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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den kreisangehörigen Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. April 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. April 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Wittmund zu unterzeichnen, die v orsieht, das s das D efizit der P ersonal k osten zzgl. e i ne s V erwaltungsge m einkos t en z usch l ages i . H . v. 5 % k ünftig durch den La n dkreis Wi t tmund getr a ge n wi r d und si c h de r La n dkreis Wi t tm u nd in der bisher i gen Form an den In v estitions k osten be t eiligt. RV Redelfs sagt, dass der LK möchte die Personalkosten des Kitas übernehmen und die Investiven Maßnahmen werden weiterhin übernommen. BM Kösters sagt, dass die Kostenbeteiligung seitens des Landkreises über eine Vereinbarung geregelt wird, die zum Ende 2022 ausläuft. Zukünftig sollen die Personalkosten übernommen werden, was die Abrechnung mit den Kommunen erleichtert. Seitens der Verwaltung ist die neue Vereinbarung zu begrüßen. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Gemeinderat soll den Bürgermeister beauftragen, eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis Wittmund über die Kita-Finanzierung zu unterzeichnen. Das neue Modell ersetzt ab 2023 die bisherige Ist-Kostenabrechnung: Der Landkreis übernimmt künftig das vollständige Defizit der Personalkosten für das pädagogische Kita-Personal zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags von 5 Prozent. Die Beteiligung des Landkreises an Investitionskosten bleibt wie bisher bestehen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Beschlussfassung im Rat. Sie betrifft die Erneuerung einer interkommunalen Vereinbarung zur Kita-Finanzierung, die zum 31.12.2022 ausläuft.

Hintergrund

Seit 2020 gilt eine Vereinbarung, nach der der Landkreis zwei Drittel des Gesamtdefizits aus dem Kita-Betrieb trägt; die Gemeinden tragen ein Drittel. Diese Vereinbarung läuft Ende 2022 aus. Das bisherige Ist-Kostenmodell führte dazu, dass gleichartige Betreuungsleistungen in den Gemeinden des Landkreises unterschiedlich stark bezuschusst wurden. Als Kompromiss einigten sich die Bürgermeister im März 2022 auf ein neues Modell, das auf dem Personalkostendefizit basiert und für alle Gemeinden einheitlichere Abrechnungswerte ergibt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das neue Modell regelt, wer die Kosten des Kita-Betriebs trägt — und damit indirekt, wie stabil die Kita-Finanzierung auf Spiekeroog bleibt. Für Familien mit Kindern in der Kita ändert sich durch diesen Beschluss zunächst nichts Unmittelbares. Die Gemeinde Spiekeroog hat nach den vorliegenden Berechnungen unter dem neuen Modell einen leicht geringeren Erstattungsanspruch als unter dem Ist-Kostenmodell, trägt aber weiterhin Gebäude-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten selbst.

Die wichtigsten Punkte

  • Die bisherige Vereinbarung läuft am 31. Dezember 2022 aus und muss neu abgeschlossen werden
  • Der Landkreis übernimmt ab 2023 das vollständige Personalkostendefizit für das pädagogische Kita-Personal
  • Zusätzlich zahlt der Landkreis einen Verwaltungsgemeinkostenzuschlag von 5 Prozent auf das Personalkostendefizit
  • Gebäude-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten bleiben bei der Gemeinde Spiekeroog
  • Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/035/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. April 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und der Gemeinde Spiekeroog über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zu unterzeichnen. Die Vereinbarung regelt, wie Betriebskosten des Kindergartens künftig zwischen Landkreis und Gemeinde aufgeteilt werden: zwei Drittel trägt der Landkreis, ein Drittel die Gemeinde. Außerdem legt sie fest, dass der Landkreis Investitionen in Kindertagesstätten im Zeitraum 2019–2022 mit Zuschüssen fördert. Der Beschlussvorschlag lautet, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu beauftragen.

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Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und den kreisangehörigen Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe — Spiekeroog-Radar