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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Zulassung eines neuen E-Fahrzeuges

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Dem Antrag auf ganzjährige Zulassung einer E-Karre wird zugestimmt unter der Auflage, dass der Verwaltung ein Stellplatz nachgewiesen wird. RM Klasing erklärt zu Beginn, dass er die Vorlagen 01/045/2019 und 01/046/2019 nicht erhalten habe. Der angedachte Stellplatz der E-Karre konnte lt. Herrn Koffinke bis heute Nachmittag nicht in Erfahrung gebracht werden. Da der Rat jedoch dem Antrag gerne abschließend beraten möchte, verständigt man sich den Beschlussvorschlag zu erweitern.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Bauunternehmen beantragt die ganzjährige Zulassung einer elektrischen Transportkarre (E-Karre) für den Materialtransport zwischen seinen Baustellen auf der Insel. Begründet wird dies mit der eingeschränkten Bauzeit, fehlenden Kapazitäten beim ansässigen Spediteur und dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber bereits genehmigten Betrieben. Der Beschlussvorschlag lautet: Dem Antrag wird zugestimmt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage des Ordnungsamts zur Entscheidung durch Verwaltungsausschuss und Rat. Es handelt sich um einen Antrag eines Bauunternehmens auf Ausnahme vom Allgemeinen Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO.

Hintergrund

Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot (AKVV). Ausnahmen können nach § 46 StVO vom Landkreis Wittmund erteilt werden. Vergleichbare Betriebe auf der Insel haben solche Ausnahmegenehmigungen bereits erhalten. Die Bauzeit auf der Insel ist saisonal begrenzt; lärmintensive Arbeiten müssen bis Ende Mai abgeschlossen sein.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Ein weiteres motorisiertes Fahrzeug würde ganzjährig auf den Wegen der Insel fahren. Für das betroffene Bauunternehmen und seine Auftraggeber verbessert sich die Arbeitslogistik. Über die Fahrten muss ein Nachweis geführt werden; Sondernutzungsgebühren werden jährlich abgerechnet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 km/h gilt auch für dieses Fahrzeug.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Bauunternehmen benötigt die E-Karre, um Baustoffe, Werkzeug und Maschinen zwischen mehreren gleichzeitigen Baustellen zu transportieren
  • Fahrrad mit Anhänger und der ansässige Spediteur können den Bedarf nach eigener Darstellung des Antragstellers nicht abdecken
  • Andere gleichartige Betriebe verfügen bereits über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Landkreises Wittmund
  • Der Betrieb muss einen Fahrtennachweis führen und jährlich Sondernutzungsgebühren abrechnen
  • Der Beschlussvorschlag empfiehlt die Zustimmung zum ganzjährigen Einsatz der E-Karre

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/045/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Zulassung eines neuen E-Fahrzeuges — Spiekeroog-Radar