Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Änderungsvertrag Erbbaurecht

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Gemeinde Spiekeroog legt einen Änderungsvertrag für die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad vor. Ziel ist es, alle laufenden Erbbaurechtsverträge auf eine einheitliche Laufzeit bis 2085 zu verlängern, Vergabekriterien für sozialen Wohnraum zu schärfen und frühere Unstimmigkeiten mit dem Land Niedersachsen zu bereinigen. Neu eingeführt werden unter anderem ein erweitertes Heimfallrecht, eine regelmäßige Erbbauzins-Anpassung an den Verbraucherpreisindex sowie klarere Regeln bei Weiterverkauf und Vermietung. Der Rat soll dem Vertragsmuster zustimmen und die Verwaltung beauftragen, Erbbauberechtigte zu informieren.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Maren Bruns, zur Genehmigung eines Muster-Änderungsvertrags für bestehende Erbbaurechte im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad. Die Vorlage läuft durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat und ist das Ergebnis mehrerer Vorberatungen seit November 2024.

Hintergrund

Das Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad wurde auf Grundstücken errichtet, die das Domänenamt des Landes Niedersachsen an die Gemeinde verkaufte. Die ursprünglichen Erbbaurechtsverträge aus dem Jahr 2003 hatten eine Laufzeit von 40 Jahren und enthielten Vergaberichtlinien, die nicht vollständig in die Einzelverträge übernommen wurden. Das Land hat diese Lücken bereits vor Jahren beanstandet. Der Rat beauftragte die Verwaltung im November 2024, die Verträge zu prüfen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten; drei Bauausschuss-Sitzungen folgten.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind alle aktuellen Inhaber:innen von Erbbaurechten im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad: Sie erhalten das Angebot, ihre Vertragslaufzeit notariell bis 2085 zu verlängern und damit Planungssicherheit zu gewinnen. Künftig gelten strengere Regeln beim Weiterverkauf und bei der Vermietung — nur Personen mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt auf Spiekeroog sollen Zugang erhalten. Zudem wird der Erbbauzins künftig alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst, was zu moderaten Kostensteigerungen führen kann.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Erbbaurechtsverträge sollen auf ein einheitliches Enddatum 2085 verlängert werden
  • Ein erweitertes Heimfallrecht greift künftig bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung
  • Der Erbbauzins wird alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst
  • Eine Kaufpreisbeschränkung für aufstehende Gebäude wird noch gutachterlich geprüft; die Indexlösung gilt als praktikabelste Variante
  • Mieter:innen müssen künftig mindestens ein Jahr Hauptwohnsitz auf Spiekeroog nachweisen, Erbbauberechtigte dürfen in den letzten fünf Jahren kein Wohneigentum auf der Insel besessen haben

Relevanz für Insulaner:innen: 8/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/056/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

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    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8107 kB7 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/056/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 07.08.2025  
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Änderungsvertrag Erbbaurecht
    Sachverhalt:
    Das Baugebiet „Lütt Slurpad / Slurpad“ steht seit seiner Entstehung für ein besonderes 
    Versprechen: bezahlbarer, dauerhafter Wohnraum für Menschen, deren Lebensmittelpunkt 
    Spiekeroog ist. Dieses Ziel hat über viele Jahre hinweg zahlreichen Insulaner:innen 
    ermöglicht, hier Wurzeln zu schlagen, Familien zu gründen und sich langfristig für unsere 
    Inselgemeinschaft zu engagieren.
     
