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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Versetzen einer Schaukastenanlage

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs informiert darüber, dass der Bauausschuss keine Einwände bzgl. dieses Vorhabens geäußert hat. Die bisherige Konstruktion wird lediglich versetzt. Aussehen und Größe bleiben bestehen. Der Rat stimmt sodann dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Eine bestehende Schaukastenanlage aus dem Kurgebiet soll in den Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A versetzt werden, damit die bisherige Fläche für Kurgäste anderweitig genutzt werden kann. Die Anlage besteht aus drei Schaukästen und ist baurechtlich als Werbeanlage eingestuft, weshalb eine Genehmigung erforderlich ist. Der Bebauungsplan Dorf-Teil A schließt freistehende Werbeanlagen grundsätzlich aus, die Verwaltung hält das Versetzen aber für genehmigungsfähig. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom 3. April 2019; die Gremien Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen zum Versetzen der Anlage erteilen.

Hintergrund

Die Schaukastenanlage steht bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurzentrum. Der Zielbereich liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der Wohnen und Ferienwohnen vorsieht und freistehende Werbeanlagen eigentlich ausschließt. Zusätzlich gilt dort die Erhaltungssatzung, die jede bauliche Veränderung genehmigungspflichtig macht. Da die Anlage mit dem Erdboden verbunden ist und eine Ansichtsfläche von mehr als einem Quadratmeter hat, braucht sie nach niedersächsischem Baurecht eine Baugenehmigung des Landkreises Wittmund im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für Insulaner:innen und Gäste ändert sich der Standort eines sichtbaren Informations- und Werbeobjekts im Dorfbereich. Die bisherige Fläche im Kurgebiet wird durch den Umzug für andere Nutzungen frei. Direkte Auswirkungen auf Kosten, Wege oder Versorgung der Bevölkerung sind nicht erkennbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Schaukastenanlage besteht aus drei Schaukästen mit je 1,30 m x 1,50 m Ansichtsfläche und einem Gesamtdurchmesser von 3,80 m
  • Sie soll vom Bebauungsplan Kurzentrum in den Bebauungsplan Dorf-Teil A mit Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen versetzt werden
  • Der Bebauungsplan Dorf-Teil A schließt genehmigungspflichtige freistehende Werbeanlagen aus, die Verwaltung sieht das Versetzen einer bestehenden Anlage jedoch als genehmigungsfähig an
  • Die Erhaltungssatzung erfordert zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde, die Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund im Einvernehmen mit der Gemeinde
  • Der Beschlussvorschlag lautet, das Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/033/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8204 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2019, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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