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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Teilabriss eines Gebäudeteils

Stand der Beratung

Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Dezember 2018

Beschluss

Abgelehnt

am 13. Dezember 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Vorhaben Rückbau/Abriss des hinteren Gebäudeteils ist in Bezug auf die Erhaltungssatzung zulässig. In dem Gebäude befinden sich derzeit zwei Dauerwohnungen. RM Klasing sieht den Abriss nach der Erhaltungssatzung als kritisch, da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bauantrag für die weitere Nutzung gestellt wurde. RM Weibels betrachtet es als zu starken Eingriff in die Eigentumsrechte an, wenn der Rat über den Abriss entscheiden soll. BM Piszczan hat mit dem Unterzeichner der Bauvoranfrage gesprochen. Dieser weiß noch nicht, wie das Grundstück weiter genutzt werden soll. Er zeigte sich zudem irritiert darüber, dass ein Abriss genehmigt werden muss. Der begriff „Dauerwohnung“ sei zudem nicht zutreffend, da dort eher Leute „gehaust“ hätten. RM Heusipp spricht sich dafür aus, den TOP zu verschieben, bis die Planungen vorliegen.

1Ja3Nein3Enthaltung Sondervotum

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Eigentümer fragt an, ob der Abriss des hinteren Teils eines Gebäudes im Dorfkern mit der Erhaltungssatzung der Gemeinde vereinbar ist. Der hintere Gebäudeteil ist nach einem Wasserschaden marode und beherbergt zwei Dauerwohnungen sowie eine ehemalige Gastronomieküche. Die Verwaltung kommt zum Ergebnis, dass der Teilabriss zulässig ist, weil beim Wiederaufbau mindestens eine Dauerwohnung entstehen muss und der prägende vordere Gebäudeteil erhalten bleibt. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rückbau ist im Hinblick auf die Erhaltungssatzung zulässig.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage eines privaten Eigentümers, eingegangen am 19. November 2018. Der Rat soll feststellen, ob der geplante Teilabriss mit der gemeindlichen Erhaltungssatzung vereinbar ist — es handelt sich um die dritte Bauvoranfrage für dasselbe Objekt in diesem Jahr.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, und fällt unter die Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Diese Satzung schützt zum einen die ortsgebundene Wohnbevölkerungsstruktur, zum anderen das für Spiekeroog typische Ortsbild. Zwei frühere Bauvoranfragen für dasselbe Gebäude wurden vom Rat in 2018 abgelehnt. Der Abbruch selbst ist nach niedersächsischem Bauordnungsrecht genehmigungsfrei, muss aber dem Landkreis Wittmund angezeigt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der hintere Gebäudeteil ist durch einen Wasserschaden stark durchfeuchtet und marode; eine Sanierung gilt als unwirtschaftlich
  • Im abzureißenden Teil befinden sich zwei Dauerwohnungen sowie Abstellfläche und die Küche eines ehemaligen Gastronomiebetriebs
  • Das Grundstück umfasst 460 m²; beim Wiederaufbau muss laut B-Plan mindestens eine Dauerwohnung von mind. 35 m² entstehen
  • Der vordere Gebäudeteil bleibt bestehen und wahrt damit das für Spiekeroog typische Ortsbild
  • Die Verwaltung schlägt vor, den Teilabriss im Rahmen der Erhaltungssatzung als zulässig zu beschließen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/117/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. November 2018, 20:02 UhrVorberatungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Dezember 2018, 20:02 UhrEntscheidungabgelehnt1:3:3

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Teilabriss eines Gebäudeteils — Spiekeroog-Radar