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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / Kanalsanierung

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. April 2025

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 24. April 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Bauzeiten- sowie der Ruhezeitenregelung an. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO zu erstellen. Einem vorzeitigem Baubeginn ab dem 16.10.2025 Wird, unter Einhaltung der Ruhezeiten, stattgegeben. RV Redels führt ein: Der OOWV beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der geltenden Bauzeitenregelung, um auf dem Grundstück „Süderloog 30“ eine bestehende Abwasserleitung umzulegen. Die Leitung muss vor geplanter Bebauung im Winter 2025/2026 verlegt werden. Aufgrund der außergewöhnlichen Verlegetiefe von bis zu vier Metern sind die Arbeiten technisch aufwändig. Ursprünglich war geplant, die Maßnahme bis zum 31.05.2025 abzuschließen. Der OOWV hält diesen Zeitrahmen jedoch für nicht realistisch und hat stattdessen einen vorgezogenen Baubeginn ab dem 16.10.2025 beantragt. BM Kösters ergänzt, dass aus Sicht der Verwaltung dieser frühere Beginn gegenüber einer Sommerverlängerung zu bevorzugen sei, da sich das Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zu touristisch genutzten Gebäuden befindet. Ein öffentliches Interesse an der Maßnahme ist gegeben. Die Ruhezeiten gemäß SpLärmSchVO sind einzuhalten

7Ja1Enthaltung Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband) muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 verlegen, weil das dortige Grundstück bebaut werden soll. Der Rat soll dem OOWV erlauben, bereits ab dem 16. Oktober 2025 mit den Bauarbeiten zu beginnen — außerhalb der regulären Bauzeit. Die Verwaltung bevorzugt diesen früheren Herbststart gegenüber einer Verlängerung in den Sommer, um die Nachbarschaft in der Hauptsaison zu schonen. Ruhezeiten (22–9 Uhr und 13–15 Uhr) müssen eingehalten werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss am 15. April und im Rat am 24. April 2025. Sie beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Bauzeitenregelung nach § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO.

Hintergrund

Auf Spiekeroog gilt eine Bauzeiten- und Ruhezeitenregelung, die Lärm in der Tourismussaison begrenzt. Das Grundstück Süderloog 30 wurde kürzlich verkauft und soll im Winter 2025/2026 bebaut werden. Dabei muss eine nicht grundbuchrechtlich gesicherte Abwasserleitung mit einer Verlegetiefe von bis zu vier Metern verlegt werden — technisch aufwendig für Inselmaßnahmen. Eine reguläre Fertigstellung bis 31. Mai 2025 ist laut OOWV nicht mehr möglich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Anwohner:innen und Gäste rund um das Süderloog 30 müssen mit Baulärm rechnen, allerdings außerhalb der Hauptsaison ab Oktober 2025. Durch den früheren Herbststart soll verhindert werden, dass die Bauarbeiten in den touristisch intensiven Sommermonaten stattfinden. Die Ruhezeiten (22–9 Uhr und 13–15 Uhr) bleiben auch mit der Ausnahmegenehmigung verbindlich.

Die wichtigsten Punkte

  • Am Süderloog 30 muss eine Abwasserleitung vor der geplanten Bebauung verlegt werden
  • Der OOWV beantragt einen Baubeginn ab dem 16. Oktober 2025, außerhalb der regulären Bauzeit
  • Die Verwaltung empfiehlt den Herbstbeginn, um die Sommersaison von Baulärm freizuhalten
  • Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, einen Bewilligungsbescheid nach § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO zu erteilen
  • Ruhezeiten (22–9 Uhr und 13–15 Uhr) gelten weiterhin und müssen eingehalten werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/018/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8105 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/018/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 15.04.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.04.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / 
    Kanalsanierung
    Sachverhalt:
    Am 07.04.2025 stellte der OOWV einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der 
    geltenden Bauzeitenregelung. Hintergrund ist die geplante bauliche Nutzung des 
    Grundstücks „Süderloog 30“, das kürzlich veräußert wurde und im Winter 2025/2026 bebaut 
    werden soll. Auf der derzeit als Wiese genutzten Fläche verläuft eine Abwasserleitung, die 
    im Zuge der Bebauung verlegt werden muss.
    Die betreffende Leitung ist nicht grundbuchrechtlich gesichert; die Verantwortung für die 
    Verlegung liegt beim OOWV. Aufgrund einer ungewöhnlich großen Verlegetiefe von bis zu 
    vier Metern – gemessen an den örtlichen Gegebenheiten auf Spiekeroog – gestaltet sich die 
    Umlegung technisch anspruchsvoll.
    Die ursprüngliche Planung sah vor, die Arbeiten bis zum Ende der regulären Bauzeit am 
    31.05.2025 abzuschließen. Der OOWV hält diesen Zeitrahmen jedoch für nicht einhaltbar 
    und hat daher um eine Verlängerung um zwei Wochen gebeten.
    Da sich die Maßnahme in unmittelbarer Nähe zu überwiegend touristisch genutzten 
    Wohngebäuden befindet, erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht eine Verlängerung der 
    Bauzeit in den Sommermonaten, sondern ein früherer Baubeginn im Herbst als 
    vorzugswürdig. Diese Einschätzung deckt sich mit den bislang im Gemeinderat vertretenen 
    Positionen.
    Der OOWV hat signalisiert, einer entsprechenden Lösung zuzustimmen, und beantragt 
    daher, mit den Bauarbeiten bereits am 16.10.2025 beginnen zu dürfen.
     
    Dies erfordert eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde Spiekeroog von der Bauzeiten-
    und Ruhezeitenregelung. Gemäß § 11 Abs. 1 der SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf
    Antrag Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen. Eine der Voraussetzungen hierfür ist
    ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, welches hier
    zweifelsfrei gegeben ist. Die Ruhezeiten (22.00 Uhr bis 9:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr 
    sind einzuhalten.
     
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
    - 2 -
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung
    von der Bauzeiten- sowie der Ruhezeitenregelung an.
     
    Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid gemäß § 11
    Abs. 1 SpLärmSchVO zu erstellen. Einem vorzeitigem Baubeginn ab dem 16.10.2025
    Wird, unter Einhaltung der Ruhezeiten, stattgegeben.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 08.04.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    250407_Süderloog 30_Übersicht zur Kommunikation

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. April 2025, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich7:0:1

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Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / Kanalsanierung — Spiekeroog-Radar