Sitzungsvorlage für die Sitzung des Kreisausschusses am 25.04.2019 "Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den kreisangehörigen Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. Juli 2019
Beschlossen — einstimmig
am 04. Juli 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt den Bürgermeister, die Vereinbarung zwischen dem LK Wittmund und der Gemeinde Spiekeroog über die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Kindergarten) im Namen der Gemeinde zu unterzeichnen. BM Piszczan erklärt, dass sich der Zuschuss des Landkreises bisher an einem Quotenmodell der IST-Kosten orientiert hat. So wurden ca. 50% der Kosten abgedeckt. Da nun 66% der Betriebskosten bezahlt werden und weitere Beteiligungen bei der Neuschaffung und Sanierung von Kindergartenplätzen in Aussicht gestellt werden, steht die Kommune nun deutlich besser da. Der Landkreis wird trotz dieser Maßnahmen die Kreisumlage nicht erhöhen. Außerdem stellt BM Piszczan klar, dass sich durch diese Maßnahmen kein Anspruch auf einen Hort-Anspruch gegen die Gemeinde, sondern bestenfalls gegen den Landkreis ergibt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und der Gemeinde Spiekeroog über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zu unterzeichnen. Die Vereinbarung regelt, wie Betriebskosten des Kindergartens künftig zwischen Landkreis und Gemeinde aufgeteilt werden: zwei Drittel trägt der Landkreis, ein Drittel die Gemeinde. Außerdem legt sie fest, dass der Landkreis Investitionen in Kindertagesstätten im Zeitraum 2019–2022 mit Zuschüssen fördert. Der Beschlussvorschlag lautet, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu beauftragen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Ratifizierung einer kreisweiten Vereinbarung über Jugendhilfaufgaben. Die Vorlage durchläuft Fachausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat; sie ist eine Erstberatung mit abschließendem Beschluss.
Hintergrund
Mit der Einführung des kostenfreien Kindergartens in Niedersachsen wurde die Sprachförderung von der Schule in den Kindergarten verlagert. Das bringt den Gemeinden zusätzliche Kosten. Die Bürgermeister im Landkreis Wittmund haben daraufhin gemeinsam mit dem Landkreis ein neues Kostenteilungsmodell erarbeitet. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2020 bis Ende 2022; der Investitionsförder-Paragraph tritt bereits mit Unterzeichnung in Kraft.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Familien mit Kindern im Kindergarten „Lütt Insulaners
Die wichtigsten Punkte
- Der Landkreis übernimmt künftig zwei Drittel des Betriebskostendefizits im Kindergartenbereich, die Gemeinde ein Drittel
- Der Landkreis fördert Investitionen in Kitas mit bis zu 10.000 Euro je neuem Betreuungsplatz (maximal 30 % der Kosten)
- Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen — etwa Ausweitung von Betreuungszeiten oder Gebührenänderungen — bedürfen künftig der Zustimmung des Landkreises
- Die Vereinbarung gilt vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022
- Der Beschlussvorschlag beauftragt den Bürgermeister, die Vereinbarung im Namen der Gemeinde zu unterzeichnen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/034/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 5 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (5)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8104 kB
- 📄ANLAGE 1 -Investitionsvorhaben im Zeitraum 2019-2022-PDF; CHARSET=UTF-8203 kB
- 📄ANLAGE 2 -Antrag auf Investitionskostenförderung-PDF; CHARSET=UTF-8222 kB
- 📄Sitzungsvorlage 0028-2019PDF; CHARSET=UTF-8152 kB
Beratungsfolge
- Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog19. Juni 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
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