Antrag RM Warenski: Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. Dezember 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 15. Dezember 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertRatsmitglied Warenski schlägt vor, eine Wohnungsbaugenossenschaft zu gründen, um bezahlbaren Wohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Eine Genossenschaft soll Eigenkapital bündeln, Fördermittel erschließen und über ihre Satzung steuern, wer ein Wohnrecht erhält. Der Mietzins soll sich nach der Höhe der geleisteten Einlage richten. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, für Februar eine Erstberatung durch den Bundesverband der Genossenschaften zu organisieren.
Einordnung
Antrag eines Ratsmitglieds (Warenski) als Erstberatung im Verwaltungsausschuss und Rat, Dezember 2016. Es geht um den ersten Schritt hin zu einer möglichen Genossenschaftsgründung — noch kein Gründungsbeschluss, sondern der Auftrag, externe Beratung einzuholen.
Hintergrund
Wohnraum für Einheimische ist auf Spiekeroog knapp, weil das Inselleben besondere Bedingungen schafft. Eine Genossenschaft gilt als Gesellschaftsform, die sowohl Eigenkapital von Mitgliedern binden als auch öffentliche Fördermittel abrufen kann. Vergabekriterien für Wohnrechte und Mitgliedschaft sollen in der Satzung verankert werden, damit der Wohnraum dauerhaft der insularen Bevölkerung vorbehalten bleibt. Vorgängerbeschlüsse zu diesem Vorhaben sind der Vorlage nicht zu entnehmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Insulaner:innen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben und arbeiten, könnten künftig über eine Genossenschaft günstigeren Wohnraum erhalten. Wer eine Einlage leistet, erwirbt ein Wohnrecht — je höher die Einlage, desto geringer die monatliche Miete. Das Wohnrecht erlischt, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Aktuell wird nur eine Beratung beauftragt; konkrete Wohnungen entstehen noch nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde plant, Wohnungen für Insulaner:innen zu bauen und über eine Genossenschaft zu betreiben
- Zwei Mitgliedsvarianten sind vorgesehen: passive Kapitalgeber:innen und Mitglieder mit Wohnrecht
- Der Mietzins richtet sich nach der Höhe der geleisteten Einlage
- Vergabekriterien für Wohnrechte sollen in der Genossenschaftssatzung festgelegt werden
- Die Verwaltung soll für Februar eine Erstberatung durch den Bundesverband der Genossenschaften organisieren
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/122/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-869 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Zwei Ratsmitglieder beantragen, eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU GmbH Spiekeroog) zu gründen, um mehr Dauerwohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Parallel sollen gemeindeeigene Grundstücke benannt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Zukunftsfläche nördlich Bi t Utkiek vom Land auf Erbpachtbasis erworben werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat Teile des Antrags bereits am 06.04.2017 beschlossen; der Rat soll abschließend entscheiden.
Der Rat soll festlegen, nach welchen Kriterien die 16 neuen Gemeindewohnungen im Bauprojekt „Achter d'Diek
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