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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Rettungswache

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 25. Mai 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 25. Mai 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt: „Eine Ausnahme nach SpLärmSchVO wird bis einschließlich 18.08.2023 erteilt. Diese Ausnahme erstreckt sich nur für die im Schreiben vom 26.04.2023 angegebenen Tätigkeiten. Die Ruhezeiten, §4 Abs.1 der Lärmschutzsatzung sind einzuhalten. Andere Lärmquellen sind nicht zulässig, bei Zuwiderhandlung erlischt diese Genehmigung sofort.“ RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bau der neuen Rettungswache liegt im öffentlichen Interesse. Im August könnten die Außenarbeiten abgeschlossen werden, sodass nur noch Innenarbeiten getätigt würden und eine zügige Fertigstellung erfolgen könnte. Die NSB als naheliegende Nachbarin wäre mit einer Fortführung der Bautätigkeit einverstanden.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den Lärmschutzregeln abzuweichen. Ein Beschluss soll gefasst werden.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung über eine Ausnahmegenehmigung nach § 11 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, eingebracht durch die Verwaltung.

Hintergrund

Nur der Titel der Vorlage lag vor, kein PDF. Spiekeroog hat eine eigene Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO), die Lärmemissionen auf der Insel regelt. § 11 dieser Verordnung sieht unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen vor. Die Rettungswache ist offenbar von den geltenden Lärmschutzregeln betroffen, weshalb eine formelle Ausnahme beantragt wurde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Nur der Titel lag vor, daher sind die genauen Auswirkungen nicht bekannt. Grundsätzlich betrifft eine solche Ausnahme alle Insulaner:innen und Gäste in der Nähe der Rettungswache, da dort ggf. mehr Lärm entstehen darf als nach der Verordnung sonst erlaubt. Der Betrieb der Rettungswache — und damit die medizinische Versorgung auf der Insel — steht im Mittelpunkt.

Die wichtigsten Punkte

  • Es geht um eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung für die Rettungswache
  • Rechtsgrundlage ist § 11 SpiLärmSchVO, der Ausnahmen vom Lärmschutz unter bestimmten Bedingungen erlaubt
  • Der Rat soll einen Beschluss über die Gewährung dieser Ausnahme fassen
  • Kein PDF lag vor, daher sind Einzelheiten wie Umfang oder Begründung der Ausnahme nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/048/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog4. Mai 2023, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog25. Mai 2023, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Rettungswache — Spiekeroog-Radar