Resolution der Nordsee Inseln zur zur Änderung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Februar 2014
Beschlossen — einstimmig
am 27. Februar 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat begrüßt einstimmig das gemeinsame Vorgehen der deutschen Nordseeinseln und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Resolution. RV Bücking erläutert den TOP. Die Inseln können derzeit den Verkauf bzw. die Einrichtung von Bruchteilseigentum nicht verhindern. Borkum möchte eine Gesetzesinitiative starten und hat eine Resolution auf den Weg gebracht. Ziel ist es, auf Gesetzesebene den Gemeinden die Möglichkeit zu geben die Bildung von Bruchteilseigentum zu verbieten. RM Redelfs ergänzt noch, dass auch die Definition von „wohnen“ geklärt werden soll. RM Bauer hat noch einige Änderungsvorschläge für die Resolution: 1. Seite 1, letzter Absatz ... Ende des 18. Jahrhunderts (statt Anfang des 20. Jahrhunderts) 2. Seite 4, 4. Absatz: Wir können nicht pendeln! Nur Langeoog und Norderney lassen ein Pendeln zu! 3. Mit zum Fazit ist vorzutragen (auch als Anhang): Das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 28 (2) Grundgesetz muß für die politisch unabhängigen Insel-Gemeinden Anwendung finden. Das Grundgesetz ist höherrangig als das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung! Vorschriften des BauGB sind auf Grund der auf den Inseln herrschenden Bedingungen nur bedingt anwendbar. BM Fiegenheim spricht sich dafür aus, die Resolution ohne Änderung zu beschliessen. Die von RM Bauer vorgetragenen Anmerkungen sollen separat mitgeteilt werden. RM Redelfs pflichtet dem bei. Die Anmerkungen könnten als Anlage angeheftet werde, aber die Resolution sollte wie vorgelegt verabschiedet werden.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, eine gemeinsame Resolution aller deutschen Nordseeinseln zu unterzeichnen, die die Bundesregierung auffordert, das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung zu ändern. Ziel ist es, den Inselgemeinden bessere rechtliche Werkzeuge zu geben, um eigengenutzte Zweitwohnungen planungsrechtlich zu unterbinden. Konkret soll das sogenannte Bruchteilseigentum -- eine Konstruktion, bei der mehrere Personen anteilig Miteigentümer einer Wohnung werden -- einer Genehmigungspflicht unterworfen werden können. Außerdem soll die BauNVO den Begriff Wohnen klarer zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnen unterscheiden.
Einordnung
Die Verwaltung legt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der Spiekeroog einer gemeinsam von den ost- und westfriesischen Inseln erarbeiteten Resolution beitritt. Die Resolution richtet sich als politische Forderung an die Bundesregierung und ist juristisch mit einem Fachanwalt abgestimmt.
Hintergrund
Seit den 1970er-Jahren sind auf den Nordseeinseln zunehmend Ferienwohnungen entstanden, die überwiegend von Auswärtigen als eigengenutzte Zweitwohnungen gehalten werden und dem Tourismus kaum zur Verfügung stehen. Die Inselgemeinden haben bereits Satzungen nach Paragraph 22 des Baugesetzbuchs erlassen, die die Bildung von Wohnungseigentum beschränken. Eine neuere Praxis -- das Bruchteilseigentum -- umgeht diese Satzungen jedoch rechtlich wirksam, weil Paragraph 22 BauGB diese Eigentumsform nicht erfasst. Freies Bauland gibt es auf den Inseln kaum noch; Investoren kaufen bebaute Grundstücke zu überhöhten Preisen auf und verkaufen einzelne Anteile weiter.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Mangel an Dauerwohnraum trifft Insulaner:innen direkt: Wohneigentum ist für viele Einheimische unerschwinglich geworden, und bereits jetzt pendeln Menschen täglich vom Festland zur Arbeit auf die Insel. Gelingt die angestrebte Gesetzesänderung, könnten die Gemeinden künftig den Bau weiterer eigennutzungsorientierter Zweitwohnungen besser steuern und so Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung sichern. Der Beschluss selbst ist eine politische Erklärung; ob und wann der Bundesgesetzgeber reagiert, ist offen.
Die wichtigsten Punkte
- Federführend hat die Gemeinde Borkum die Resolution erarbeitet; alle ost- und westfriesischen Inseln sollen gemeinsam unterzeichnen
- Die Resolution fordert eine Ergänzung von Paragraph 22 BauGB, damit Gemeinden auch Bruchteilseigentum einer Genehmigungspflicht unterwerfen können
- Zusätzlich soll die Baunutzungsverordnung den Begriff Wohnen klarer zwischen Dauerwohnen, Ferienwohnen und Zweitwohnen unterscheiden
- Der Beschlussvorschlag beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Resolution
- Hintergrund ist, dass Dauerwohnraum auf den Inseln zunehmend knapp und für Einheimische unerschwinglich wird
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/004/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-870 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 📄Resolution der Nordsee-Inselgemeinden 31 01 14PDF; CHARSET=UTF-8126 kB≈ 14 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog startet die Bauleitplanung für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet nördlich der Gleistrasse der Pferdebahn, hinter der Bebauung an der Westerloog bis zum Deich. Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B, das Dauerwohnraum und Ferienwohnungen mischen soll. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde. Der Rat soll den neuen Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 Dorf zustimmen und die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden beschließen. Der Plan umfasst rund 42 Hektar und damit nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel. Er legt für jedes Grundstück Mindestanteile an Dauerwohnraum fest und regelt das Verhältnis von Dauerwohnen, Ferienwohnen und Gewerbe. Beschlussvorschlag: Zustimmung zum Planentwurf und Auftrag an die Verwaltung, die Beteiligung nach Paragraf 3 Abs. 2 und Paragraf 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde Spiekeroog will im Bereich Westerloog/Melksett ein Mehrfamilienhaus für dauerhaftes Wohnen bauen und dafür Landesförderung sichern. Das Niedersächsische Sozialministerium hat eine Darlehensförderung von 1.700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche in Aussicht gestellt, außerdem bis zu 5.000 Euro je kleiner Wohneinheit und 50.000 Euro für einen Fahrstuhl. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen Orientierungsantrag bei der NBank einzureichen, um diese Mittel zu reservieren.
Die Gemeinde legt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Dorf Teil A erneut öffentlich aus und beteiligt Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut. Der Planentwurf vom März 2016 sichert Dauerwohnen und touristisches Wohnen im Ortszentrum planungsrechtlich ab. Ausgenommen aus dem Plangebiet sind die Bereiche Seerose mit Seeröschen sowie der Frischemarkt, die separat weiterverfolgt werden. Der Rat soll den Entwurf billigen und die Auslegung beschließen.