    Mit der nun vorliegenden Weiterentwicklung der vertraglichen Rahmenbedingungen verfolgt 
    die Gemeinde konsequent dieses Ziel weiter, um gemeinsam die Voraussetzungen dafür zu 
    schaffen, dass Spiekeroog auch künftig ein lebendiger und solidarischer Ort zum Leben 
    bleibt.
    Zwei wesentliche Entwicklungen machen eine Neuordnung jetzt notwendig und sinnvoll:
    1. Einheitliche Laufzeit statt Einzelfalllösungen: In der Vergangenheit wurde von 
    mehreren Erbbauberechtigten der Wunsch nach einer vorzeitigen Verlängerung der 
    vergleichsweise kurzen Vertragslaufzeit (ursprünglich 40 Jahre) geäußert. Diesem 
    Wunsch wurde bislang im Wege von aufwändigen Einzelfallentscheidungen 
    entsprochen. Nun soll ein transparenter, gerechter und effizienter Weg für alle 
    geschaffen werden: eine einheitliche Verlängerung der Laufzeit bis 2085. Das schafft 
    Planungssicherheit, stärkt die Fairness im Verfahren und reduziert den 
    Verwaltungsaufwand spürbar.
    2. Heilung früherer Unstimmigkeiten mit dem Land Niedersachsen: Das Domänenamt, 
    das die Grundstücke einst an die Gemeinde verkaufte, hat bereits vor Jahren 
    berechtigte Kritik an der Umsetzung der damaligen Vereinbarungen geäußert. 
    Insbesondere die ursprünglich abgestimmten Vergaberichtlinien wurden nicht 
    konsequent in die Vertragswerke übernommen. Auch diese offene Flanke wird jetzt 
    geschlossen – ein wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit und zur verlässlichen 
    Partnerschaft mit dem Land.
     
    Darüber hinaus basiert die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen auf drei zentralen 
    Grundsätzen:
     Sicherung des sozialen Wohnraums für Insulaner:innen: Das knappe Bauland auf 
    Spiekeroog soll dauerhaft Menschen zugutekommen, die hier leben – nicht 
    spekulativen Interessen.
     Verlässlichkeit und Gleichbehandlung: Einheitliche Regeln und transparente Kriterien 
    bieten insbesondere jungen Familien, Rückkehrer:innen und im Gemeinwesen 
    engagierten Menschen eine faire und planbare Perspektive.
    - 2 -
     Erhalt der kommunalen Steuerungshoheit: Nur mit einer gemeinsamen rechtlichen 
    Basis kann die Gemeinde soziale und bauliche Entwicklungen auch langfristig aktiv 
    und gerecht gestalten.
     
    Diese Fortschreibung der Rahmenbedingungen ist Ausdruck gelebter Verantwortung – für 
    eine soziale Bodenpolitik, für Transparenz im Verfahren und für eine verlässliche 
    Zukunftsperspektive für die Menschen auf unserer Insel.
     
    In der Sitzung vom 28.11.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die bestehenden 
    Erbbaurechtsverträge des Baugebiets „Lütt Slurpad / Slurpad“ rechtlich zu überprüfen und 
    Handlungsempfehlungen zur Eindämmung spekulativer Entwicklungen zu erarbeiten. In drei 
    Sitzungen des Bauausschusses (Nov. 2024, Feb. 2025, Mai 2025) wurde das Thema 
    intensiv vorberaten. 
     
    Die nun vorgeschlagenen Änderungen stellen keine grundlegende Neuausrichtung dar, 
    sondern eine Optimierung auf Basis bestehender Verträge. Dabei bleibt der 
    Ursprungsvertrag bestehen. Ergänzend wird ein Änderungsvertrag angeboten, der bei 
    gewünschter Laufzeitverlängerung mit dem jetzigen Erbbaurechtnehmer abgeschlossen 
    werden muss. Dieser wird notariell beurkundet und bildet zusammen mit dem 
    Ursprungsvertrag eine rechtliche Einheit.
     
