Versetzen einer Schaukastenanlage
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — einstimmig
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs informiert darüber, dass der Bauausschuss keine Einwände bzgl. dieses Vorhabens geäußert hat. Die bisherige Konstruktion wird lediglich versetzt. Aussehen und Größe bleiben bestehen. Der Rat stimmt sodann dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine bestehende Schaukastenanlage im Kurgebiet soll an einen neuen Standort im B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom 3. April 2019, eingebracht vom Antragsteller; der Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Hintergrund
Die Schaukastenanlage besteht aus drei Schaukästen und steht bisher im B-Plan-Gebiet „Kurzentrum". Sie soll in den B-Plan „Dorf-Teil A" versetzt werden, weil der bisherige Standort für Kurgäste neu gestaltet werden soll. Im Zielgebiet gelten der B-Plan „Dorf-Teil A", die Baugestaltungssatzungen I und II sowie eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Freistehende genehmigungspflichtige Werbeanlagen sind im Zielgebiet grundsätzlich unzulässig; die Verwaltung sieht das Versetzen einer bestehenden Anlage jedoch als sonstige Werbeanlage, die unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfähig ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft vor allem Kurgäste und Besucher, die die Schaukastenanlage als Informationsmedium nutzen. Der bisherige Standort im Kurgebiet wird durch den Umzug für andere Nutzungen frei. Auf den Alltag der Insulaner:innen hat die Maßnahme nur geringe unmittelbare Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Schaukastenanlage besteht aus drei Schaukästen mit je 1,30 m × 1,50 m Ansichtsfläche und einem Gesamtdurchmesser von 3,80 m
- Sie soll vom B-Plan-Gebiet „Kurzentrum" in das B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A" (Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen) versetzt werden
- Im Zielgebiet sind freistehende Werbeanlagen laut B-Plan grundsätzlich nicht zulässig; die Verwaltung hält das Vorhaben dennoch für genehmigungsfähig
- Die Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund als Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Spiekeroog
- Beschlussvorschlag: Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach BauGB und Erhaltungssatzung
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/033/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8204 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein ortsansässiger Spediteur will auf Spiekeroog ganzjährig einen Containeranhänger (Mulde) für Entsorgungsleistungen anbieten und beantragt dafür die Sondernutzung von Gemeindestraßen. Bisher bot nur die Firma Nehlsen solche Container an. Der Anhänger erfüllt die Maße und Gewichtsvorgaben der Sondernutzungssatzung. Der Rat soll dem ganzjährigen Betrieb zustimmen.
Ein Bauantrag zur Aufstellung eines Schaukastens liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Nähere Details zu Standort, Größe und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Ein Bauantrag zur Anbringung einer Werbeanlage liegt dem Gremium zur Entscheidung vor. Details zu Standort, Größe und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Erstellung eines Dorfentwicklungsplans. Ein solcher Plan legt Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Inselgemeinde fest. Der Rat soll einen entsprechenden Beschluss fassen.