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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Resolution der Nordsee Inseln zur zur Änderung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Februar 2014

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 27. Februar 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat begrüßt einstimmig das gemeinsame Vorgehen der deutschen Nordseeinseln und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Resolution. RV Bücking erläutert den TOP. Die Inseln können derzeit den Verkauf bzw. die Einrichtung von Bruchteilseigentum nicht verhindern. Borkum möchte eine Gesetzesinitiative starten und hat eine Resolution auf den Weg gebracht. Ziel ist es, auf Gesetzesebene den Gemeinden die Möglichkeit zu geben die Bildung von Bruchteilseigentum zu verbieten. RM Redelfs ergänzt noch, dass auch die Definition von „wohnen“ geklärt werden soll. RM Bauer hat noch einige Änderungsvorschläge für die Resolution: 1. Seite 1, letzter Absatz ... Ende des 18. Jahrhunderts (statt Anfang des 20. Jahrhunderts) 2. Seite 4, 4. Absatz: Wir können nicht pendeln! Nur Langeoog und Norderney lassen ein Pendeln zu! 3. Mit zum Fazit ist vorzutragen (auch als Anhang): Das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 28 (2) Grundgesetz muß für die politisch unabhängigen Insel-Gemeinden Anwendung finden. Das Grundgesetz ist höherrangig als das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung! Vorschriften des BauGB sind auf Grund der auf den Inseln herrschenden Bedingungen nur bedingt anwendbar. BM Fiegenheim spricht sich dafür aus, die Resolution ohne Änderung zu beschliessen. Die von RM Bauer vorgetragenen Anmerkungen sollen separat mitgeteilt werden. RM Redelfs pflichtet dem bei. Die Anmerkungen könnten als Anlage angeheftet werde, aber die Resolution sollte wie vorgelegt verabschiedet werden.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Nordseeinselgemeinden wollen gemeinsam per Resolution auf eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) hinwirken. Ziel ist offenbar, die besonderen Bedingungen von Inseln — etwa beim Wohnraum für Einheimische oder bei der Ferienvermietung — besser im Bundesrecht abzubilden. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, der dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird.

Einordnung

Es handelt sich um eine gemeinsame politische Resolution mehrerer Nordseeinselgemeinden, die dem Gemeinderat Spiekeroog zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2014 (Bezeichner 01/004/2014); ein PDF liegt nicht vor.

Hintergrund

Das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung sind Bundesrecht und legen fest, wie Kommunen Flächen ausweisen und Nutzungen steuern dürfen. Inselgemeinden stehen vor besonderen Problemen — etwa beim Verdrängen von Dauermieter:innen durch Ferienwohnungen oder beim Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Einheimische — die das allgemeine Bundesbaurecht nur unzureichend abbildet. Näheres zum konkreten Inhalt der Resolution ist ohne PDF nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Sollte die Resolution Erfolg haben und das Bundesrecht geändert werden, könnten Inselgemeinden künftig besser steuern, wer wo wohnt und welche Nutzungen — etwa Ferienwohnungen — wo zulässig sind. Das beträfe alle Insulaner:innen, insbesondere jene, die dauerhaft auf der Insel leben und Wohnraum suchen. Ohne vorliegendes PDF lässt sich die konkrete Stoßrichtung der Resolution nicht abschließend beurteilen.

Die wichtigsten Punkte

  • Mehrere Nordseeinselgemeinden treten gemeinsam mit einer Resolution auf
  • Ziel ist eine Änderung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung auf Bundesebene
  • Der Gemeinderat Spiekeroog soll die Resolution beschließen
  • Der genaue Inhalt der Resolution ist ohne PDF nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/004/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Februar 2014, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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