Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Oktober 2025
Beschlossen — einstimmig
am 09. Oktober 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe: 1. Buchungsstelle 4.1.8.01.4431012 in Höhe von 17.000,00 Euro Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog soll 17.000 Euro überplanmäßig für Steuerberatungskosten freigeben, die im laufenden Haushalt nicht eingeplant waren. Der Betrag deckt einen Teil der Steuerberaterrechnung von 21.740,59 Euro für die Aufarbeitung der Buchhaltung des aufgelösten Eigenbetriebs und den Jahresabschluss 2020. Der Rat soll die Mittel aus dem Gesamthaushalt bereitstellen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Finanzen), eingebracht zur Ratssitzung am 09.10.2025. Sie beantragt eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG — das heißt, der Rat muss einer Ausgabe zustimmen, die den genehmigten Haushaltsansatz überschreitet.
Hintergrund
Der Rat beschloss 2020 die Auflösung des gemeindlichen Eigenbetriebs. Die rechtliche Abwicklung steht kurz vor dem Abschluss, erforderte aber umfangreiche Steuerberatungsleistungen: Jahresabschluss 2020, E-Bilanz 2020 und Datenaufarbeitung. Das Steuerberaterbüro hat nun seinen Bericht und die Rechnung vorgelegt; das Rechnungsprüfungsamt prüft noch. Die ursprünglich im Haushalt vorgesehenen Mittel reichen für die Rechnung nicht aus.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft den Gemeindehaushalt und damit mittelbar alle Insulaner:innen als Steuerzahlende. Unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag entstehen nicht. Die Mehrausgabe ist Folge der Abwicklung eines früheren Gemeindeunternehmens.
Die wichtigsten Punkte
- Der Steuerberater stellte 21.740,59 Euro für Arbeiten rund um den aufgelösten Eigenbetrieb in Rechnung
- Der bestehende Haushaltsansatz reicht nicht aus, daher werden 17.000 Euro überplanmäßig beantragt
- Die Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt entnommen werden
- Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt soll die rechtliche Auflösung des Eigenbetriebs abgeschlossen werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/081/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-893 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will einen externen Dienstleister beauftragen, die fehlenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2013 zu erstellen. Die eigene Verwaltung ist personell nicht in der Lage, diese Rückstände neben dem laufenden Betrieb aufzuholen. Von zwei eingeholten Angeboten empfiehlt die Verwaltung das günstigere: die NSI-Consult GmbH aus Braunschweig für 16.500 Euro brutto.
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