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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Teilabriss eines Gebäudeteils

Stand der Beratung

Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Dezember 2018

Beschluss

Abgelehnt

am 13. Dezember 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Vorhaben Rückbau/Abriss des hinteren Gebäudeteils ist in Bezug auf die Erhaltungssatzung zulässig. In dem Gebäude befinden sich derzeit zwei Dauerwohnungen. RM Klasing sieht den Abriss nach der Erhaltungssatzung als kritisch, da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bauantrag für die weitere Nutzung gestellt wurde. RM Weibels betrachtet es als zu starken Eingriff in die Eigentumsrechte an, wenn der Rat über den Abriss entscheiden soll. BM Piszczan hat mit dem Unterzeichner der Bauvoranfrage gesprochen. Dieser weiß noch nicht, wie das Grundstück weiter genutzt werden soll. Er zeigte sich zudem irritiert darüber, dass ein Abriss genehmigt werden muss. Der begriff „Dauerwohnung“ sei zudem nicht zutreffend, da dort eher Leute „gehaust“ hätten. RM Heusipp spricht sich dafür aus, den TOP zu verschieben, bis die Planungen vorliegen.

1Ja3Nein3Enthaltung Sondervotum

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Grundstückseigentümer fragt per Bauvoranfrage an, ob der Abriss des hinteren Teils eines Gebäudes mit der Erhaltungssatzung der Gemeinde vereinbar ist. Im hinteren Gebäudeteil befinden sich zwei Dauerwohnungen sowie Abstellfläche und die Küche eines ehemaligen Gastronomiebetriebs. Das Gebäude ist nach einem Wasserschaden marode und entspricht nicht den geltenden energetischen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Die Verwaltung schlägt vor, den Teilabriss als zulässig zu bescheiden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage auf Teilabriss eines Gebäudes im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung und des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Es ist bereits die dritte Bauvoranfrage für dieses Gebäude in 2018; die beiden vorherigen lehnte der Rat ab.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und gleichzeitig im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Diese Satzung schützt sowohl die ortsgebundene Wohnbevölkerungsstruktur als auch das typische Erscheinungsbild des Nordseeheilbades. Rückbauten benötigen daher eine Genehmigung der Gemeinde nach der Erhaltungssatzung, auch wenn der Abbruch baurechtlich genehmigungsfrei ist und nur beim Landkreis Wittmund angezeigt werden muss.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Teilabriss betrifft zwei Dauerwohnungen im hinteren Gebäudeteil, die nach einem Neubau durch mindestens eine neue Dauerwohnung ersetzt werden müssten. Das stellt sicher, dass dauerhaft Wohnraum für Insulaner:innen erhalten bleibt. Der vordere Gebäudeteil und damit das Straßenbild bleiben unverändert.

Die wichtigsten Punkte

  • Abgerissen werden soll nur der hintere Gebäudeteil, im vorderen Teil besteht das Gebäude fort
  • Im hinteren Teil befinden sich aktuell zwei Dauerwohnungen sowie Lager- und Küchenfläche eines früheren Gastronomiebetriebs
  • Ein Wasserschaden hat die Bausubstanz durchfeuchtet, eine Sanierung gilt als unwirtschaftlich
  • Bei einem späteren Wiederaufbau schreibt der Bebauungsplan mindestens eine Dauerwohnung vor
  • Die Verwaltung bewertet den Teilabriss als mit der Erhaltungssatzung vereinbar und schlägt Zustimmung vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/117/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8206 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. November 2018, 21:02 UhrVorberatungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Dezember 2018, 21:02 UhrEntscheidungabgelehnt1:3:3

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