Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Aufenthaltsgebäudes

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Februar 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. Februar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Im Hafenbereich soll an ein bestehendes Gebäude ein Aufenthaltsgebäude für das Personal angebaut werden, mit Pausenraum, Umkleide, Dusche und WC. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben dem Bebauungsplan Nr. 11 Hafen entspricht und keine Versagungsgründe vorliegen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom 12. Januar 2017 für den Neubau eines Aufenthaltsgebäudes im Hafenbereich Spiekeroog. Der Bau- und Umweltausschuss berät erstmals am 7. Februar 2017.

Hintergrund

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 Hafen und ist insgesamt 5.618 Quadratmeter groß, davon sind 1.460 Quadratmeter bereits bebaut oder zur Bebauung vorgesehen. Der B-Plan lässt unter anderem Dienstgebäude und sonstige dem Hafenbetrieb dienende bauliche Anlagen zu. Das Grundstück unterliegt zusätzlich der Baugestaltungssatzung II. Die Verwaltung prüft die Zulässigkeit nach Paragraf 30 Absatz 1 Baugesetzbuch und kommt zu dem Ergebnis, dass keine Versagungsgründe bestehen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft den Hafenbetrieb und dient dem dort tätigen Personal. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen hat diese Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen. Es handelt sich um ein hafenintern genutztes Gebäude ohne öffentlich zugängliche Funktion.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant ist ein Anbau mit Pausenraum, Umkleide, Dusche und WC für das Hafenpersonal
  • Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 11 Hafen, der solche Nutzungen ausdrücklich erlaubt
  • Die bereits bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Fläche beträgt 1.460 Quadratmeter auf einem 5.618 Quadratmeter großen Grundstück
  • Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/014/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8135 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog7. Februar 2017, 21:07 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Februar 2017, 21:03 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 7 Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung
01/082/2019Sitzungsvorlage

Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von zwei Wohngebäuden im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A vor — mit sieben Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung auf einem 730 m² großen Grundstück. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen. Bedingung: Die Dauerwohnung muss in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt werden.

Sanierung und teilweise Nutzungsänderung eines bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten (Dauerwohnungen)
01/033/2018Sitzungsvorlage

Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und teilweise umgenutzt werden: Aus einem Ladenlokal im Erdgeschoss und Einzelzimmern im Obergeschoss werden sechs separate Dauerwohnungen für Personal. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieses Einvernehmen zu erteilen.

Beratung und Beschluss über die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre
01/059/2022Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erteilen, damit an einem Bestandsgebäude im Dorf eine Veranda angebaut und eine alte offene Überdachung abgerissen werden kann. Die Veranda entspricht der Gestaltungssatzung und den Vorgaben des alten Bebauungsplans Dorf Teil-A. Der Bauausschuss hat das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilt, verknüpft mit der Bedingung, dass der betroffene Wohnraum als Dauerwohnraum genutzt und dies schriftlich festgehalten wird.

Anbau eines Balkons
01/161/2021Sitzungsvorlage

Am Reiterhof im Bereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Achter d'Diek soll ein Balkon angebaut werden. Der Balkon ist 9,00 m lang, 1,50 m breit und hat eine Fläche von 13,50 m². Der Zugang erfolgt von außen über eine Treppe. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.

Neubau eines Aufenthaltsgebäudes — Spiekeroog-Radar