Verwendung von so genannten Heizpilzen
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2020
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 04. November 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertRatsmitglied Germis hat beantragt, den Umgang mit gasbetriebenen Terrassenheizstrahlern ("Heizpilzen") auf Spiekeroog zu diskutieren. Das Ordnungsamt informiert den Rat über den Stand der Debatte: Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung, das Umweltbundesamt empfiehlt einen freiwilligen Verzicht, einige Städte haben Verbote erlassen. Die Vorlage enthält keinen Beschlussvorschlag, sondern dient der Erstinformation und legt zwei Hintergrundpapiere als Anlage bei.
Einordnung
Informationsvorlage des Ordnungsamts, ausgelöst durch einen Antrag von Ratsmitglied Germis in der Ratssitzung vom 01.10.2020. Die Vorlage bereitet die Erstdiskussion im Verwaltungsausschuss (27.10.2020) und Rat (05.11.2020) vor — ohne konkreten Beschlussvorschlag.
Hintergrund
Auf Spiekeroog setzen einzelne Gastronomiebetriebe bereits gasbetriebene Terrassenheizstrahler ein. In der Corona-Pandemie 2020 weiteten viele Gastbetriebe ihre Außenflächen aus, was die Nutzung solcher Geräte beförderte. Das Umweltbundesamt hält beide Gerätetypen — gas- wie strombetrieben — aus Klimaschutzgründen für problematisch und empfiehlt freiwilligen Verzicht. Eine Regelung auf Landkreisebene (Wittmund) existiert nach Kenntnis der Verwaltung nicht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind vor allem Gastronomiebetriebe auf Spiekeroog, die Heizpilze nutzen oder planen. Je nach Ergebnis der Diskussion könnte der Rat eine Empfehlung oder ein ordnungsrechtliches Verbot beschließen, das den Außenbetrieb in der Gastronomie einschränkt. Für Gäste und Einwohner:innen ist die Frage relevant, ob und wie lange Außengastronomie an kühlen Abenden betrieben werden darf.
Die wichtigsten Punkte
- Ratsmitglied Germis hat das Thema auf Antrag auf die Tagesordnung gebracht
- Einige Spiekerooger Gastronomiebetriebe setzen Heizpilze bereits ein
- Das Umweltbundesamt empfiehlt einen freiwilligen Verzicht auf Terrassenheizstrahler jeder Art
- Manche Städte haben Heizpilze aus Umweltschutzgründen verboten, andere erwägen Ausnahmen wegen Corona
- Die Vorlage enthält keinen Beschlussvorschlag — sie dient ausschließlich der Information des Rats
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/066/2020
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄Hintergrundpapier TerrassenheizstrahlerPDF; CHARSET=UTF-82.7 MB
- 📄Informationsvorlage 01 066 2020PDF; CHARSET=UTF-8124 kB
Beratungsfolge
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