Haushalts - und Finanzausschuss
Der Haushalts- und Finanzausschuss berät den Haushalt und finanzielle Angelegenheiten der Gemeinde und bereitet dazu Beschlüsse für den Rat vor.
15 Sitzungen · 0 kommend
Abstimmungsverhalten
19 Beschlussse insgesamt · 32 % einstimmig
- Einstimmig:
- 6
- Mehrheitlich:
- 3
- Abgelehnt:
- 0
- Andere:
- 10
Nicht-einstimmige Beschlüsse
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 14.10.202024. August 2021 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 12.08.202014. Oktober 2020 · mehrheitlich
- 1. Beratung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung gemeindeeigener Grundstücke01/078/2018 · 18. Oktober 2018 · mehrheitlich
Mitglieder (3)
- Patrick KöstersBürgermeister:in
- Christiane Andreesen-AhsendorfMitglied
- Lars BaumfalkMitglied
Sitzungen
Vorlagen aus diesem Gremium
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 förmlich beschließen. Das Jahr 2012 schloss laut Vorlage mit einem Gesamtüberschuss ab, dessen genaue Höhe in der Vorlage als Platzhalter offen gelassen wurde. Der Überschuss soll zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren genutzt werden. Zudem soll dem Bürgermeister für das Jahr 2012 Entlastung erteilt werden.
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 — mit zehn Jahren Verzögerung, im August 2021. Der genaue Überschussbetrag ist in der Vorlage nicht ausgefüllt (Platzhalter „xxx €"); er soll zur Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden. Dem Bürgermeister soll Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 erteilt werden.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihren Eigenbetrieb 'Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog' auflösen und in den regulären Gemeindehaushalt eingliedern. Der Eigenbetrieb hat in rund zehn Jahren nicht die erhofften Vorteile gebracht, sondern durch separate Buchführung und Jahresabschlüsse zusätzlichen Aufwand verursacht. Der Rat soll beschließen, Vermögen und Schulden des Betriebs zum 1. Januar 2021 in die Gemeindebilanz zu überführen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss berät erstmals über den Doppelhaushalt der Gemeinde für die Jahre 2021 und 2022. Die Finanzverwaltung stellt dabei die Mittelanmeldungen der einzelnen Bereiche vor. Der Ausschuss soll Vorschläge erarbeiten, die in die Haushaltssatzung 2021/2022 einfließen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät und beschließt über den Haushaltsplan für das Jahr 2020. Der Haushaltsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde im laufenden Jahr plant. Ein Beschluss zur Verabschiedung des Plans ist vorgesehen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen Feuerwehrbedarfsplan beschließen, der die Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr für die nächsten fünf Jahre festlegt. Das externe Büro EMRAGIS Sicherheitsingenieure hat den Plan auf Basis einer Risikoanalyse erarbeitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Plan in der Fassung vom 2. Juni 2020 — mit möglichen Änderungen — zu verabschieden.
Die Gemeinde Spiekeroog soll die Pflege der Dorfwiese dauerhaft als freiwillige Leistung übernehmen und einen neuen Sandkasten anschaffen. Der Rat entscheidet, welche Einzelaufgaben — Mähen, Möbelreinigung, Reparatur, Einlagerung, Wässerung, Ersatzbeschaffung — die Verwaltung künftig regelmäßig erledigt. Für den Sandkasten werden einmalig rund 2.500 Euro und jährlich 500 Euro Unterhalt veranschlagt.
Die Verwaltung legt dem Bauausschuss ein Konzept vor, das alle Aufgaben des gemeindlichen Bauhofs systematisch erfasst und mit Stundenkalkulation hinterlegt. Der Gesamtbedarf beträgt rund 4.000 Arbeitsstunden im Jahr, was 2,5 Vollzeitstellen entspricht. Das Konzept zielt darauf ab, die Aufgaben mit der bestehenden Personalausstattung vollständig zu erledigen — unter anderem durch bessere Zeiterfassung, Aufgabenkritik und bedarfsweises Mieten von Technik statt Neukauf.
Ratsmitglied Inge Redelfs schlägt eine neue Regel für den Umgang mit freiwilligen Ausgaben im Gemeindehaushalt vor. Freiwillige Leistungen — also Ausgaben, zu denen die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet ist — sollen künftig nur noch nach einem ausdrücklichen Ratsbeschluss getätigt werden dürfen. Auslöser ist eine geplante Anschaffung von E-Bikes für die Freiwillige Feuerwehr im Wert von 5.000 Euro. Der Beschlussvorschlag lautet: Freiwillige Ausgaben ohne bestehende Satzungs- oder Beschlussgrundlage müssen vom Rat einzeln genehmigt werden.
Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.