Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Änderungsvertrag Erbbaurecht
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog legt einen Änderungsvertrag für die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad vor. Ziel ist es, alle laufenden Erbbaurechtsverträge auf eine einheitliche Laufzeit bis 2085 zu verlängern, Vergabekriterien für sozialen Wohnraum zu schärfen und frühere Unstimmigkeiten mit dem Land Niedersachsen zu bereinigen. Neu eingeführt werden unter anderem ein erweitertes Heimfallrecht, eine regelmäßige Erbbauzins-Anpassung an den Verbraucherpreisindex sowie klarere Regeln bei Weiterverkauf und Vermietung. Der Rat soll dem Vertragsmuster zustimmen und die Verwaltung beauftragen, Erbbauberechtigte zu informieren.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Maren Bruns, zur Genehmigung eines Muster-Änderungsvertrags für bestehende Erbbaurechte im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad. Die Vorlage läuft durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat und ist das Ergebnis mehrerer Vorberatungen seit November 2024.
Hintergrund
Das Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad wurde auf Grundstücken errichtet, die das Domänenamt des Landes Niedersachsen an die Gemeinde verkaufte. Die ursprünglichen Erbbaurechtsverträge aus dem Jahr 2003 hatten eine Laufzeit von 40 Jahren und enthielten Vergaberichtlinien, die nicht vollständig in die Einzelverträge übernommen wurden. Das Land hat diese Lücken bereits vor Jahren beanstandet. Der Rat beauftragte die Verwaltung im November 2024, die Verträge zu prüfen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten; drei Bauausschuss-Sitzungen folgten.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle aktuellen Inhaber:innen von Erbbaurechten im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad: Sie erhalten das Angebot, ihre Vertragslaufzeit notariell bis 2085 zu verlängern und damit Planungssicherheit zu gewinnen. Künftig gelten strengere Regeln beim Weiterverkauf und bei der Vermietung — nur Personen mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt auf Spiekeroog sollen Zugang erhalten. Zudem wird der Erbbauzins künftig alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst, was zu moderaten Kostensteigerungen führen kann.
Die wichtigsten Punkte
- Die Erbbaurechtsverträge sollen auf ein einheitliches Enddatum 2085 verlängert werden
- Ein erweitertes Heimfallrecht greift künftig bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung
- Der Erbbauzins wird alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst
- Eine Kaufpreisbeschränkung für aufstehende Gebäude wird noch gutachterlich geprüft; die Indexlösung gilt als praktikabelste Variante
- Mieter:innen müssen künftig mindestens ein Jahr Hauptwohnsitz auf Spiekeroog nachweisen, Erbbauberechtigte dürfen in den letzten fünf Jahren kein Wohneigentum auf der Insel besessen haben
Relevanz für Insulaner:innen: 8/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/056/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/056/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 07.08.2025 Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025 Betreff: Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Änderungsvertrag Erbbaurecht Sachverhalt: Das Baugebiet „Lütt Slurpad / Slurpad“ steht seit seiner Entstehung für ein besonderes Versprechen: bezahlbarer, dauerhafter Wohnraum für Menschen, deren Lebensmittelpunkt Spiekeroog ist. Dieses Ziel hat über viele Jahre hinweg zahlreichen Insulaner:innen ermöglicht, hier Wurzeln zu schlagen, Familien zu gründen und sich langfristig für unsere