Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Oktober 2025
Beschlossen — einstimmig
am 09. Oktober 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe: 1. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 in Höhe von 17.000,00 Euro Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll 17.000 Euro überplanmäßig für Steuerberatungskosten freigeben, die im laufenden Haushalt nicht eingeplant waren. Der Betrag deckt einen Teil der Steuerberaterrechnung von 21.740,59 Euro für die Aufarbeitung der Buchhaltung des aufgelösten Eigenbetriebs und den Jahresabschluss 2020. Der Rat soll die Mittel aus dem Gesamthaushalt bereitstellen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Finanzen), eingebracht zur Ratssitzung am 09.10.2025. Sie beantragt eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG — das heißt, der Rat muss einer Ausgabe zustimmen, die den genehmigten Haushaltsansatz überschreitet.
Hintergrund
Der Rat beschloss 2020 die Auflösung des gemeindlichen Eigenbetriebs. Die rechtliche Abwicklung steht kurz vor dem Abschluss, erforderte aber umfangreiche Steuerberatungsleistungen: Jahresabschluss 2020, E-Bilanz 2020 und Datenaufarbeitung. Das Steuerberaterbüro hat nun seinen Bericht und die Rechnung vorgelegt; das Rechnungsprüfungsamt prüft noch. Die ursprünglich im Haushalt vorgesehenen Mittel reichen für die Rechnung nicht aus.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft den Gemeindehaushalt und damit mittelbar alle Insulaner:innen als Steuerzahlende. Unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag entstehen nicht. Die Mehrausgabe ist Folge der Abwicklung eines früheren Gemeindeunternehmens.
Die wichtigsten Punkte
- Der Steuerberater stellte 21.740,59 Euro für Arbeiten rund um den aufgelösten Eigenbetrieb in Rechnung
- Der bestehende Haushaltsansatz reicht nicht aus, daher werden 17.000 Euro überplanmäßig beantragt
- Die Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt entnommen werden
- Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt soll die rechtliche Auflösung des Eigenbetriebs abgeschlossen werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/081/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-893 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/081/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025 Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG Sachverhalt: I. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 – Aufwendungen für externe Experten Für die Aufarbeitung der Daten des Eigenbetriebes der Gemeinde Spiekeroog sowie die Erstellung des Jahresabschlusses 2020 und die Erstellung einer E-Bilanz für das Jahr 2020 war ein erheblicher Aufwand erforderlich. Vom Steuerberaterbüro wurde nunmehr der Jahresabschlussbericht vorgelegt. Nach der Prüfung durch das Rechungsprüfungsamt sollen dann die letzten Schritte zur rechtlichen Auflösung der im Jahr 2020 beschlossenen Auflösung des Eigenbetriebes erfolgen. Mit dem Bericht wurde die Gebührenrechnung des Steuerberaters eingereicht. Sie beläuft sich aufgrund auf einen Betrag in Höhe von 21.740,59 Euro. Bei der Haushaltsstelle 4.1.8.01.4431012 – Aufwendungen für externe Experten – sind im laufenden Haushaltsjahr nicht ausreichende Haushaltsmittel vorhanden. Aus diesem Grund ist die Einbuchung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe 17.000,00 Euro erforderlich. Hierfür erforderliche Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Vefügung gestellt werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe: 1. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 in Höhe von 17.000,00 Euro Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden. Spiekeroog, den 30.09.2025 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Seifert, Lutz) RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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