Abgrenzung des Grundzentrums, des zentralen Siedlungsgebietes und der städtebaulichen integrierten Lagen - LROP 2012
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. September 2014
Beschlossen — einstimmig
am 11. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Für die Abgrenzungen des Grundzentrums Spiekeroog und dessen zentralen Siedlungsgebietes im Sinne des LROP 2008, PKT: 2.02 " Entwicklung der zentralen Orte" wird das Benehmen hergestellt. Die Abgrenzung der städtebaulichen integrierten Lagen (zentrale Versorgungsbereiche) im Sinne des LROP 2008,Pkt. 2.303 "Entwicklung der Versorgungsstrukturen" Satz 6 in Verbindung mit den Vereinbarungen zur Einzelhandelskooperation in Ostfriesland vom 26.01.2004 wurde mit der unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises Wittmund abgestimmt und wie im Plan vom 05.März 2014 vorgelegt zugestimmt. RV Bücking erläutert den TOP. Abgrenzungen eines Grundzentrums sind eher für größere Gemeinden sinnvoll, jedoch nach dem LROP für alle erforderlich.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog legt fest, welche Bereiche des Inselortes als Grundzentrum, als zentrales Siedlungsgebiet und als städtebaulich integrierte Lage gelten. Diese Abgrenzung ist nach dem Landesraumordnungsprogramm 2012 vorgeschrieben und wurde mit dem Landkreis Wittmund abgestimmt. Nur innerhalb des so definierten zentralen Versorgungsbereichs dürfen künftig großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten angesiedelt werden. Der Rat soll die abgestimmten Abgrenzungen beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Der Rat soll die Abgrenzungen formal bestätigen, die zuvor mit der unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises Wittmund einvernehmlich festgelegt wurden.
Hintergrund
Das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2012 verpflichtet alle Grundzentren, ihr Grundzentrum, ihr zentrales Siedlungsgebiet und ihre städtebaulich integrierten Lagen abzugrenzen. Spiekeroog ist außerdem seit 2004 der Einzelhandelskooperation Ostfriesland beigetreten, die ergänzende Regeln für den Einzelhandel festlegt. Nur innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sind Einzelhandelsgroßprojekte mit innenstadtrelevanten Kernsortimenten zulässig. Der maßgebliche Plan datiert vom 5. März 2014 und wurde von der Landesplanungsbehörde bereits zugestimmt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Abgrenzung regelt, wo auf der Insel großflächiger Einzelhandel entstehen darf, und schützt damit die bestehende Versorgungsstruktur im Ortskern. Für die meisten Insulaner:innen hat der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag, da er ein planungsrechtliches Gerüst für künftige Ansiedlungsentscheidungen setzt. Relevant wird er, wenn ein Investor einen größeren Laden außerhalb des definierten Bereichs errichten möchte.
Die wichtigsten Punkte
- Das Landesraumordnungsprogramm 2012 schreibt die Abgrenzung für alle Grundzentren vor, darunter Spiekeroog
- Der zentrale Versorgungsbereich ist im beiliegenden Plan vom 5. März 2014 kartografisch dargestellt
- Großflächiger Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortimenten ist nur innerhalb dieses Bereichs zulässig
- Die Abgrenzung wurde mit der unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises Wittmund einvernehmlich abgestimmt
- Verwaltungsausschuss und Rat sollen die Abgrenzungen formell beschließen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/062/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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