Abgrenzung des Grundzentrums, des zentralen Siedlungsgebietes und der städtebaulichen integrierten Lagen - LROP 2012
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. September 2014
Beschlossen — einstimmig
am 11. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Für die Abgrenzungen des Grundzentrums Spiekeroog und dessen zentralen Siedlungsgebietes im Sinne des LROP 2008, PKT: 2.02 " Entwicklung der zentralen Orte" wird das Benehmen hergestellt. Die Abgrenzung der städtebaulichen integrierten Lagen (zentrale Versorgungsbereiche) im Sinne des LROP 2008,Pkt. 2.303 "Entwicklung der Versorgungsstrukturen" Satz 6 in Verbindung mit den Vereinbarungen zur Einzelhandelskooperation in Ostfriesland vom 26.01.2004 wurde mit der unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises Wittmund abgestimmt und wie im Plan vom 05.März 2014 vorgelegt zugestimmt. RV Bücking erläutert den TOP. Abgrenzungen eines Grundzentrums sind eher für größere Gemeinden sinnvoll, jedoch nach dem LROP für alle erforderlich.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage befasst sich mit der Abgrenzung des Grundzentrums, des zentralen Siedlungsgebietes und der städtebaulich integrierten Lagen für Spiekeroog gemäß dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2012 (LROP 2012). Diese Abgrenzungen sind Voraussetzung für bestimmte Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Gemeindeebene. Ein Beschlussvorschlag liegt auf Basis des Titels allein nicht im Wortlaut vor.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung aus dem Jahr 2014, die eine planungsrechtliche Abgrenzung von Siedlungsbereichen auf Grundlage des LROP 2012 zum Gegenstand hat.
Hintergrund
Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2012 (LROP 2012) verpflichtet Gemeinden, ihr Grundzentrum, das zentrale Siedlungsgebiet und städtebaulich integrierte Lagen räumlich abzugrenzen. Diese Abgrenzungen bilden die Grundlage für überörtliche Planvorgaben und steuern etwa die Zulässigkeit von Einzelhandel oder weiterer Bebauung. Da nur der Titel der Vorlage vorliegt, sind keine weiteren Details zu Vorgängerbeschlüssen oder konkreten Abgrenzungsvorschlägen bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die festgelegten Abgrenzungen beeinflussen, wo auf Spiekeroog künftig bestimmte Nutzungen wie Einzelhandel oder Wohnbebauung planungsrechtlich zulässig sind. Für den Inselalltag wirkt sich das mittelbar aus — etwa über Genehmigungen oder Ablehnungen bei Bauvorhaben. Eine unmittelbare Betroffenheit einzelner Gruppen lässt sich ohne das Originaldokument nicht konkret benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Vorlage betrifft die räumliche Abgrenzung des Grundzentrums und zentraler Siedlungsbereiche auf Spiekeroog
- Grundlage ist das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen in der Fassung von 2012 (LROP 2012)
- Solche Abgrenzungen sind Voraussetzung für überörtliche Planvorgaben und steuern künftige Nutzungen im Gemeindegebiet
- Inhaltliche Details liegen nicht vor, da kein PDF zur Vorlage vorhanden ist
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/062/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
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