Inselgemeinschaft zu engagieren. Mit der nun vorliegenden Weiterentwicklung der vertraglichen Rahmenbedingungen verfolgt die Gemeinde konsequent dieses Ziel weiter, um gemeinsam die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Spiekeroog auch künftig ein lebendiger und solidarischer Ort zum Leben bleibt. Zwei wesentliche Entwicklungen machen eine Neuordnung jetzt notwendig und sinnvoll: 1. Einheitliche Laufzeit statt Einzelfalllösungen: In der Vergangenheit wurde von mehreren Erbbauberechtigten der Wunsch nach einer vorzeitigen Verlängerung der vergleichsweise kurzen Vertragslaufzeit (ursprünglich 40 Jahre) geäußert. Diesem Wunsch wurde bislang im Wege von aufwändigen Einzelfallentscheidungen entsprochen. Nun soll ein transparenter, gerechter und effizienter Weg für alle geschaffen werden: eine einheitliche Verlängerung der Laufzeit bis 2085. Das schafft Planungssicherheit, stärkt die Fairness im Verfahren und reduziert den Verwaltungsaufwand spürbar. 2. Heilung früherer Unstimmigkeiten mit dem Land Niedersachsen: Das Domänenamt, das die Grundstücke einst an die Gemeinde verkaufte, hat bereits vor Jahren berechtigte Kritik an der Umsetzung der damaligen Vereinbarungen geäußert. Insbesondere die ursprünglich abgestimmten Vergaberichtlinien wurden nicht konsequent in die Vertragswerke übernommen. Auch diese offene Flanke wird jetzt geschlossen – ein wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit und zur verlässlichen Partnerschaft mit dem Land. Darüber hinaus basiert die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen auf drei zentralen Grundsätzen: Sicherung des sozialen Wohnraums für Insulaner:innen: Das knappe Bauland auf Spiekeroog soll dauerhaft Menschen zugutekommen, die hier leben – nicht spekulativen Interessen. Verlässlichkeit und Gleichbehandlung: Einheitliche Regeln und transparente Kriterien bieten insbesondere jungen Familien, Rückkehrer:innen und im Gemeinwesen engagierten Menschen eine faire und planbare Perspektive. - 2 - Erhalt der kommunalen Steuerungshoheit: Nur mit einer gemeinsamen rechtlichen Basis kann die Gemeinde soziale und bauliche Entwicklungen auch langfristig aktiv und gerecht gestalten. Diese Fortschreibung der Rahmenbedingungen ist Ausdruck gelebter Verantwortung – für eine soziale Bodenpolitik, für Transparenz im Verfahren und für eine verlässliche Zukunftsperspektive für die Menschen auf unserer Insel. In der Sitzung vom 28.11.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die bestehenden Erbbaurechtsverträge des Baugebiets „Lütt Slurpad / Slurpad“ rechtlich zu überprüfen und Handlungsempfehlungen zur Eindämmung spekulativer Entwicklungen zu erarbeiten. In drei Sitzungen des Bauausschusses (Nov. 2024, Feb. 2025, Mai 2025) wurde das Thema intensiv vorberaten. Die nun vorgeschlagenen Änderungen stellen keine grundlegende Neuausrichtung dar, sondern eine Optimierung auf Basis bestehender Verträge. Dabei bleibt der Ursprungsvertrag bestehen. Ergänzend wird ein Änderungsvertrag angeboten, der bei gewünschter Laufzeitverlängerung mit dem jetzigen Erbbaurechtnehmer abgeschlossen werden muss. Dieser wird notariell beurkundet und bildet zusammen mit dem Ursprungsvertrag eine rechtliche Einheit. Kernelemente des Änderungsvertrages: Verkaufsregelung und Laufzeitvereinheitlichung: Eine automatische Verlängerung bei Weiterverkauf ist nicht vorgesehen. Die Laufzeit wird auf ein einheitliches Enddatum (2085) festgelegt, um städtebauliche Steuerung und Bewertung erneut zu gegebener Zeit zu ermöglichen. Begrenzung spekulativer Entwicklungen: Die Verwaltung ist noch in der Prüfung einer belastbaren Möglichkeit der