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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am Strand | 1. Verlängerung der Baugenehmigung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 30. April 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 30. April 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Gemeinde Spiekeroog erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Containers mit Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg am Nordstrand (Flurstück 53/145, Gemarkung Spiekeroog) bis zum 5.05.2028. Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben. AV Redelfs erläutert den

3Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg möchte einen Forschungscontainer am Nordstrand von Spiekeroog weiter betreiben. Die ursprüngliche Baugenehmigung aus 2022 lief befristet bis zum 31. März 2025 und soll nun verlängert werden. Weil der Standort im Außenbereich liegt, muss die Gemeinde ihr Einvernehmen erklären. Die Verwaltung sieht keine Einwände und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für einen privaten Bauantrag der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Die erste Baugenehmigung wurde am 4. Mai 2022 erteilt und befristete den Containerstandort am Nordstrand (Flurstück 53/145) bis zum 31. März 2025. Da der Standort mutmaßlich im Außenbereich liegt, ist nach § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde gesetzlich vorgeschrieben — sowohl bei Ersterteilung als auch bei Verlängerung. Erteilt die Gemeinde kein aktives Einvernehmen, gilt es nach zwei Monaten automatisch als erteilt. Der Container dient der Grundwasserforschung und der Lagerung wissenschaftlicher Geräte.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Container steht am Nordstrand und ist für Forschungszwecke genutzt, nicht für den Tourismus oder die Daseinsvorsorge. Für die Insulaner:innen ändert sich durch eine Verlängerung nichts Wesentliches gegenüber dem bisherigen Zustand. Der Vorgang ist im Wesentlichen ein formales Genehmigungsverfahren ohne spürbare Auswirkungen auf den Inselalltag.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Universität Oldenburg betreibt am Nordstrand einen 20-Fuß-Seecontainer mit Auflieger für Grundwasserforschung
  • Die ursprüngliche Baugenehmigung lief befristet bis zum 31. März 2025 und soll verlängert werden
  • Die Gemeinde muss nach Baugesetzbuch ihr Einvernehmen erklären, weil der Standort im Außenbereich liegt
  • Die Gemeindeverwaltung sieht keine Bedenken und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens
  • Der Rat entscheidet am 22. Mai 2025 über den Beschluss A (aktive Zustimmung) oder B (Kenntnisnahme ohne aktiven Beschluss)

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/025/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8105 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/025/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.04.2025  
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.05.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am 
    Strand  | 1. Verlängerung der Baugenehmigung
    Sachverhalt:
    Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Seecontainers mit 
    Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg auf dem Grundstück 
    Gemarkung Spiekeroog, Flur 1, Flurstück 53/145 (Nordstrand)
    Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat die Verlängerung der am 04.05.2022 
    erteilten befristeten Baugenehmigung (Az. 175/22) zur Aufstellung eines 20-Zoll-
    Seecontainers mit Auflieger am Nordstrand von Spiekeroog bis zum 31.03.2025 beantragt.
    Das Vorhaben dient weiterhin der Untersuchung von Grundwasserströmungsmustern sowie 
    der Lagerung wissenschaftlicher Gerätschaften. Standort und Befristung ergeben sich aus 
    der ursprünglichen Genehmigung, welche dem Antrag beigefügt wurde.
    Da es sich mutmaßlich um eine Bebauung im Außenbereich handelt, ist gemäß § 36 BauGB 
    das gemeindliche Einvernehmen erforderlich – sowohl bei der erstmaligen Erteilung als auch
    bei einer Verlängerung. Bleibt die Einvernehmensentscheidung aus, gilt diese nach zwei 
    Monaten als erteilt.
    Würdigung: Der Antrag erscheint unkritisch. Die Nutzung ist unverändert, befristet und 
    wissenschaftlich motiviert. Bedenken seitens der Gemeindeverwaltung bestehen nicht.
    Beschlussvorschlag A (Erteilung des Einvernehmens):
    Die Gemeinde Spiekeroog erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur
    Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Containers mit 
    Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg am Nordstrand (Flurstück 
    53/145, Gemarkung Spiekeroog) bis zum 31.03.2025.
    Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben.
    (Alternative) Beschlussfassung B (Kenntnisnahme ohne aktiven Beschluss und 
    weitere Gremienbehandlung)
    Der Bauausschuss nimmt den Antrag der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zur 
    Verlängerung der befristeten Baugenehmigung für den Containerstandort am Nordstrand 
    (Flurstück 53/145, Gemarkung Spiekeroog) billigend zur Kenntnis.
    - 2 -
    Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben. Ein aktiver Beschluss über das 
    Einvernehmen erfolgt nicht. Das Einvernehmen gilt nach Fristablauf gemäß § 36 BauGB als 
    erteilt.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Wird in der Sitzung ergänzt (A oder B)
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 20.04.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Verlängerungsantrag
    11_Anforderung Stellungn.  Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -)
    2022-00175 (alte Genehmigung)

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. April 2025, 12:00 UhrVorberatungeinstimmig3:0:0

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