Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Spiekeroog 2011 bis 2013
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog legt eine Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2011 bis 2013 vor. Dabei werden die tatsächlich angefallenen Kosten mit den erhobenen Gebühren verglichen, um Über- oder Unterdeckungen festzustellen. Das Ergebnis dient als Grundlage für eine mögliche Anpassung der Gebühren.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur Überprüfung der erhobenen Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2011 bis 2013 im Rahmen einer Nachkalkulation.
Hintergrund
Kommunale Gebühren für die Straßenreinigung müssen nach dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend kalkuliert werden. Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren sind in der Folgeperiode auszugleichen. Eine Nachkalkulation prüft, ob die erhobenen Gebühren den tatsächlichen Kosten entsprachen. Da nur der Titel vorlag, sind weitere Einzelheiten zum Verfahren und zu den Ergebnissen nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Nachkalkulation kann ergeben, dass Gebühren zu hoch oder zu niedrig angesetzt waren, was sich auf künftige Gebührensätze auswirken kann. Betroffen sind grundsätzlich alle Eigentümer:innen und Anlieger:innen auf Spiekeroog, die Straßenreinigungsgebühren zahlen. Da kein PDF vorlag, können konkrete Zahlen oder Auswirkungen hier nicht benannt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Geprüft werden die Straßenreinigungsgebühren der Jahre 2011 bis 2013
- Ziel ist der Vergleich zwischen kalkulierten und tatsächlich entstandenen Kosten
- Etwaige Über- oder Unterdeckungen müssen laut Kommunalabgabenrecht ausgeglichen werden
- Konkrete Ergebnisse und Beschlussvorschläge sind mangels PDF nicht bekannt
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0050/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung an geltendes Recht an. Der Gemeindeanteil an den Reinigungskosten wird von bisher 5 % auf die gesetzlich vorgeschriebenen 25 % angehoben. Der Erhebungszeitraum wird auf das Kalenderjahr (Januar bis Dezember) umgestellt; für Oktober bis Dezember 2025 wird dank eines vorhandenen Überschusses keine Gebühr erhoben. Ab 2026 bleibt die Gebühr unverändert bei 1,00 Euro je Meter Straßenfrontlänge.
Der Gemeinderat berät und beschließt eine Neufassung der Gebührensatzung für den gemeindeeigenen Kindergarten auf Spiekeroog. Mit der Neufassung werden die geltenden Regelungen zur Erhebung von Kindergartengebühren überarbeitet. Der genaue Inhalt der Änderungen ist mangels Vorlage nicht bekannt.
Die Vorlage befasst sich mit der Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst auf Spiekeroog. Es wird ein Beschlussvorschlag zur Festsetzung oder Anpassung der entsprechenden Gebühren erwartet. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten wie konkrete Gebührensätze oder Kalkulationsgrundlagen nicht bekannt.
Die Vorlage betrifft die 2. Änderung der gemeindlichen Gebührensatzung für die Straßenreinigung auf Spiekeroog. Es wird vorgeschlagen, die bestehende Satzung anzupassen, vermutlich um Gebührensätze oder Regelungen zur Reinigungspflicht zu aktualisieren. Der genaue Inhalt der Änderung ist ohne PDF nicht bekannt.