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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Versetzen einer Schaukastenanlage

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs informiert darüber, dass der Bauausschuss keine Einwände bzgl. dieses Vorhabens geäußert hat. Die bisherige Konstruktion wird lediglich versetzt. Aussehen und Größe bleiben bestehen. Der Rat stimmt sodann dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Eine bestehende Schaukastenanlage im Kurgebiet soll an einen neuen Standort im B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom 3. April 2019, eingebracht vom Antragsteller; der Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Hintergrund

Die Schaukastenanlage besteht aus drei Schaukästen und steht bisher im B-Plan-Gebiet „Kurzentrum". Sie soll in den B-Plan „Dorf-Teil A" versetzt werden, weil der bisherige Standort für Kurgäste neu gestaltet werden soll. Im Zielgebiet gelten der B-Plan „Dorf-Teil A", die Baugestaltungssatzungen I und II sowie eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Freistehende genehmigungspflichtige Werbeanlagen sind im Zielgebiet grundsätzlich unzulässig; die Verwaltung sieht das Versetzen einer bestehenden Anlage jedoch als sonstige Werbeanlage, die unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfähig ist.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft vor allem Kurgäste und Besucher, die die Schaukastenanlage als Informationsmedium nutzen. Der bisherige Standort im Kurgebiet wird durch den Umzug für andere Nutzungen frei. Auf den Alltag der Insulaner:innen hat die Maßnahme nur geringe unmittelbare Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Schaukastenanlage besteht aus drei Schaukästen mit je 1,30 m × 1,50 m Ansichtsfläche und einem Gesamtdurchmesser von 3,80 m
  • Sie soll vom B-Plan-Gebiet „Kurzentrum" in das B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A" (Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen) versetzt werden
  • Im Zielgebiet sind freistehende Werbeanlagen laut B-Plan grundsätzlich nicht zulässig; die Verwaltung hält das Vorhaben dennoch für genehmigungsfähig
  • Die Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund als Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Spiekeroog
  • Beschlussvorschlag: Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach BauGB und Erhaltungssatzung

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/033/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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