Zulassung eines neuen E-Fahrzeuges
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Oktober 2019
Beschlossen — einstimmig
am 17. Oktober 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Dem Antrag auf ganzjährige Zulassung einer E-Karre wird zugestimmt. BM Piszczan berichtet über die Beweggründe der Tischlerei eine E-Karre anzuschaffen. Für RM Klasing besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit. Etwas irritiert ist er über die bereitwillige Zurverfügungstellung eines Stellplatzes von Seiten der Verwaltung. Er plädiert für eine klare vertragliche Regelung, sollte der Standort anderweitig genutzt werden müssen. In dieser Sache sollte die Verwaltung nicht konzeptlos agieren. BM Piszczan begründet die Bereitschaft dadurch, dass die antragenden Tischlerei bereits jetzt ein zuverlässiger Mieter und an dem Standort aktiv ist. RV Redelfs möchte den Vorschlag von Herrn Schütte aus dem VA berücksichtigt wissen, dass eine Übernahme der Stromkosten durch die Tischlerei geleistet wird.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine auf Spiekeroog ansässige Tischlerei beantragt die ganzjährige Zulassung einer elektrischen Transportkarre (E-Karre) für den Materialtransport zwischen ihren Baustellen. Als Begründung nennt der Betrieb Lieferengpässe bei der Inselspedition und das hohe Materialvolumen, das weder per Fahrrad noch witterungsgeschützt transportiert werden kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Antrag wird genehmigt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage des Ordnungsamts zur Beschlussfassung durch Verwaltungsausschuss und Rat. Grundlage ist ein Antrag eines privaten Handwerksbetriebs auf Ausnahme vom allgemeinen Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot (AKVV) nach § 46 StVO.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot (AKVV); Ausnahmen erteilt der Landkreis Wittmund nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Gleichartige Betriebe auf der Insel besitzen bereits entsprechende Ausnahmegenehmigungen. Auf allen Inselstraßen gilt ein Tempolimit von 15 km/h. Die E-Karre soll auf dem Wilbers-Gelände untergestellt werden; dafür darf der Betrieb in Eigenleistung einen Unterstand errichten, den die Gemeinde mitnutzen kann.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für die meisten Insulaner:innen und Gäste ändert sich im Alltag wenig. Ein weiteres Elektrofahrzeug im gewerblichen Betrieb wird auf den Inselwegen sichtbar, bleibt aber auf 15 km/h begrenzt. Der Betrieb muss einen Fahrtenbuch führen und Sondernutzungsgebühren an die Gemeinde zahlen.
Die wichtigsten Punkte
- Eine Tischlerei beantragt eine ganzjährige Genehmigung für eine elektrische Transportkarre
- Befördert werden sollen Material, Werkzeug und Maschinen zwischen verschiedenen Baustellen
- Die Inselspedition kann den Bedarf laut Antragsteller besonders in der Bausaison nicht zuverlässig abdecken
- Ähnliche Betriebe auf der Insel haben vergleichbare Ausnahmegenehmigungen bereits erhalten
- Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zum Antrag vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/086/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8202 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauunternehmen beantragt die ganzjährige Zulassung einer elektrischen Transportkarre (E-Karre) für Baumaterialien, Werkzeug und Maschinen auf der Insel. Das Fahrzeug soll den eigenständigen Materialtransport zwischen mehreren Baustellen ermöglichen, weil die Lieferung durch den Inselspediteur nicht flexibel genug ist. Der Stellplatz liegt bei der Firma Inselzeit Spiekeroog GmbH im Tranpad 11. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Antrag wird genehmigt.
Ein Gewerbebetrieb beantragt die ganzjährige Zulassung eines Elektrofahrzeugs auf Spiekeroog. Der Betrieb bietet Gepäck-, Getränke-, Reinigungs-, Wäsche- und Hausmeisterservice an und begründet den Bedarf damit, dass der bisherige Spediteur den Gepäcktransport zum 01.01.2020 einstellt. Die Verwaltung empfiehlt die Zulassung; der Betrieb muss einen Fahrtnachweis führen und Sondernutzungsgebühren zahlen.
Ein Bauunternehmen beantragt die ganzjährige Zulassung einer elektrischen Transportkarre (E-Karre) für den Materialtransport zwischen seinen Baustellen auf der Insel. Begründet wird dies mit der eingeschränkten Bauzeit, fehlenden Kapazitäten beim ansässigen Spediteur und dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber bereits genehmigten Betrieben. Der Beschlussvorschlag lautet: Dem Antrag wird zugestimmt.
Ein Spiekerooger Spediteur beantragt die ganzjährige Sondernutzung der Gemeindestraßen mit einem Pferdeanhänger. Bisher darf der Anhänger nur am Hafen eingesetzt werden — Pferde müssen dort verladen werden, was bei Betrieb und Unruhe am Hafen oft schwierig ist. Mit TÜV-Zulassung sollen Pferde künftig direkt am Stall oder auf der Weide verladen und zur Fähre gebracht werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Dem ganzjährigen Betrieb des Pferdeanhängers wird zugestimmt.