    Kernelemente des Änderungsvertrages:
     Verkaufsregelung und Laufzeitvereinheitlichung: Eine automatische Verlängerung
    bei Weiterverkauf ist nicht vorgesehen. Die Laufzeit wird auf ein einheitliches 
    Enddatum (2085) festgelegt, um städtebauliche Steuerung und Bewertung erneut zu 
    gegebener Zeit zu ermöglichen.
     Begrenzung spekulativer Entwicklungen: Die Verwaltung ist noch in der Prüfung 
    einer belastbaren Möglichkeit der Einführung einer Kaufpreisbeschränkung für 
    aufstehende Gebäude. Diese Prüfung bezieht sich auf die gutachterliche Bewertung 
    des Kaufpreises und ist noch nicht abgeschlossen. Ein entsprechender Passus, der 
    nach erfolgreicher Prüfung einfließen kann, ist im anhängenden Mustervertrag 
    eingearbeitet. Eine juristische Bewertung dieser Beschränkung ist angehängt.  
     Erbbauzins und Wertsicherung: Die bisher unterlassene Anpassung an den 
    Verbraucherpreisindex (VPI) soll künftig im Fünfjahresrhythmus erfolgen, um eine 
    angemessene Lastenverteilung sicherzustellen.
     Vergabekriterien und Nutzungsregelungen: Die neuen Vergaberichtlinien, die in 
    §§ 3 und 4 eingearbeitet wurden, werden insbesondere bei Weiterveräußerung und 
    Vermietung Anwendung finden. Fraglich ist bei der Vermietung ist noch, welcher 
    Mindestzeitraum an vorherigem Lebensmittelpunkt auf der Insel für Mieter:innen 
    verlangt werden soll (zur Diskussion). Eine Übertragbarkeit des Eigentumskriteriums 
    auf Mieter:innen ist juristisch nicht empfehlenswert. 
     Erweitertes Heimfallrecht: Zur Absicherung der Vertragsziele wird ein erweitertes 
    Heimfallrecht eingeführt. Es greift bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung und 
    ist gekoppelt an die implementierten Vergaberichtlinien (§ Erbbauberechtigte), die 
    künftig auch bei Weiterverkäufen verbindlich gelten.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befindet das vorgelegten Muster eines 
    Änderungsvertrages zum Erbbaurechtsvertrag für das Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad 
    inhaltlich für gut. Der Vertrag stellt eine sachgerechte Weiterentwicklung im Sinne der 
    ursprünglichen Zielsetzung dar, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum auf Spiekeroog zu 
    sichern.
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, die laufende gutachterliche 
    Prüfung zu möglichen Kaufpreisbeschränkungen abzuwarten. Sollte sich aus den 
    Empfehlungen eine entsprechende Regelung ergeben, ist diese als Passus in das 
    Vertragswerk aufzunehmen. Sollte dieser Passus zur Kaufpreisbeschränkung eine 
    wesentliche inhaltliche Abweichung vom in dieser Sitzung vorgelegten Entwurf darstellen, ist 
    - 3 -
    das Gremium erneut zur Entscheidung hinzuzuziehen.
     
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, alle bestehenden 
    Erbbaurechtsnehmer:innen zeitnah über die Inhalte und Möglichkeiten des 
    Änderungsvertrages zu informieren und den Dialog zu suchen, ob eine Unterzeichnung 
    bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewünscht ist.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 08.08.2025
     
     
     
    (Bruns, Maren)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Aenderungsvertrag_Erbbaurecht_Spiekeroog_2025
    02_Lesefassung_Erbbaurechtsvertrag_Slurpad_ausgewaehlteParagraphen
    03_Kaufpreisbeschraenkung_rechtlEinschaetzung
    04_Erbbaurechtsvertrag_Gem_Erbbauberechtigter_2003
    05_Vertrag_Nds_GemSpiekeroog_Baugebiet_LuettSlurpad_2003
    06_Vergaberichtlinien_2003
    07_Beratung_Bauausschuss_07.08.2025

