Vorhabenbezogener Bebauungsplan "B-Plan Flurstück 19/5 Westerloog" - Satzungsbeschluss
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Oktober 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Oktober 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5 im Westerloog als Satzung beschließen. Damit würde das Bauleitplanverfahren für dieses Grundstück mit dem Satzungsbeschluss — dem letzten formalen Schritt — abgeschlossen. Nach einem solchen Beschluss erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft und bildet die planungsrechtliche Grundlage für das konkrete Vorhaben.
Einordnung
Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der die Phase des Satzungsbeschlusses erreicht hat — den abschließenden Schritt der Bauleitplanung, mit dem der Plan Rechtskraft erlangt. Die Vorlage (aus dem Jahr 2013) stammt aus dem Sitzungsdienst der Gemeinde Spiekeroog.
Hintergrund
Vorhabenbezogene Bebauungspläne werden für ein konkretes, von einem Investor oder Vorhabenträger geplantes Projekt aufgestellt. Dem Satzungsbeschluss gehen in der Regel ein Aufstellungsbeschluss, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange voraus. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zum Vorhaben, zum Vorhabenträger und zu den Planungsinhalten nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Planungsrecht für das Flurstück 19/5 im Westerloog verbindlich festgelegt. Welche konkreten Auswirkungen das auf Insulaner:innen hat — etwa hinsichtlich Bebauung, Nutzung oder Erschließung — lässt sich ohne das zugrundeliegende PDF nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Verfahren befindet sich im abschließenden Stadium: dem Satzungsbeschluss
- Gegenstand ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Flurstück 19/5 im Westerloog
- Mit dem Satzungsbeschluss würde der Plan planungsrechtlich verbindlich
- Nähere Inhalte des Plans liegen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/083/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Die Gemeinde Spiekeroog will für mehrere Bebauungspläne eine Veränderungssperre erlassen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben in bestimmten Gebieten vorübergehend ein, damit laufende Planungen nicht unterlaufen werden. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, über den der Rat abstimmen soll.
Der Rat soll einen früheren Beschluss aufheben, mit dem eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne erlassen wurde. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben im betroffenen Plangebiet vorübergehend ein, um laufende Planungen zu sichern. Mit der Aufhebung würde diese Einschränkung enden.
Die Gemeinde Spiekeroog will für das Gebiet Melksett/Westerloog einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ablaufen, ohne eine Umweltprüfung. Der Rat soll den formalen Aufstellungsbeschluss fassen — den Startschuss für diesen Bebauungsplan.