Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Rettungswache
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 25. Mai 2023
Beschlossen — einstimmig
am 25. Mai 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt: „Eine Ausnahme nach SpLärmSchVO wird bis einschließlich 18.08.2023 erteilt. Diese Ausnahme erstreckt sich nur für die im Schreiben vom 26.04.2023 angegebenen Tätigkeiten. Die Ruhezeiten, §4 Abs.1 der Lärmschutzsatzung sind einzuhalten. Andere Lärmquellen sind nicht zulässig, bei Zuwiderhandlung erlischt diese Genehmigung sofort.“ RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bau der neuen Rettungswache liegt im öffentlichen Interesse. Im August könnten die Außenarbeiten abgeschlossen werden, sodass nur noch Innenarbeiten getätigt würden und eine zügige Fertigstellung erfolgen könnte. Die NSB als naheliegende Nachbarin wäre mit einer Fortführung der Bautätigkeit einverstanden.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den Lärmschutzregeln abzuweichen. Ein Beschluss soll gefasst werden.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung über eine Ausnahmegenehmigung nach § 11 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, eingebracht durch die Verwaltung.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor, kein PDF. Spiekeroog hat eine eigene Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO), die Lärmemissionen auf der Insel regelt. § 11 dieser Verordnung sieht unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen vor. Die Rettungswache ist offenbar von den geltenden Lärmschutzregeln betroffen, weshalb eine formelle Ausnahme beantragt wurde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Titel lag vor, daher sind die genauen Auswirkungen nicht bekannt. Grundsätzlich betrifft eine solche Ausnahme alle Insulaner:innen und Gäste in der Nähe der Rettungswache, da dort ggf. mehr Lärm entstehen darf als nach der Verordnung sonst erlaubt. Der Betrieb der Rettungswache — und damit die medizinische Versorgung auf der Insel — steht im Mittelpunkt.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung für die Rettungswache
- Rechtsgrundlage ist § 11 SpiLärmSchVO, der Ausnahmen vom Lärmschutz unter bestimmten Bedingungen erlaubt
- Der Rat soll einen Beschluss über die Gewährung dieser Ausnahme fassen
- Kein PDF lag vor, daher sind Einzelheiten wie Umfang oder Begründung der Ausnahme nicht bekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/048/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Gefahrenabwehrverordnung ändern und gleichzeitig eine neue Lärmschutzverordnung verabschieden. Beide Regelwerke hängen inhaltlich zusammen und werden gemeinsam behandelt. Da kein Vorlagentext vorliegt, sind Einzelheiten nicht bekannt.
Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) soll im Rat beraten werden. Der Antrag bezieht sich auf das Objekt oder den Betrieb namens „Stranddistel'. Der Rat entscheidet, ob eine Ausnahme von den geltenden Lärmschutzregeln der Gemeinde erteilt wird.
Die Gemeinde Spiekeroog beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der Sperrzeitlärmschutzverordnung für die Rettungswache. Damit soll der Betrieb der Rettungswache trotz bestehender Lärmschutzregelungen rechtlich abgesichert werden.
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.