft die Zulässigkeit nach Paragraf 30 Absatz 1 Baugesetzbuch und kommt zu dem Ergebnis, dass keine Versagungsgründe bestehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft den Hafenbetrieb und dient dem dort tätigen Personal. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen hat diese Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen. Es handelt sich um ein hafenintern genutztes Gebäude ohne öffentlich zugängliche Funktion.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant ist ein Anbau mit Pausenraum, Umkleide, Dusche und WC für das Hafenpersonal
- Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 11 Hafen, der solche Nutzungen ausdrücklich erlaubt
- Die bereits bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Fläche beträgt 1.460 Quadratmeter auf einem 5.618 Quadratmeter großen Grundstück
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/014/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8135 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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