Einführung einer Kaufpreisbeschränkung für aufstehende Gebäude. Diese Prüfung bezieht sich auf die gutachterliche Bewertung des Kaufpreises und ist noch nicht abgeschlossen. Ein entsprechender Passus, der nach erfolgreicher Prüfung einfließen kann, ist im anhängenden Mustervertrag eingearbeitet. Eine juristische Bewertung dieser Beschränkung ist angehängt. Erbbauzins und Wertsicherung: Die bisher unterlassene Anpassung an den Verbraucherpreisindex (VPI) soll künftig im Fünfjahresrhythmus erfolgen, um eine angemessene Lastenverteilung sicherzustellen. Vergabekriterien und Nutzungsregelungen: Die neuen Vergaberichtlinien, die in §§ 3 und 4 eingearbeitet wurden, werden insbesondere bei Weiterveräußerung und Vermietung Anwendung finden. Fraglich ist bei der Vermietung ist noch, welcher Mindestzeitraum an vorherigem Lebensmittelpunkt auf der Insel für Mieter:innen verlangt werden soll (zur Diskussion). Eine Übertragbarkeit des Eigentumskriteriums auf Mieter:innen ist juristisch nicht empfehlenswert. Erweitertes Heimfallrecht: Zur Absicherung der Vertragsziele wird ein erweitertes Heimfallrecht eingeführt. Es greift bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung und ist gekoppelt an die implementierten Vergaberichtlinien (§ Erbbauberechtigte), die künftig auch bei Weiterverkäufen verbindlich gelten. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befindet das vorgelegten Muster eines Änderungsvertrages zum Erbbaurechtsvertrag für das Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad inhaltlich für gut. Der Vertrag stellt eine sachgerechte Weiterentwicklung im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung dar, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum auf Spiekeroog zu sichern. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, die laufende gutachterliche Prüfung zu möglichen Kaufpreisbeschränkungen abzuwarten. Sollte sich aus den Empfehlungen eine entsprechende Regelung ergeben, ist diese als Passus in das Vertragswerk aufzunehmen. Sollte dieser Passus zur Kaufpreisbeschränkung eine wesentliche inhaltliche Abweichung vom in dieser Sitzung vorgelegten Entwurf darstellen, ist - 3 - das Gremium erneut zur Entscheidung hinzuzuziehen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, alle bestehenden Erbbaurechtsnehmer:innen zeitnah über die Inhalte und Möglichkeiten des Änderungsvertrages zu informieren und den Dialog zu suchen, ob eine Unterzeichnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewünscht ist. Spiekeroog, den 08.08.2025 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01_Aenderungsvertrag_Erbbaurecht_Spiekeroog_2025 02_Lesefassung_Erbbaurechtsvertrag_Slurpad_ausgewaehlteParagraphen 03_Kaufpreisbeschraenkung_rechtlEinschaetzung 04_Erbbaurechtsvertrag_Gem_Erbbauberechtigter_2003 05_Vertrag_Nds_GemSpiekeroog_Baugebiet_LuettSlurpad_2003 06_Vergaberichtlinien_2003 07_Beratung_Bauausschuss_07.08.2025
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- 📄07 Beratung Bauausschuss 07.08.2025PDF; CHARSET=UTF-8137 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Anlage zur weiteren Beratung des Änderungsvertrags im Baugebiet „Lütt Slurpad“ Stand: 08.08.2025 1. Zielsetzung des Änderungsvertrags Ziel des Änderungsvertrags ist es, die bestehenden Erbbaurechtsverträge im Baugebiet „Lütt Slurpad / Slurpad“ zu vereinheitlichen, rechtlich abzusichern und an heutige Anforderungen anzupassen. Dies erfolgt insbesondere im Hinblick auf: · die einheitliche Laufzeit bis 2085, · die Einführung von klaren Vergabekriterien zur sozialen Wohnraumlenkung, · eine präzisere Regelung zur Weiterveräußerung und Vermietung, · die Prüfung einer möglichen Kaufpreisbeschränkung für aufstehende Gebäude, · die Einführung einer regelmäßigen Wertsicherung des Erbbauzinses (VPI, alle 5 Jahre), · die Absicherung durch ein erweitertes Heimfallrecht. 