Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am Strand | 1. Verlängerung der Baugenehmigung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. Mai 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 22. Mai 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Gemeinde Spiekeroog erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Containers mit Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg am Nordstrand (Flurstück 53/145, Gemarkung Spiekeroog) bis zum 05.05.2028 (6 Jahre ab Erstgenehmigung). Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben. RV Redelfs führt ein: Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat die Verlängerung der am 04.05.2022 erteilten, befristeten Baugenehmigung (Az. 175/22) zur Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers mit Auflieger auf dem Grundstück Gemarkung Spiekeroog, Flur 1, Flurstück 53/145 (Nordstrand) beantragt. Das Vorhaben dient weiterhin der wissenschaftlichen Untersuchung von Grundwasserströmungsmustern sowie der Lagerung entsprechender Gerätschaften. Standort und Befristung entsprechen der ursprünglichen Genehmigung. Da es sich um eine mögliche Bebauung im Außenbereich handelt, ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Die Verwaltung sieht den Antrag als unkritisch an. Die Nutzung bleibt befristet, unverändert und dient wissenschaftlichen Zwecken. Der Nutzungszeitraum erfolgt im Sommerhalbjahr, im Winter steht der Container auf dem Gelände der Hermann- Lietz-Schule. RM Goedecke fragt, ob die Gemeinde die Forschungsergebnisse erhalte. BM Kösters bestätigt dies und wird diese, sofern Interesse besteht, gern zur Verfügung stellen.

7Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg darf ihren Forschungscontainer am Nordstrand von Spiekeroog weiter stehen lassen. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung erteilen — bis zum 05.05.2028. Der Container dient der Grundwasserforschung und der Lagerung wissenschaftlicher Geräte; die Verwaltung hat keine Einwände.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur ersten Verlängerung einer 2022 erteilten Baugenehmigung. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist wegen der Lage im Außenbereich formal erforderlich.

Hintergrund

Die ursprüngliche befristete Baugenehmigung wurde am 04.05.2022 erteilt. Sie erlaubte der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, einen 20-Zoll-Seecontainer mit Auflieger am Nordstrand aufzustellen. Standort ist das Flurstück 53/145 in der Gemarkung Spiekeroog. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, muss die Gemeinde nach Baugesetzbuch ihr Einvernehmen erklären — sonst gilt es nach zwei Monaten automatisch als erteilt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Container steht am Nordstrand und ist für Strandbesucher:innen sichtbar, hat aber keine Auswirkungen auf Wege oder Nutzung des Strands. Die Verlängerung betrifft keine Kosten oder Rechte der Insulaner:innen. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Nutzung ohne Einschränkungen für die Bevölkerung.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Universität Oldenburg nutzt den Container zur Untersuchung von Grundwasserströmungen am Nordstrand
  • Standort ist das Flurstück 53/145 im Außenbereich der Gemarkung Spiekeroog
  • Die erste Genehmigung lief bis zum 31.03.2025 und soll nun bis zum 05.05.2028 verlängert werden
  • Die Gemeindeverwaltung hat keine Einwände und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens
  • Der Beschlussvorschlag sieht keine gesonderte Stellungnahme der Gemeinde vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/025/2025/1
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8102 kB2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/025/2025/1
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 14.05.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am 
    Strand  | 1. Verlängerung der Baugenehmigung
    Sachverhalt:
    Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Seecontainers mit
    Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg auf dem Grundstück
    Gemarkung Spiekeroog, Flur 1, Flurstück 53/145 (Nordstrand)
     
    Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat die Verlängerung der am 04.05.2022
    erteilten befristeten Baugenehmigung (Az. 175/22) zur Aufstellung eines 20-Zoll-
    Seecontainers mit Auflieger am Nordstrand von Spiekeroog bis zum 31.03.2025 beantragt.
    Das Vorhaben dient weiterhin der Untersuchung von Grundwasserströmungsmustern sowie
    der Lagerung wissenschaftlicher Gerätschaften. Standort und Befristung ergeben sich aus
    der ursprünglichen Genehmigung, welche dem Antrag beigefügt wurde.
    Da es sich mutmaßlich um eine Bebauung im Außenbereich handelt, ist gemäß § 36 BauGB
    das gemeindliche Einvernehmen erforderlich – sowohl bei der erstmaligen Erteilung als auch
    bei einer Verlängerung. Bleibt die Einvernehmensentscheidung aus, gilt diese nach zwei
    Monaten als erteilt.
     
    Würdigung: 
    Der Antrag erscheint unkritisch. Die Nutzung ist unverändert, befristet und
    wissenschaftlich motiviert. Bedenken seitens der Gemeindeverwaltung bestehen nicht.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Die Gemeinde Spiekeroog erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur
    Verlängerung der Baugenehmigung für die befristete Aufstellung eines Containers mit
    Auflieger durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg am Nordstrand (Flurstück
    53/145, Gemarkung Spiekeroog) bis zum 05.05.2028 (6 Jahre ab Erstgenehmigung).
     
    Eine gesonderte Stellungnahme wird nicht abgegeben.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 14.05.2025 Abstimmungsergebnis:
    - 2 -
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Verlängerungsantrag
    11_Anforderung Stellungn.  Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -)
    2022-00175 (alte Genehmigung)

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. Mai 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

Verwandte Vorlagen

60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am Strand | 1. Verlängerung der Baugenehmigung
01/025/2025Sitzungsvorlage

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg möchte einen Forschungscontainer am Nordstrand von Spiekeroog weiter betreiben. Die ursprüngliche Baugenehmigung aus 2022 lief befristet bis zum 31. März 2025 und soll nun verlängert werden. Weil der Standort im Außenbereich liegt, muss die Gemeinde ihr Einvernehmen erklären. Die Verwaltung sieht keine Einwände und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Umbau des Dachgeschosses eines denkmalgeschützten Hauses von einer Ferienwohnung in zwei Dauerwohnungen
01/047/2020Sitzungsvorlage

Im Dachgeschoss eines denkmalgeschützten Hauses in der Ortsmitte soll eine Ferienwohnung in zwei Dauerwohnungen umgewandelt werden. Das Erdgeschoss bleibt unverändert als Dauerwohnung. Baulich werden nur zwei Dachflächenfenster in historischer Optik eingesetzt. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB erteilen.

Nutzungsänderung von einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
01/196/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.

60.1-00427-25-01 | Befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers am Strand | 1. Verlängerung der Baugenehmigung — Spiekeroog-Radar