Flächennutzungsplan | Berichtigung aufgrund der 2. Änderung und 1. Ergänzung zum B-Plan 15 - Kurzentrum
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Kurzentrum
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Kenntnisnahme (kein Beschluss erforderlich), eingebracht vom Fachbereich Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau. Sie dokumentiert die planrechtlich vorgeschriebene Berichtigung des Flächennutzungsplans im Nachgang zum Satzungsbeschluss vom 19. April 2024.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Nr. 15 „Kurzentrum
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist eine planerische Formsache im Nachgang zu einem bereits vollzogenen Beschluss. Die Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus kann damit rechtssicher errichtet werden, was die Notfallversorgung auf der Insel verbessert. Für den Alltag der Insulaner:innen ergibt sich aus dieser Vorlage selbst keine unmittelbare Änderung.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat beschloss am 19. April 2024 die 2. Änderung und 1. Ergänzung des B-Plans Nr. 15 „Kurzentrum
- confidence
- Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen aus
- Es ist kein Beschluss erforderlich, die Vorlage dient nur der Kenntnisnahme
- Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB verpflichtet die Gemeinde, den Flächennutzungsplan nachträglich anzupassen
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/053/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Flächennutzungsplan | Berichtigung aufgrund der 2. Änderung und 1. Ergänzung zum B-Plan 15 - Kurzentrum Sachverhalt: Zur Errichtung einer Rettungswache in westlicher Nachbarschaft zum Feuerwehrhaus wurde der Bebauungsplans Nr. 15 zum zweiten Mal geändert und erstmalig ergänzt, da dessen Festsetzungen diese Nutzung nicht zuließen. Für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 „Kurzentrum“ der Gemeinde Spiekeroog wurde ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (beschleunigtes Verfahren). Im Nachgang zum Satzungsbeschluss wurde der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt, da der wirksame Flächennutzungsplan für das Plangebiet überwiegend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen darstellte. Für das Grundstück der Feuerwehr war eine Fläche für den Gemeinbedarf mit entsprechender Zweckbestimmung dargestellt. Im Zuge der Bauleitplanung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde der Flächennutzungsplan entsprechend der Inhalte der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“ berichtigt. Beschlussvorschlag: Dieser Sachverhalt dient der Kenntnisnahme. Kein Beschluss notwendig. Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/053/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.08.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.08.2024 Betreff: Spiekeroog, den 21.07.2024 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 - Anlagenverzeichnis: 2024_FNP_Berichtigung
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- 📄2024 FNP BerichtigungPDF; CHARSET=UTF-82.0 MB≈ 2 k Zeichen Volltext
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S1 S2 Berichtigungsbereich KURZERLÄUTERUNG VERFAHRENSVERMERK VERMERK DER BEBAUUNGSPLAN NR. 15 "KURZENTRUM", 2. ÄNDERUNG UND 1. ERGÄNZUNG WURDE IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS § 13A BAUGESETZBUCH (BAUGB) AUFGESTELLT. DIESEN BEBAUUNGSPLAN HAT DER RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG I N SEINER SITZUNG AM 19.04.2024 ALS SATZUNG BESCHLOSSEN. DER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN IST GE MÄSS § 13A ABS. 2 NR. 2 BAUGB IM WEGE DER BERICHTIGUNG ANZUPASSEN, WENN DIE INHALTE EINES BEBAUUNGSPLANS, DER IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN AUFGESTELLT WURDE, VON DEN DARSTELLUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ABWEICHEN. DEM WIRD MIT DER VO RLIEGENDEN BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ENTSPROCHEN. DIESE 1. BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS HAT DEM RAT DER GEMEINDE SPIEKEROOG IN SEINER SITZUNG AM _________ ZUR KENNTNISNAHME VORGE LEGEN. SPIEKEROOG, DEN __________________ ________________________________ BÜRGERMEISTER 0 200 100 0 200 100 Hinweis Es gilt die BauNVO in der Fassung der Neubekanntmac hung vom 21. November 2017. PLANZEICHENERKLÄRUNG GEMÄß PLANZV 1. BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 1: 5.000 VORMALIGE DARSTELLUNG IM FNP 1:5.000 GEMEINDE SPIEKEROOG 1. BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 1:20.000 2024_07_08_12161 MAßSTAB 1: 5.000 LAGE UTM 32. STREIFEN LAGE UTM 32. STREIFEN Zur Errichtung einer Rettungswache in westlicher Na chbarschaft zum Feuerwehrhaus ist der rechtskräftig e Bebauungsplans Nr. 15 zum zweiten Mal geändert und erstmalig ergänzt, da dessen Festsetzungen diese Nu tzung nicht zulassen. Auch der wirksame Flächennutzungsplan stellt für da s Plangebiet überwiegend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen dar. Fü r das Grundstück der Feuerwehr ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit entsprechender Zweckbestimmung dar gestellt. Somit wird im Zuge der vorliegenden verbindlichen B auleitplanung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Flächennutzungsplan entsprechend der Inhalte der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“ berichtigt. Sonderbauflächen Zweckbestimmung: Konzentrationszonen Kurwesen Sonderbauflächen Zweckbestimmung: Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen S2 S1
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