Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / Kanalsanierung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. April 2025
Beschlossen — mehrheitlich
am 24. April 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Bauzeiten- sowie der Ruhezeitenregelung an. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO zu erstellen. Einem vorzeitigem Baubeginn ab dem 16.10.2025 Wird, unter Einhaltung der Ruhezeiten, stattgegeben. RV Redels führt ein: Der OOWV beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der geltenden Bauzeitenregelung, um auf dem Grundstück „Süderloog 30“ eine bestehende Abwasserleitung umzulegen. Die Leitung muss vor geplanter Bebauung im Winter 2025/2026 verlegt werden. Aufgrund der außergewöhnlichen Verlegetiefe von bis zu vier Metern sind die Arbeiten technisch aufwändig. Ursprünglich war geplant, die Maßnahme bis zum 31.05.2025 abzuschließen. Der OOWV hält diesen Zeitrahmen jedoch für nicht realistisch und hat stattdessen einen vorgezogenen Baubeginn ab dem 16.10.2025 beantragt. BM Kösters ergänzt, dass aus Sicht der Verwaltung dieser frühere Beginn gegenüber einer Sommerverlängerung zu bevorzugen sei, da sich das Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zu touristisch genutzten Gebäuden befindet. Ein öffentliches Interesse an der Maßnahme ist gegeben. Die Ruhezeiten gemäß SpLärmSchVO sind einzuhalten
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband) muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 verlegen, weil das dortige Grundstück bebaut werden soll. Der Rat soll dem OOWV erlauben, bereits ab dem 16. Oktober 2025 mit den Bauarbeiten zu beginnen — außerhalb der regulären Bauzeit. Die Verwaltung bevorzugt diesen früheren Herbststart gegenüber einer Verlängerung in den Sommer, um die Nachbarschaft in der Hauptsaison zu schonen. Ruhezeiten (22–9 Uhr und 13–15 Uhr) müssen eingehalten werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss am 15. April und im Rat am 24. April 2025. Sie beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Bauzeitenregelung nach § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gilt eine Bauzeiten- und Ruhezeitenregelung, die Lärm in der Tourismussaison begrenzt. Das Grundstück Süderloog 30 wurde kürzlich verkauft und soll im Winter 2025/2026 bebaut werden. Dabei muss eine nicht grundbuchrechtlich gesicherte Abwasserleitung mit einer Verlegetiefe von bis zu vier Metern verlegt werden — technisch aufwendig für Inselmaßnahmen. Eine reguläre Fertigstellung bis 31. Mai 2025 ist laut OOWV nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohner:innen und Gäste rund um das Süderloog 30 müssen mit Baulärm rechnen, allerdings außerhalb der Hauptsaison ab Oktober 2025. Durch den früheren Herbststart soll verhindert werden, dass die Bauarbeiten in den touristisch intensiven Sommermonaten stattfinden. Die Ruhezeiten (22–9 Uhr und 13–15 Uhr) bleiben auch mit der Ausnahmegenehmigung verbindlich.
Die wichtigsten Punkte
- Am Süderloog 30 muss eine Abwasserleitung vor der geplanten Bebauung verlegt werden
- Der OOWV beantragt einen Baubeginn ab dem 16. Oktober 2025, außerhalb der regulären Bauzeit
- Die Verwaltung empfiehlt den Herbstbeginn, um die Sommersaison von Baulärm freizuhalten
- Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, einen Bewilligungsbescheid nach § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO zu erteilen
- Ruhezeiten (22–9 Uhr und 13–15 Uhr) gelten weiterhin und müssen eingehalten werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/018/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/018/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 15.04.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.04.2025 Betreff: Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für den OOWV / Kanalsanierung Sachverhalt: Am 07.04.2025 stellte der OOWV einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der geltenden Bauzeitenregelung. Hintergrund ist die geplante bauliche Nutzung des Grundstücks „Süderloog 30“, das kürzlich veräußert wurde und im Winter 2025/2026 bebaut werden soll. Auf der derzeit als Wiese genutzten Fläche verläuft eine Abwasserleitung, die im Zuge der Bebauung verlegt werden muss. Die betreffende Leitung ist nicht grundbuchrechtlich gesichert; die Verantwortung für die Verlegung liegt beim OOWV. Aufgrund einer ungewöhnlich großen Verlegetiefe von bis zu vier Metern – gemessen an den örtlichen Gegebenheiten auf Spiekeroog – gestaltet sich die Umlegung technisch anspruchsvoll. Die ursprüngliche Planung sah vor, die Arbeiten bis zum Ende der regulären Bauzeit am 31.05.2025 abzuschließen. Der OOWV hält diesen Zeitrahmen jedoch für nicht einhaltbar und hat daher um eine Verlängerung um zwei Wochen gebeten. Da sich die Maßnahme in unmittelbarer Nähe zu überwiegend touristisch genutzten Wohngebäuden befindet, erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht eine Verlängerung der Bauzeit in den Sommermonaten, sondern ein früherer Baubeginn im Herbst als vorzugswürdig. Diese Einschätzung deckt sich mit den bislang im Gemeinderat vertretenen Positionen. Der OOWV hat signalisiert, einer entsprechenden Lösung zuzustimmen, und beantragt daher, mit den Bauarbeiten bereits am 16.10.2025 beginnen zu dürfen. Dies erfordert eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde Spiekeroog von der Bauzeiten- und Ruhezeitenregelung. Gemäß § 11 Abs. 1 der SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen. Eine der Voraussetzungen hierfür ist ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, welches hier zweifelsfrei gegeben ist. Die Ruhezeiten (22.00 Uhr bis 9:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr sind einzuhalten. Beschlussvorschlag: - 2 - Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Bauzeiten- sowie der Ruhezeitenregelung an. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO zu erstellen. Einem vorzeitigem Baubeginn ab dem 16.10.2025 Wird, unter Einhaltung der Ruhezeiten, stattgegeben. Spiekeroog, den 08.04.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 250407_Süderloog 30_Übersicht zur Kommunikation
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Am Süderloog 45 läuft eine genehmigte Komplettsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, die sich verzögert hat. Grund war ein unvorhergesehener Austausch der Kellerdecke. Die lauten Außenarbeiten enden planmäßig am 31. Mai 2025; für Aufräum- und Abtransportarbeiten beantragt der Bauherr eine Verlängerung bis 6. Juni 2025. Der Rat soll diese Ausnahme von der Spiekerooger Bauzeitenregelung genehmigen.
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Ein Bauvorhaben am Süderloog 30 hat sich durch Schnee und Eis im Winter verzögert. Der Bauherr beantragt eine Ausnahmegenehmigung, um lärmintensive Arbeiten bis zum 21. Juni 2026 fortführen zu dürfen — über die regulären Bauzeitenregelungen hinaus. Anwohner:innen wurden bereits angehört; ihre Stellungnahmen liegen zur Ratssitzung vor. Der genaue Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
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