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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Zulassung eines neuen E-Fahrzeuges

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Oktober 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 17. Oktober 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Dem Antrag auf ganzjährige Zulassung einer E-Karre wird zugestimmt. BM Piszczan berichtet über die Beweggründe der Tischlerei eine E-Karre anzuschaffen. Für RM Klasing besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit. Etwas irritiert ist er über die bereitwillige Zurverfügungstellung eines Stellplatzes von Seiten der Verwaltung. Er plädiert für eine klare vertragliche Regelung, sollte der Standort anderweitig genutzt werden müssen. In dieser Sache sollte die Verwaltung nicht konzeptlos agieren. BM Piszczan begründet die Bereitschaft dadurch, dass die antragenden Tischlerei bereits jetzt ein zuverlässiger Mieter und an dem Standort aktiv ist. RV Redelfs möchte den Vorschlag von Herrn Schütte aus dem VA berücksichtigt wissen, dass eine Übernahme der Stromkosten durch die Tischlerei geleistet wird.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Eine auf Spiekeroog ansässige Tischlerei beantragt die ganzjährige Zulassung einer elektrischen Transportkarre (E-Karre) für den Materialtransport zwischen ihren Baustellen. Als Begründung nennt der Betrieb Lieferengpässe bei der Inselspedition und das hohe Materialvolumen, das weder per Fahrrad noch witterungsgeschützt transportiert werden kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Antrag wird genehmigt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage des Ordnungsamts zur Beschlussfassung durch Verwaltungsausschuss und Rat. Grundlage ist ein Antrag eines privaten Handwerksbetriebs auf Ausnahme vom allgemeinen Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot (AKVV) nach § 46 StVO.

Hintergrund

Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot (AKVV); Ausnahmen erteilt der Landkreis Wittmund nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Gleichartige Betriebe auf der Insel besitzen bereits entsprechende Ausnahmegenehmigungen. Auf allen Inselstraßen gilt ein Tempolimit von 15 km/h. Die E-Karre soll auf dem Wilbers-Gelände untergestellt werden; dafür darf der Betrieb in Eigenleistung einen Unterstand errichten, den die Gemeinde mitnutzen kann.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für die meisten Insulaner:innen und Gäste ändert sich im Alltag wenig. Ein weiteres Elektrofahrzeug im gewerblichen Betrieb wird auf den Inselwegen sichtbar, bleibt aber auf 15 km/h begrenzt. Der Betrieb muss einen Fahrtenbuch führen und Sondernutzungsgebühren an die Gemeinde zahlen.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine Tischlerei beantragt eine ganzjährige Genehmigung für eine elektrische Transportkarre
  • Befördert werden sollen Material, Werkzeug und Maschinen zwischen verschiedenen Baustellen
  • Die Inselspedition kann den Bedarf laut Antragsteller besonders in der Bausaison nicht zuverlässig abdecken
  • Ähnliche Betriebe auf der Insel haben vergleichbare Ausnahmegenehmigungen bereits erhalten
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zum Antrag vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/086/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog17. Oktober 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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