Flächennutzungsplan | Berichtigung aufgrund der 2. Änderung und 1. Ergänzung zum B-Plan 15 - Kurzentrum
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. August 2024
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 22. August 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog wird nachträglich berichtigt, um ihn an den bereits beschlossenen Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum anzupassen. Hintergrund ist der Bau einer neuen Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus, für den der B-Plan zuvor geändert werden musste. Der Flächennutzungsplan weist das betroffene Areal nun als Sonderbaufläche Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen aus. Kein Beschluss ist notwendig; die Vorlage dient der Kenntnisnahme.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Kenntnisnahme durch Verwaltungsausschuss und Rat. Es handelt sich um die gesetzlich vorgeschriebene Berichtigung des Flächennutzungsplans im Nachgang zum Satzungsbeschluss der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 Kurzentrum vom 19. April 2024.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum ließ den Bau einer Rettungswache westlich des Feuerwehrhauses ursprünglich nicht zu. Der Rat beschloss deshalb eine 2. Änderung und 1. Ergänzung dieses B-Plans im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a BauGB. Nach einem solchen Verfahren schreibt das Baugesetzbuch vor, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, wenn der B-Plan von dessen Darstellungen abweicht. Diese Pflicht löst die nun vorgelegte Berichtigung ein.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Berichtigung ist ein verwaltungsinterner Planungsschritt ohne unmittelbare neue Auswirkungen auf den Inselalltag. Die Rettungswache selbst wurde bereits durch den Satzungsbeschluss zum B-Plan ermöglicht; dieser Schritt passt lediglich die übergeordnete Flurkarte nach. Insulaner:innen profitieren langfristig von einer rechtssicheren Grundlage für den Rettungsdienst.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat beschloss die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 Kurzentrum am 19. April 2024 als Satzung
- Ziel der B-Plan-Änderung war es, den Bau einer Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus planungsrechtlich zu ermöglichen
- Der Flächennutzungsplan stellte das betroffene Gebiet bisher als Konzentrationszone Kurwesen dar und musste daher berichtigt werden
- Die neue Darstellung weist das Areal als Sonderbaufläche Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen aus
- Kein Beschluss ist erforderlich; Verwaltungsausschuss und Rat nehmen die Berichtigung nur zur Kenntnis
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/053/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄2024 FNP BerichtigungPDF; CHARSET=UTF-82.0 MB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum zur öffentlichen Auslegung freigeben, um den Bau einer Rettungswache neben dem bestehenden Feuerwehrhaus sowie zusätzlichen Dauerwohnraum planungsrechtlich zu ermöglichen. Das rund 2,85 Hektar große Plangebiet liegt beiderseits der Ortsstraßen Noorderpad und Noordertün im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Zugleich werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen für Gebäude im Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen korrigiert und der Geltungsbereich geringfügig nach Norden erweitert. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.
Der Gemeinderat soll den Bebauungsplan Nr. 15 ‚Kurzentrum' in seiner 2. Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschließen. Die Planänderung schafft die baurechtliche Grundlage für eine neue Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus sowie für zusätzlichen Dauerwohnraum. Außerdem werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen des ursprünglichen Plans korrigiert. Während der Offenlage gingen nur Stellungnahmen von Behörden ein, die keine Planänderung erfordern.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Bebauungsplan 15 Kurzentrum zum zweiten Mal ändern, um Baurecht für eine neue Rettungswache mit zugehörigem Wohnraum zu schaffen. Dazu sollen die Flächen für den Gemeinbedarf im Plangebiet erweitert und ihre Zweckbestimmung um weitere öffentliche Bedarfe ergänzt werden. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistung beauftragen.
Der Rat soll die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Das rund 0,86 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße Westend im Norden und der Trasse der Museumspferdebahn im Süden. Die Änderung passt eine frühere Darstellung aus der 6. FNP-Änderung an die aktuelle Planungssystematik an: Aus dem bisherigen Sondergebiet wird eine Sonderbaufläche Wohnen/Ferienwohnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung nach Paragraf 3 Abs. 2 und Paragraf 4 Abs. 2 BauGB durchführt.