Vergabe einer Wohnung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog bittet die Verwaltung, die freie Wohnung im Projekt „Achter d´ Diek“ nach den bekannten Kriterien öffentlich auszuschreiben und A- und B-Bewerber zuzulassen, wobei B-Bewerber unabhängig von der Verweildauer auf der Insel vorranging zu bewerten sind. Wenn es keine Bewerber gibt, kann die Wohnung den Bewerbern für die zu besetzenden Stellen des Kindergartens und der Schule angeboten werden. RM Heusipp nimmt wieder an der Sitzung teil. RV Redelfs berichtet darüber, dass der VA den Beschlussvorschlag C favorisiert. Herr Schütte würde aus Gründen der Flexibilität befürworten, wenn der Rat beschließen würde, dass nach einer erfolglosen Ausschreibung nach Variante „C“ die Verwaltung die Wohnung den anschließend folgenden Vorstellungsgesprächen anbieten könnte. Dabei würde diese Wohnung dann ebenfalls arbeitgeberunabhängig und zum Mietpreis von 10,50€/m² angeboten werden. Der Rat nimmt diesen Vorschlag auf und ändert den Beschlussvorschlag entsprechend ab.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Im gemeindlichen Wohnprojekt 'Achter d´ Diek' ist eine Wohnung vom Typ B (45,1 m²) frei geblieben, weil alle verbliebenen Bewerber ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Wohnung vorrangig als Werksmietwohnung für Kindergartenpersonal zu nutzen, da dort Bedarf entsteht. Der Rat soll zwischen drei Optionen entscheiden: als Werksmietwohnung reservieren, nur für B-Bewerber ausschreiben oder für A- und B-Bewerber gemeinsam ausschreiben.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Wohnungsvergabe im Rahmen des gemeindlichen Wohnbauprojekts 'Achter d´ Diek'. Der Rat muss zwischen drei konkreten Vergabevarianten wählen.
Hintergrund
Die Gemeinde hat im Projekt 'Achter d´ Diek' Wohnungen nach einem Kriteriensystem vergeben. Dabei wurde zwischen Typ-A- und Typ-B-Wohnungen unterschieden. Typ-B-Wohnungen richten sich an Bewerber:innen mit einer bestimmten Wohnberechtigung; mangels ausreichender B-Bewerber:innen blieb eine 45,1-m²-Wohnung unbesetzt. Gleichzeitig scheidet eine Erzieherin aus dem Kindergarten aus, ohne eine Gemeindewohnung für eine Nachfolge freizumachen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Unmittelbar betroffen sind potenzielle Bewerber:innen für Gemeindewohnungen und Beschäftigte im Kindergarten. Die Entscheidung beeinflusst, ob Wohnraum für Insulaner:innen nach Verweildauer oder nach Arbeitgeberbedarf vergeben wird. Mittelbar berührt das auch die Versorgung des Kindergartens mit Personal.
Die wichtigsten Punkte
- Eine 45,1-m²-Wohnung im Projekt 'Achter d´ Diek' hat keinen Bewerber mehr, weil alle Interessenten ihre Bewerbung zurückzogen
- Die Verwaltung schlägt vor, die Wohnung als Werksmietwohnung für Kindergartenpersonal zum Preis von 10,50 Euro pro Quadratmeter bereitzuhalten
- Alternativ soll die Wohnung nach den bekannten Vergabekriterien öffentlich ausgeschrieben werden
- Der Rat entscheidet zwischen drei Varianten: Werksmietwohnung, Ausschreibung nur für B-Bewerber oder Ausschreibung für beide Bewerbergruppen
- B-Bewerber:innen hätten bei einer offenen Ausschreibung weiterhin Vorrang vor A-Bewerber:innen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/050/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8202 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll eine Projektgruppe zum Wohnungsbauprojekt Achter d'Diek gründen. Beschlossen werden sollen die Gründung der Gruppe, die Benennung der Teilnehmer:innen und die Festlegung der Zuständigkeiten. Die Vorlage ist sehr knapp gehalten und nennt keine inhaltlichen Details zum Wohnungsbauprojekt selbst.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem gemeindeeigenen Grundstück Achter d'Diek sozialen Wohnungsbau errichten und dafür Landesförderung abrufen. Die NBank hat bereits Fördermittel von bis zu 1.582.400 Euro reserviert. Der Rat soll beschließen, den Hauptantrag bei der NBank einzureichen und gleichzeitig den Bauantrag beim Landkreis Wittmund zu stellen.
Die Gemeinde Spiekeroog will die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad durch einen Änderungsvertrag vereinheitlichen und rechtlich absichern. Alle Verträge erhalten eine einheitliche Laufzeit bis 2085, klare Vergabekriterien für inselansässige Bewohner:innen und eine regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses an die Inflation. Zusätzlich wird ein erweitertes Heimfallrecht eingeführt, das bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung greift. Der Rat soll den Vertragsentwurf billigen und die Verwaltung beauftragen, alle bestehenden Erbbauberechtigten zu informieren.
Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet die Regeln, nach denen kommunale Mietwohnungen vergeben werden. Kernstück ist ein Punktesystem, bei dem vor allem die Dauer des Erstwohnsitzes auf der Insel zählt — maximal 20 Punkte. Weitere Punkte gibt es für passende Wohnungsgröße, Behinderung, Ehrenamt und besondere Dringlichkeit. Der Rat soll die neuen Kriterien für die Wohnungen im Achter d'Diek beschließen.