2. Beratungsergebnisse (Bauausschuss vom 07.08.2025) 2.1 Vermietung: Dauer des vorherigen Hauptwohnsitzes auf der Insel · Der vorgeschlagene Zeitraum von mindestens 1 Jahr Hauptwohnsitz vor Einzug wird vom Ausschuss als angemessen und praxistauglich angesehen. · Ziel ist es, die Wohnraumvergabe auf dauerhaft inselverbundene Personen zu konzentrieren und kurzfristigem, spekulativem Zuzug entgegenzuwirken. 2.2 Vergabekriterien: Eigentum in den letzten 5 Jahren · Die vorgesehene Regelung, wonach der Erbbauberechtigte oder seine Partnerin innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Vergabe kein Eigentum an bebaubaren Grundstücken oder Wohneigentum auf Spiekeroog besessen haben dürfen, wurde grundsätzlich als sinnvoll eingestuft. · Die Formulierung wird sprachlich präzisiert (s. Punkt 3.2). 2.3 Abweichungen von den Vergabekriterien – Mehrheitserfordernis · Künftig lautet der Satz im Vertrag: „Abweichungen von den vorstehenden Voraussetzungen – insbesondere die Festlegung geringerer oder höherer Anforderungen an die Person des Erbbauberechtigten – bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von mindestens drei Vierteln (75 %) aller Ratsmitglieder.“ · Hinweis: In Abstimmung mit der Verwaltung wurde bewusst die Formulierung „Ratsmitglieder“ gewählt. Zwar spricht das NKomVG formal von „Mitgliedern der Vertretung“, die geläufige Bezeichnung „Ratsmitglieder“ ist aber in der kommunalen Praxis verständlicher und üblich. · Klarstellung: Die 75 % beziehen sich auf alle gewählten Ratsmitglieder einschließlich Bürgermeister, nicht nur auf die Anwesenden. 3. Sprachliche Klarstellungen im Vertragsentwurf 3.1 Begriff der Lebenspartnerschaft Die bisherige Formulierung wurde angepasst. Zukünftig soll folgende Formulierung verwendet werden: „Die Regelung gilt entsprechend für Personen, die in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt mit dem Erbbauberechtigten leben.“ Diese Fassung wird als rechtlich präzise und gleichzeitig offen genug für unterschiedliche Lebensrealitäten angesehen. 3.2 Klarstellung zu § 4 (Eigentumsvorbehalt) · Der Begriff „eheähnliche Gemeinschaft“ wird sprachlich durch den o. g. präzisierten Ausdruck ersetzt. · Die Formulierung „Miteigentum an bebaubaren Grundstücken oder Wohneigentum nach dem WEG“ bleibt erhalten. · Neuformulierungsvorschlag für den Absatz: „Der Erbbauberechtigte und seine Ehepartnerin bzw. die mit ihm in eingetragener Lebenspartnerschaft oder in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft lebende Person dürfen innerhalb von fünf Jahren vor Vergabe bzw. Weitergabe des Erbbaurechts kein Eigentum (Allein- oder Miteigentum) an bebaubaren Grundstücken oder Wohneigentum auf Spiekeroog besessen haben.“ 4. Kaufpreisbeschränkung für aufstehende Gebäude 4.1 Zwei Varianten wurden beraten: · Indexmodell: einfach, günstig, aber ungenau bei Sanierungsstand oder Modernisierungen. · Gutachterliche Bewertung: fundierter, aber aufwendig (3–4 Monate Bearbeitungszeit, ca. 4–5 Tsd. € je Objekt). 4.2 Ergänzende Diskussion: · Ein Rückgriff auf Versicherungswerte (Brandkasse) wurde im Ausschuss kritisch bewertet, da diese oft stark schwanken und nicht dem Verkehrswert entsprechen. · Die Gemeinde empfiehlt, die Indexlösung als praktikabelste Variante weiterzuverfolgen, ggf. mit Plausibilitätsprüfung durch einen externen Dritten in begründeten Einzelfällen. Kösters, 08.08.2025
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