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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Vergabe einer Wohnung

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog bittet die Verwaltung, die freie Wohnung im Projekt „Achter d´ Diek“ nach den bekannten Kriterien öffentlich auszuschreiben und A- und B-Bewerber zuzulassen, wobei B-Bewerber unabhängig von der Verweildauer auf der Insel vorranging zu bewerten sind. Wenn es keine Bewerber gibt, kann die Wohnung den Bewerbern für die zu besetzenden Stellen des Kindergartens und der Schule angeboten werden. RM Heusipp nimmt wieder an der Sitzung teil. RV Redelfs berichtet darüber, dass der VA den Beschlussvorschlag C favorisiert. Herr Schütte würde aus Gründen der Flexibilität befürworten, wenn der Rat beschließen würde, dass nach einer erfolglosen Ausschreibung nach Variante „C“ die Verwaltung die Wohnung den anschließend folgenden Vorstellungsgesprächen anbieten könnte. Dabei würde diese Wohnung dann ebenfalls arbeitgeberunabhängig und zum Mietpreis von 10,50€/m² angeboten werden. Der Rat nimmt diesen Vorschlag auf und ändert den Beschlussvorschlag entsprechend ab.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Im gemeindlichen Wohnprojekt 'Achter d´ Diek' ist eine Wohnung vom Typ B (45,1 m²) frei geblieben, weil alle verbliebenen Bewerber ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Wohnung vorrangig als Werksmietwohnung für Kindergartenpersonal zu nutzen, da dort Bedarf entsteht. Der Rat soll zwischen drei Optionen entscheiden: als Werksmietwohnung reservieren, nur für B-Bewerber ausschreiben oder für A- und B-Bewerber gemeinsam ausschreiben.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Wohnungsvergabe im Rahmen des gemeindlichen Wohnbauprojekts 'Achter d´ Diek'. Der Rat muss zwischen drei konkreten Vergabevarianten wählen.

Hintergrund

Die Gemeinde hat im Projekt 'Achter d´ Diek' Wohnungen nach einem Kriteriensystem vergeben. Dabei wurde zwischen Typ-A- und Typ-B-Wohnungen unterschieden. Typ-B-Wohnungen richten sich an Bewerber:innen mit einer bestimmten Wohnberechtigung; mangels ausreichender B-Bewerber:innen blieb eine 45,1-m²-Wohnung unbesetzt. Gleichzeitig scheidet eine Erzieherin aus dem Kindergarten aus, ohne eine Gemeindewohnung für eine Nachfolge freizumachen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Unmittelbar betroffen sind potenzielle Bewerber:innen für Gemeindewohnungen und Beschäftigte im Kindergarten. Die Entscheidung beeinflusst, ob Wohnraum für Insulaner:innen nach Verweildauer oder nach Arbeitgeberbedarf vergeben wird. Mittelbar berührt das auch die Versorgung des Kindergartens mit Personal.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine 45,1-m²-Wohnung im Projekt 'Achter d´ Diek' hat keinen Bewerber mehr, weil alle Interessenten ihre Bewerbung zurückzogen
  • Die Verwaltung schlägt vor, die Wohnung als Werksmietwohnung für Kindergartenpersonal zum Preis von 10,50 Euro pro Quadratmeter bereitzuhalten
  • Alternativ soll die Wohnung nach den bekannten Vergabekriterien öffentlich ausgeschrieben werden
  • Der Rat entscheidet zwischen drei Varianten: Werksmietwohnung, Ausschreibung nur für B-Bewerber oder Ausschreibung für beide Bewerbergruppen
  • B-Bewerber:innen hätten bei einer offenen Ausschreibung weiterhin Vorrang vor A-Bewerber:innen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/050/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

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Die Vergabekriterien für Wohnungen im gemeindlichen Bauprojekt Achter d'Diek sollen erweitert werden. Bisher dürfen nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog eine Wohnung erhalten. Eine Bewerberin lebt ganzjährig auf der Insel, konnte sich aber wegen melderechtlicher Vorgaben für Ehepaare nicht mit Hauptwohnsitz anmelden. Die Verwaltung schlägt vor, solche Fälle künftig zuzulassen, wenn ein lückenloser Nachweis der ganzjährigen Anwesenheit vorgelegt wird.

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Vergabe einer Wohnung — Spiekeroog-Radar