Zulassung eines neuen E-Fahrzeuges
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — einstimmig
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Dem Antrag auf ganzjährige Zulassung einer E-Karre wird zugestimmt unter der Auflage, dass der Verwaltung ein Stellplatz nachgewiesen wird. RM Klasing erklärt zu Beginn, dass er die Vorlagen 01/045/2019 und 01/046/2019 nicht erhalten habe. Der angedachte Stellplatz der E-Karre konnte lt. Herrn Koffinke bis heute Nachmittag nicht in Erfahrung gebracht werden. Da der Rat jedoch dem Antrag gerne abschließend beraten möchte, verständigt man sich den Beschlussvorschlag zu erweitern.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauunternehmen beantragt die ganzjährige Zulassung einer elektrischen Transportkarre (E-Karre) für den Materialtransport zwischen seinen Baustellen auf der Insel. Begründet wird dies mit der eingeschränkten Bauzeit, fehlenden Kapazitäten beim ansässigen Spediteur und dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber bereits genehmigten Betrieben. Der Beschlussvorschlag lautet: Dem Antrag wird zugestimmt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage des Ordnungsamts zur Entscheidung durch Verwaltungsausschuss und Rat. Es handelt sich um einen Antrag eines Bauunternehmens auf Ausnahme vom Allgemeinen Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot (AKVV). Ausnahmen können nach § 46 StVO vom Landkreis Wittmund erteilt werden. Vergleichbare Betriebe auf der Insel haben solche Ausnahmegenehmigungen bereits erhalten. Die Bauzeit auf der Insel ist saisonal begrenzt; lärmintensive Arbeiten müssen bis Ende Mai abgeschlossen sein.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein weiteres motorisiertes Fahrzeug würde ganzjährig auf den Wegen der Insel fahren. Für das betroffene Bauunternehmen und seine Auftraggeber verbessert sich die Arbeitslogistik. Über die Fahrten muss ein Nachweis geführt werden; Sondernutzungsgebühren werden jährlich abgerechnet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 km/h gilt auch für dieses Fahrzeug.
Die wichtigsten Punkte
- Das Bauunternehmen benötigt die E-Karre, um Baustoffe, Werkzeug und Maschinen zwischen mehreren gleichzeitigen Baustellen zu transportieren
- Fahrrad mit Anhänger und der ansässige Spediteur können den Bedarf nach eigener Darstellung des Antragstellers nicht abdecken
- Andere gleichartige Betriebe verfügen bereits über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Landkreises Wittmund
- Der Betrieb muss einen Fahrtennachweis führen und jährlich Sondernutzungsgebühren abrechnen
- Der Beschlussvorschlag empfiehlt die Zustimmung zum ganzjährigen Einsatz der E-Karre
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/045/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8201 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauunternehmen beantragt die ganzjährige Zulassung einer elektrischen Transportkarre (E-Karre) für Baumaterialien, Werkzeug und Maschinen auf der Insel. Das Fahrzeug soll den eigenständigen Materialtransport zwischen mehreren Baustellen ermöglichen, weil die Lieferung durch den Inselspediteur nicht flexibel genug ist. Der Stellplatz liegt bei der Firma Inselzeit Spiekeroog GmbH im Tranpad 11. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Antrag wird genehmigt.
Eine auf Spiekeroog ansässige Tischlerei beantragt die ganzjährige Zulassung einer elektrischen Transportkarre (E-Karre) für den Materialtransport zwischen ihren Baustellen. Als Begründung nennt der Betrieb Lieferengpässe bei der Inselspedition und das hohe Materialvolumen, das weder per Fahrrad noch witterungsgeschützt transportiert werden kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Antrag wird genehmigt.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die dauerhafte Zulässigkeit eines Radladers auf der Insel. Ein Radlader ist ein schweres Rad-Baufahrzeug, das auf Spiekeroog grundsätzlich besonderen Regelungen unterliegt. Der Rat soll offenbar einen Beschluss fassen, der den Betrieb dieses Fahrzeugs dauerhaft erlaubt.
Ein Gewerbebetrieb beantragt die ganzjährige Zulassung eines Elektrofahrzeugs auf Spiekeroog. Der Betrieb bietet Gepäck-, Getränke-, Reinigungs-, Wäsche- und Hausmeisterservice an und begründet den Bedarf damit, dass der bisherige Spediteur den Gepäcktransport zum 01.01.2020 einstellt. Die Verwaltung empfiehlt die Zulassung; der Betrieb muss einen Fahrtnachweis führen und Sondernutzungsgebühren zahlen.