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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Oktober 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. Oktober 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe: 1. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 in Höhe von 17.000,00 Euro Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden.

5Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog soll 17.000 Euro überplanmäßig für Steuerberatungskosten freigeben, die im laufenden Haushalt nicht eingeplant waren. Der Betrag deckt einen Teil der Steuerberaterrechnung von 21.740,59 Euro für die Aufarbeitung der Buchhaltung des aufgelösten Eigenbetriebs und den Jahresabschluss 2020. Der Rat soll die Mittel aus dem Gesamthaushalt bereitstellen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Finanzen), eingebracht zur Ratssitzung am 09.10.2025. Sie beantragt eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG — das heißt, der Rat muss einer Ausgabe zustimmen, die den genehmigten Haushaltsansatz überschreitet.

Hintergrund

Der Rat beschloss 2020 die Auflösung des gemeindlichen Eigenbetriebs. Die rechtliche Abwicklung steht kurz vor dem Abschluss, erforderte aber umfangreiche Steuerberatungsleistungen: Jahresabschluss 2020, E-Bilanz 2020 und Datenaufarbeitung. Das Steuerberaterbüro hat nun seinen Bericht und die Rechnung vorgelegt; das Rechnungsprüfungsamt prüft noch. Die ursprünglich im Haushalt vorgesehenen Mittel reichen für die Rechnung nicht aus.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft den Gemeindehaushalt und damit mittelbar alle Insulaner:innen als Steuerzahlende. Unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag entstehen nicht. Die Mehrausgabe ist Folge der Abwicklung eines früheren Gemeindeunternehmens.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Steuerberater stellte 21.740,59 Euro für Arbeiten rund um den aufgelösten Eigenbetrieb in Rechnung
  • Der bestehende Haushaltsansatz reicht nicht aus, daher werden 17.000 Euro überplanmäßig beantragt
  • Die Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt entnommen werden
  • Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt soll die rechtliche Auflösung des Eigenbetriebs abgeschlossen werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/081/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-893 kB2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/081/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG
    Sachverhalt:
     
    I. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 – Aufwendungen für externe Experten
    Für die Aufarbeitung der Daten des Eigenbetriebes der Gemeinde Spiekeroog sowie die 
    Erstellung des Jahresabschlusses 2020 und die Erstellung einer E-Bilanz für das Jahr 2020 
    war ein erheblicher Aufwand erforderlich.
    Vom Steuerberaterbüro wurde nunmehr der Jahresabschlussbericht vorgelegt. Nach der 
    Prüfung durch das Rechungsprüfungsamt sollen dann die letzten Schritte zur rechtlichen 
    Auflösung der im Jahr 2020 beschlossenen Auflösung des Eigenbetriebes erfolgen.
    Mit dem Bericht wurde die Gebührenrechnung des Steuerberaters eingereicht. Sie beläuft 
    sich aufgrund auf einen Betrag in Höhe von 21.740,59 Euro.
    Bei der Haushaltsstelle 4.1.8.01.4431012 – Aufwendungen für externe Experten – sind im 
    laufenden Haushaltsjahr nicht ausreichende Haushaltsmittel vorhanden.
    Aus diesem Grund ist die Einbuchung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe 17.000,00 
    Euro erforderlich. Hierfür erforderliche Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur 
    Vefügung gestellt werden.
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe:
     
    1. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012  in Höhe von 17.000,00 Euro
    Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden.
     
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 30.09.2025
     
     
     
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    - 2 -
    (Seifert, Lutz) RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Oktober 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0

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Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG — Spiekeroog-Radar