Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung beantragt eine überplanmäßige Ausgabe von 17.000 Euro für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Abwicklung des aufgelösten Eigenbetriebs der Gemeinde. Ein Steuerberaterbüro hat den Jahresabschluss 2020 sowie eine E-Bilanz für das Jahr 2020 erstellt und dafür 21.740,59 Euro in Rechnung gestellt. Im laufenden Haushalt fehlen die entsprechenden Mittel, weshalb der Rat eine überplanmäßige Ausgabe beschließen soll.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe durch den Rat der Gemeinde Spiekeroog.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschloss im Jahr 2020 die Auflösung des gemeindlichen Eigenbetriebs. Für die buchhalterische Aufarbeitung und den Jahresabschluss 2020 wurde ein Steuerberaterbüro beauftragt. Dieses hat nun den Jahresabschlussbericht und die E-Bilanz vorgelegt; nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sollen die letzten Schritte zur rechtlichen Auflösung folgen. Im laufenden Haushalt sind für diese Kosten nicht genügend Mittel eingeplant.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die überplanmäßige Ausgabe von 17.000 Euro wird aus dem Gesamthaushalt der Gemeinde gedeckt und betrifft damit indirekt alle Steuerzahlenden auf Spiekeroog. Es handelt sich um einen verwaltungsinternen Abwicklungsvorgang; unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag entstehen dadurch nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Steuerberaterbüro stellte 21.740,59 Euro für Jahresabschluss 2020 und E-Bilanz des aufgelösten Eigenbetriebs in Rechnung
- Im Haushalt fehlen rund 17.000 Euro für diese Kosten
- Der Rat soll eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.000 Euro genehmigen
- Die Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden
- Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt folgen die letzten Schritte zur rechtlichen Auflösung des Eigenbetriebs
Relevanz für Insulaner:innen: 3/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/081/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-893 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/081/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025 Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG Sachverhalt: I. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 – Aufwendungen für externe Experten Für die Aufarbeitung der Daten des Eigenbetriebes der Gemeinde Spiekeroog sowie die Erstellung des Jahresabschlusses 2020 und die Erstellung einer E-Bilanz für das Jahr 2020 war ein erheblicher Aufwand erforderlich. Vom Steuerberaterbüro wurde nunmehr der Jahresabschlussbericht vorgelegt. Nach der Prüfung durch das Rechungsprüfungsamt sollen dann die letzten Schritte zur rechtlichen Auflösung der im Jahr 2020 beschlossenen Auflösung des Eigenbetriebes erfolgen. Mit dem Bericht wurde die Gebührenrechnung des Steuerberaters eingereicht. Sie beläuft sich aufgrund auf einen Betrag in Höhe von 21.740,59 Euro. Bei der Haushaltsstelle 4.1.8.01.4431012 – Aufwendungen für externe Experten – sind im laufenden Haushaltsjahr nicht ausreichende Haushaltsmittel vorhanden. Aus diesem Grund ist die Einbuchung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe 17.000,00 Euro erforderlich. Hierfür erforderliche Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Vefügung gestellt werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe: 1. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 in Höhe von 17.000,00 Euro Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden. Spiekeroog, den 30.09.2025 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Seifert, Lutz) RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.