60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am Strand | 1. Verlängerung der Baugenehmigung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 30. April 2025
Beschlossen — einstimmig
am 30. April 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Die Gemeinde Spiekeroog erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Containers mit Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg am Nordstrand (Flurstück 53/145, Gemarkung Spiekeroog) bis zum 5.05.2028. Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben. AV Redelfs erläutert den
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Carl von Ossietzky Universität Oldenburg möchte einen Forschungscontainer am Nordstrand von Spiekeroog weiter betreiben. Die ursprüngliche Baugenehmigung aus 2022 lief befristet bis zum 31. März 2025 und soll nun verlängert werden. Weil der Standort im Außenbereich liegt, muss die Gemeinde ihr Einvernehmen erklären. Die Verwaltung sieht keine Einwände und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für einen privaten Bauantrag der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die erste Baugenehmigung wurde am 4. Mai 2022 erteilt und befristete den Containerstandort am Nordstrand (Flurstück 53/145) bis zum 31. März 2025. Da der Standort mutmaßlich im Außenbereich liegt, ist nach § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde gesetzlich vorgeschrieben — sowohl bei Ersterteilung als auch bei Verlängerung. Erteilt die Gemeinde kein aktives Einvernehmen, gilt es nach zwei Monaten automatisch als erteilt. Der Container dient der Grundwasserforschung und der Lagerung wissenschaftlicher Geräte.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Container steht am Nordstrand und ist für Forschungszwecke genutzt, nicht für den Tourismus oder die Daseinsvorsorge. Für die Insulaner:innen ändert sich durch eine Verlängerung nichts Wesentliches gegenüber dem bisherigen Zustand. Der Vorgang ist im Wesentlichen ein formales Genehmigungsverfahren ohne spürbare Auswirkungen auf den Inselalltag.
Die wichtigsten Punkte
- Die Universität Oldenburg betreibt am Nordstrand einen 20-Fuß-Seecontainer mit Auflieger für Grundwasserforschung
- Die ursprüngliche Baugenehmigung lief befristet bis zum 31. März 2025 und soll verlängert werden
- Die Gemeinde muss nach Baugesetzbuch ihr Einvernehmen erklären, weil der Standort im Außenbereich liegt
- Die Gemeindeverwaltung sieht keine Bedenken und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens
- Der Rat entscheidet am 22. Mai 2025 über den Beschluss A (aktive Zustimmung) oder B (Kenntnisnahme ohne aktiven Beschluss)
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/025/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8105 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/025/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.04.2025 Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.05.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025 Betreff: 60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am Strand | 1. Verlängerung der Baugenehmigung Sachverhalt: Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Seecontainers mit Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg auf dem Grundstück Gemarkung Spiekeroog, Flur 1, Flurstück 53/145 (Nordstrand) Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat die Verlängerung der am 04.05.2022 erteilten befristeten Baugenehmigung (Az. 175/22) zur Aufstellung eines 20-Zoll- Seecontainers mit Auflieger am Nordstrand von Spiekeroog bis zum 31.03.2025 beantragt. Das Vorhaben dient weiterhin der Untersuchung von Grundwasserströmungsmustern sowie der Lagerung wissenschaftlicher Gerätschaften. Standort und Befristung ergeben sich aus der ursprünglichen Genehmigung, welche dem Antrag beigefügt wurde. Da es sich mutmaßlich um eine Bebauung im Außenbereich handelt, ist gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erforderlich – sowohl bei der erstmaligen Erteilung als auch bei einer Verlängerung. Bleibt die Einvernehmensentscheidung aus, gilt diese nach zwei Monaten als erteilt. Würdigung: Der Antrag erscheint unkritisch. Die Nutzung ist unverändert, befristet und wissenschaftlich motiviert. Bedenken seitens der Gemeindeverwaltung bestehen nicht. Beschlussvorschlag A (Erteilung des Einvernehmens): Die Gemeinde Spiekeroog erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Containers mit Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg am Nordstrand (Flurstück 53/145, Gemarkung Spiekeroog) bis zum 31.03.2025. Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben. (Alternative) Beschlussfassung B (Kenntnisnahme ohne aktiven Beschluss und weitere Gremienbehandlung) Der Bauausschuss nimmt den Antrag der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zur Verlängerung der befristeten Baugenehmigung für den Containerstandort am Nordstrand (Flurstück 53/145, Gemarkung Spiekeroog) billigend zur Kenntnis. - 2 - Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben. Ein aktiver Beschluss über das Einvernehmen erfolgt nicht. Das Einvernehmen gilt nach Fristablauf gemäß § 36 BauGB als erteilt. Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung ergänzt (A oder B) Spiekeroog, den 20.04.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01_Verlängerungsantrag 11_Anforderung Stellungn. Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) 2022-00175 (alte Genehmigung)
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg darf ihren Forschungscontainer am Nordstrand von Spiekeroog weiter stehen lassen. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung erteilen — bis zum 05.05.2028. Der Container dient der Grundwasserforschung und der Lagerung wissenschaftlicher Geräte; die Verwaltung hat keine Einwände.
Die Universität Oldenburg will einen Seecontainer auf einem fahrbaren Auflieger befristet am Nordstrand aufstellen, um Grundwasserströmungsmuster unter dem Strand zu erforschen. Im Sommer steht die Anlage am Dünenfuß der Schutzdüne, im Winter während der Sturmflutsaison auf dem Gelände der Hermann-Lietz-Schule. Die Nationalparkverwaltung hat bereits zugestimmt. Der Gemeinderat soll das baurechtliche Einvernehmen erteilen — ausdrücklich nur für den Container mit Auflieger, nicht für etwaige Festinstallationen.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Ein privater Bauantrag beantragt die Errichtung eines Gartenhauses in Holzbauweise mit Satteldach auf einem 3.583 m² großen Grundstück im Außenbereich. Das Gebäude soll 5,75 m × 5,75 m messen und Kindern sowie Jugendlichen als wetterunabhängiges Spielhaus dienen. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.