Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Änderungsvertrag Erbbaurecht
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. August 2025
Beschlossen — einstimmig
am 28. August 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad durch einen Änderungsvertrag vereinheitlichen und rechtlich absichern. Alle Verträge erhalten eine einheitliche Laufzeit bis 2085, klare Vergabekriterien für inselansässige Bewohner:innen und eine regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses an die Inflation. Zusätzlich wird ein erweitertes Heimfallrecht eingeführt, das bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung greift. Der Rat soll den Vertragsentwurf billigen und die Verwaltung beauftragen, alle bestehenden Erbbauberechtigten zu informieren.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur Neufassung der Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad — Folgeberatung nach intensiver Vorberatung im Bauausschuss (November 2024, Februar 2025, Mai und August 2025). Die Vorlage läuft durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad wurde auf Grundstücken errichtet, die das Domänenamt des Landes Niedersachsen 2003 an die Gemeinde verkaufte. Die ursprünglichen Erbbaurechtsverträge liefen 40 Jahre und enthielten Vergaberichtlinien, die laut Domänenamt nicht konsequent umgesetzt wurden. In der Ratssitzung vom 28. November 2024 beauftragte der Rat die Verwaltung, die Verträge zu überprüfen und Empfehlungen gegen spekulative Entwicklungen zu erarbeiten. Einzelne Erbbauberechtigte hatten bereits vorzeitige Laufzeitverlängerungen beantragt, die bislang aufwendig im Einzelfall entschieden wurden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen sind alle, die im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad ein Haus auf einem Erbbaugrundstück der Gemeinde bewohnen — als Erbbauberechtigte erhalten sie das Angebot, den neuen Änderungsvertrag zu unterzeichnen und damit ihre Laufzeit bis 2085 zu sichern. Wer künftig ein solches Erbbaurecht kaufen oder mieten möchte, muss nachweisen, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr auf der Insel liegt. Für den Weiterverkauf wird geprüft, ob der Kaufpreis für das aufstehende Gebäude gedeckelt werden kann — das soll verhindern, dass Häuser zu Spekulationsobjekten werden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad erhalten eine einheitliche Laufzeit bis 2085
- Wer das Erbbaurecht weiterverkauft oder vermietet, muss neue Vergabekriterien einhalten — Käufer:innen und Mieter:innen müssen dauerhaft auf der Insel leben
- Der Erbbauzins wird künftig alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst
- Ein erweitertes Heimfallrecht erlaubt der Gemeinde, das Grundstück zurückzufordern, wenn Vertragsregeln verletzt oder Angaben getäuscht werden
- Die Möglichkeit einer Kaufpreisbeschränkung für Gebäude ist noch in gutachterlicher Prüfung — eine Indexlösung gilt derzeit als praktikabelste Variante
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/056/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8107 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
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- 📄07 Beratung Bauausschuss 07.08.2025PDF; CHARSET=UTF-8137 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde überarbeitet die Regeln für das Erbbaurechts-Baugebiet Lütt Slurpad / Slurpad, um dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu sichern und Spekulation einzudämmen. Kern ist ein Änderungsvertrag, der bei jedem künftigen Verkauf eines Erbbaurechts notariell abzuschließen ist. Außerdem soll die Laufzeit aller Erbbaurechte einheitlich bis 2085 verlängert werden. Es handelt sich um eine vorbereitende Beratung ohne Beschlussvorschlag — konkrete Beschlüsse werden erst in der Sitzung formuliert.
Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob die Erbbaurechtsverträge im Wohngebiet Slurpad und Lütt Slurpad angepasst werden müssen. Das Gebiet wurde vor rund 25 Jahren als Modellprojekt für erschwinglichen Dauerwohnraum für Insulaner:innen geschaffen — mit 40-jähriger Erbbaurecht-Laufzeit, die nun ausläuft. Der Bauausschuss diskutiert offene Fragen zu Berechtigungskreis, Nutzungsregeln und Spekulationsschutz, ohne heute einen Beschluss zu fassen.
Im gemeindlichen Wohnprojekt 'Achter d´ Diek' ist eine Wohnung vom Typ B (45,1 m²) frei geblieben, weil alle verbliebenen Bewerber ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Wohnung vorrangig als Werksmietwohnung für Kindergartenpersonal zu nutzen, da dort Bedarf entsteht. Der Rat soll zwischen drei Optionen entscheiden: als Werksmietwohnung reservieren, nur für B-Bewerber ausschreiben oder für A- und B-Bewerber gemeinsam ausschreiben.
Eine Privatperson möchte ein Haus auf einem gemeindeeigenen Erbbaugrundstück vom bisherigen Erbbauberechtigten kaufen. Das Erbbaurecht läuft seit April 2004 und endet 2044; der neue Käufer soll einen eigenen Erbbaurechtsvertrag erhalten. Das Haus darf ausschließlich als Dauerwohnraum genutzt werden, und nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog dürfen dort wohnen. Der Rat soll dem Kaufvertrag zustimmen und der Verwaltung den Auftrag erteilen, den Vertrag umzuschreiben.