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

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    07 Beratung Bauausschuss 07.08.2025
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    Anlage zur weiteren Beratung des Änderungsvertrags im Baugebiet „Lütt Slurpad“
    Stand: 08.08.2025
    1. Zielsetzung des Änderungsvertrags
    Ziel des Änderungsvertrags ist es, die bestehenden Erbbaurechtsverträge im Baugebiet „Lütt
    Slurpad / Slurpad“ zu vereinheitlichen, rechtlich abzusichern und an heutige Anforderungen
    anzupassen. Dies erfolgt insbesondere im Hinblick auf:
    · die einheitliche Laufzeit bis 2085,
    · die Einführung von klaren Vergabekriterien zur sozialen Wohnraumlenkung,
    · eine präzisere Regelung zur Weiterveräußerung und Vermietung,
    · die Prüfung einer möglichen Kaufpreisbeschränkung für aufstehende Gebäude,
    · die Einführung einer regelmäßigen Wertsicherung des Erbbauzinses (VPI, alle 5
    Jahre),
    · die Absicherung durch ein erweitertes Heimfallrecht.
    2. Beratungsergebnisse (Bauausschuss vom 07.08.2025)
    2.1 Vermietung: Dauer des vorherigen Hauptwohnsitzes auf der Insel
    · Der vorgeschlagene Zeitraum von mindestens 1 Jahr Hauptwohnsitz vor Einzug
    wird vom Ausschuss als angemessen und praxistauglich angesehen.
    · Ziel ist es, die Wohnraumvergabe auf dauerhaft inselverbundene Personen zu
    konzentrieren und kurzfristigem, spekulativem Zuzug entgegenzuwirken.
    2.2 Vergabekriterien: Eigentum in den letzten 5 Jahren
    · Die vorgesehene Regelung, wonach der Erbbauberechtigte oder seine Partnerin
    innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Vergabe kein Eigentum an bebaubaren
    Grundstücken oder Wohneigentum auf Spiekeroog besessen haben dürfen, wurde
    grundsätzlich als sinnvoll eingestuft.
    · Die Formulierung wird sprachlich präzisiert (s. Punkt 3.2).
    2.3 Abweichungen von den Vergabekriterien – Mehrheitserfordernis
    · Künftig lautet der Satz im Vertrag:
    „Abweichungen von den vorstehenden Voraussetzungen – insbesondere die
    Festlegung geringerer oder höherer Anforderungen an die Person des
    Erbbauberechtigten – bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von mindestens drei
    Vierteln (75 %) aller Ratsmitglieder.“
    · Hinweis: In Abstimmung mit der Verwaltung wurde bewusst die Formulierung
    „Ratsmitglieder“ gewählt. Zwar spricht das NKomVG formal von „Mitgliedern der
    Vertretung“, die geläufige Bezeichnung „Ratsmitglieder“ ist aber in der kommunalen
    Praxis verständlicher und üblich.
    · Klarstellung: Die 75 % beziehen sich auf alle gewählten Ratsmitglieder
    einschließlich Bürgermeister, nicht nur auf die Anwesenden.
    3. Sprachliche Klarstellungen im Vertragsentwurf
    3.1 Begriff der Lebenspartnerschaft
    Die bisherige Formulierung wurde angepasst. Zukünftig soll folgende Formulierung
    verwendet werden:
    „Die Regelung gilt entsprechend für Personen, die in einer Ehe, einer eingetragenen
    Lebenspartnerschaft oder in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft im
    gemeinsamen Haushalt mit dem Erbbauberechtigten leben.“
    Diese Fassung wird als rechtlich präzise und gleichzeitig offen genug für unterschiedliche
    Lebensrealitäten angesehen.
    3.2 Klarstellung zu § 4 (Eigentumsvorbehalt)
    · Der Begriff „eheähnliche Gemeinschaft“ wird sprachlich durch den o. g. präzisierten
    Ausdruck ersetzt.
    · Die Formulierung „Miteigentum an bebaubaren Grundstücken oder Wohneigentum
    nach dem WEG“ bleibt erhalten.
    · Neuformulierungsvorschlag für den Absatz:
    „Der Erbbauberechtigte und seine Ehepartnerin bzw. die mit ihm in eingetragener
    Lebenspartnerschaft oder in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft lebende
    Person dürfen innerhalb von fünf Jahren vor Vergabe bzw. Weitergabe des
    Erbbaurechts kein Eigentum (Allein- oder Miteigentum) an bebaubaren Grundstücken
    oder Wohneigentum auf Spiekeroog besessen haben.“
    4. Kaufpreisbeschränkung für aufstehende Gebäude
    4.1 Zwei Varianten wurden beraten:
    · Indexmodell: einfach, günstig, aber ungenau bei Sanierungsstand oder
    Modernisierungen.
    · Gutachterliche Bewertung: fundierter, aber aufwendig (3–4 Monate
    Bearbeitungszeit, ca. 4–5 Tsd. € je Objekt).
    4.2 Ergänzende Diskussion:
    · Ein Rückgriff auf Versicherungswerte (Brandkasse) wurde im Ausschuss kritisch
    bewertet, da diese oft stark schwanken und nicht dem Verkehrswert entsprechen.
    · Die Gemeinde empfiehlt, die Indexlösung als praktikabelste Variante
    weiterzuverfolgen, ggf. mit Plausibilitätsprüfung durch einen externen Dritten in
    begründeten Einzelfällen.
    Kösters, 08.08.2025

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog7. August 2025, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig3:0:0
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. August 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0