Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / Kanalsanierung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 verlegen, weil das dort liegende Grundstück bebaut werden soll. Die Leitung liegt bis zu vier Meter tief und kann nicht bis zum regulären Bauende am 31. Mai 2025 fertig verlegt werden. Die Verwaltung schlägt vor, statt einer Verlängerung in den Sommer einen vorgezogenen Herbstbeginn ab dem 16. Oktober 2025 zu genehmigen. Der Rat soll die Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung beschließen, unter Einhaltung der Ruhezeiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung. Die Vorlage wird im Verwaltungsausschuss vorberaten und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gilt eine Bauzeiten- und Ruhezeitenregelung gemäß der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO). Ausnahmen kann die Gemeinde nach § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO auf Antrag genehmigen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das Grundstück Süderloog 30 wurde kürzlich veräußert und soll im Winter 2025/2026 bebaut werden. Die darauf verlaufende Abwasserleitung ist nicht grundbuchrechtlich gesichert; die Verlegepflicht liegt beim OOWV.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Bauarbeiten finden am Süderloog statt, einem Bereich mit überwiegend touristisch genutzten Gebäuden. Der vorgezogene Herbstbeginn ab dem 16. Oktober soll Baulärm in der Hauptsaison vermeiden. Während der Baumaßnahme sind die Ruhezeiten (22:00–9:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr) einzuhalten. Unmittelbar betroffen sind Anwohner:innen und Gäste in der Nähe des Süderloog 30.
Die wichtigsten Punkte
- Der OOWV muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 wegen einer bevorstehenden Bebauung verlegen
- Die Verlegetiefe beträgt bis zu vier Meter und macht die Maßnahme technisch aufwendig
- Ein Abschluss bis zum regulären Bauende am 31. Mai 2025 ist nach Einschätzung des OOWV nicht möglich
- Die Verwaltung empfiehlt einen Baubeginn ab 16. Oktober 2025 statt einer Verlängerung in den Sommer
- Ruhezeiten von 22:00 bis 9:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr müssen während der Arbeiten eingehalten werden
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/018/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8105 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/018/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 15.04.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.04.2025 Betreff: Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / Kanalsanierung Sachverhalt: Am 07.04.2025 stellte der OOWV einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der geltenden Bauzeitenregelung. Hintergrund ist die geplante bauliche Nutzung des Grundstücks „Süderloog 30“, das kürzlich veräußert wurde und im Winter 2025/2026 bebaut werden soll. Auf der derzeit als Wiese genutzten Fläche verläuft eine Abwasserleitung, die im Zuge der Bebauung verlegt werden muss. Die betreffende Leitung ist nicht grundbuchrechtlich gesichert; die Verantwortung für die Verlegung liegt beim OOWV. Aufgrund einer ungewöhnlich großen Verlegetiefe von bis zu vier Metern – gemessen an den örtlichen Gegebenheiten auf Spiekeroog – gestaltet sich die Umlegung technisch anspruchsvoll. Die ursprüngliche Planung sah vor, die Arbeiten bis zum Ende der regulären Bauzeit am 31.05.2025 abzuschließen. Der OOWV hält diesen Zeitrahmen jedoch für nicht einhaltbar und hat daher um eine Verlängerung um zwei Wochen gebeten. Da sich die Maßnahme in unmittelbarer Nähe zu überwiegend touristisch genutzten Wohngebäuden befindet, erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht eine Verlängerung der Bauzeit in den Sommermonaten, sondern ein früherer Baubeginn im Herbst als vorzugswürdig. Diese Einschätzung deckt sich mit den bislang im Gemeinderat vertretenen Positionen. Der OOWV hat signalisiert, einer entsprechenden Lösung zuzustimmen, und beantragt daher, mit den Bauarbeiten bereits am 16.10.2025 beginnen zu dürfen. Dies erfordert eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde Spiekeroog von der Bauzeiten- und Ruhezeitenregelung. Gemäß § 11 Abs. 1 der SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen. Eine der Voraussetzungen hierfür ist ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, welches hier zweifelsfrei gegeben ist. Die Ruhezeiten (22.00 Uhr bis 9:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr sind einzuhalten. Beschlussvorschlag: - 2 - Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Bauzeiten- sowie der Ruhezeitenregelung an. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO zu erstellen. Einem vorzeitigem Baubeginn ab dem 16.10.2025 Wird, unter Einhaltung der Ruhezeiten, stattgegeben. Spiekeroog, den 08.04.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 250407_Süderloog 30_Übersicht zur Kommunikation
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.