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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Zulassung eines neuen E-Fahrzeuges

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Dem Antrag auf ganzjährige Zulassung einer E-Karre wird zugestimmt, unter der Auflage, dass der Verwaltung ein Stellplatz nachgewiesen wird. RM Heusipp verlässt aus Gründen der Befangenheit den Sitzungstisch. RV Redelfs berichtet von der vorgestern stattgefundenen Sitzung des touristischen Arbeitskreises. Dort stellte sich u.a. Herr Lüders vor, der die Geschäfte der Spedition Bellstedt übernehmen möchte. Herr Lüders erklärte dort, dass er durch die vom Rat genehmigten E-Karren stärkere Konkurrenz befürchtet, die ihn darüber zweifeln lassen würden, ob eine Übernahme der Spedition weiterhin lohnenswert erscheint. RV Redelfs verweist auf die „Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom allgemeinen Kraftfahrzeugverbot“ auf Spiekeroog, nach der nur dann eine Genehmigung von E-Karren vorgesehen ist, wenn die beabsichtigten Tätigkeiten der Spediteur nicht durchführen kann. RM Warenski kritisiert die Verwaltung, wenn sich seine Befürchtungen bewahrheiten sollten, dass nach der VA-Sitzung, die Verwaltung es nicht geschafft habe, den Standort der E-Karre zu hinterfragen. RM Breuer regt an, den Beschluss mit der Auflage zu versehen, den angedachten Standpunkt der E-Karre nachzuweisen.

3Ja1Nein2Enthaltung Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Gewerbebetrieb beantragt die ganzjährige Zulassung eines Elektrofahrzeugs auf Spiekeroog. Der Betrieb bietet Gepäck-, Getränke-, Reinigungs-, Wäsche- und Hausmeisterservice an und begründet den Bedarf damit, dass der bisherige Spediteur den Gepäcktransport zum 01.01.2020 einstellt. Die Verwaltung empfiehlt die Zulassung; der Betrieb muss einen Fahrtnachweis führen und Sondernutzungsgebühren zahlen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Zulassung eines gewerblich genutzten Elektrofahrzeugs. Sie durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat im Mai/Juni 2019.

Hintergrund

Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot (AKVV); Ausnahmen regelt der Landkreis Wittmund nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Vergleichbare Betriebe haben solche Ausnahmegenehmigungen bereits erhalten. Der ortsansässige Spediteur stellt den Gepäcktransport zum 01.01.2020 ein, und ein Nachfolger ist noch nicht gefunden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Urlaubsgäste könnten ab 2020 auf einen neuen Gepäckservice angewiesen sein, wenn der bisherige Spediteur nicht mehr fährt. Ein weiteres E-Fahrzeug auf den Inselwegen kann für Fußgänger:innen und Radfahrende spürbar werden, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit 15 km/h beträgt. Für die Gemeindekasse entstehen Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Servicebetrieb beantragt die ganzjährige Zulassung eines Elektrofahrzeugs für Gepäck-, Getränke-, Wäsche-, Reinigungs- und Hausmeisterservice
  • Der bisherige Spediteur stellt den Gepäcktransport auf der Insel zum 01.01.2020 ein
  • Die Verwaltung sieht im Gleichheitsgrundsatz keine Basis, den Antrag abzulehnen, da vergleichbare Betriebe bereits Ausnahmegenehmigungen besitzen
  • Der Betrieb muss einen Fahrtnachweis führen und jährlich Sondernutzungsgebühren abrechnen
  • Auf allen Inselstraßen gilt für das Fahrzeug eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 km/h

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/046/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich3:1:2 · bef. 1

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Zulassung eines neuen E-Fahrzeuges — Spiekeroog-Radar