Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Spiekeroog 2011 bis 2013
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. August 2013
Beschlossen — einstimmig
am 22. August 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Nachkalkulationen für die Winter 2011/2012 und 2012/2013. BM Fiegenheim erläutert der Öffentlichkeit, dass mit der Einführung des Winterdienstes im Jahr 2011 eine Kalkulation ohne jeglichen Erfahrungswerte vorgenommen werden musste. Der Gesetzgeber sieht vor, dass regelmäßig nachkalkuliert werden muss, um zu gewährleisten, dass ausschließlich die aufgewendeten Kosten umgelegt werden. Die nun durchgeführte Nachkalkulation ergab, dass die Gemeinde zu viel eingenommen hat. Da eine Rückzahlung nicht geht, schlägt die Verwaltung vor, den Überschuss verteilt auf die nächsten 2 Winterperioden aufzubrauchen und die jährliche Gebühr auf € 1,00/pro Kehrmeter abzusenken. Eine im Anschluss durchzuführende Kalkulation wird eine Anpassung zur Folge haben. Anzumerken sei noch, dass der Winterdienst im Vergleich zu anderen Kommunen sehr günstig ausfalle, da die Feuerwehr für ihren Anteil der Schneeräumung keinerlei Kostenerstattung erwarte. BM Fiegenheim spricht hier noch einmal seinen Dank an die Feuerwehr aus, dass sie die Gemeinde unterstützt. RV Bücking ergänzt abschließend die im VA vorbesprochene Änderung in der vorliegenden Gebührenkalkulation: So muss im Text auf Seite 2 unter Punkt 1b) ergänzt werden, dass sich die Leasingkosten lediglich auf einen Zeitraum von 5 Monaten beziehen. Ferner sollte auf Seite 3 unter Punkt 3 „Vorkalkulation für 2013/2014“ die Position Überdeckung 2013/2014 um den Text: „ohne Berücksichtigung neuer Gebühreneinahmen“ ergänzt werden.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog lässt die Straßenreinigungsgebühren der Jahre 2011 bis 2013 nachkalkulieren. Dabei wird geprüft, ob die erhobenen Gebühren den tatsächlichen Kosten entsprachen. Je nach Ergebnis kann es zu Anpassungen der Gebührenhöhe kommen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Nachkalkulation kommunaler Gebühren für den Zeitraum 2011 bis 2013, eingebracht durch die Gemeindeverwaltung Spiekeroog.
Hintergrund
Kommunale Gebühren wie die Straßenreinigungsgebühr müssen nach dem Kostendeckungsprinzip kalkuliert werden — sie dürfen die tatsächlichen Kosten weder dauerhaft über- noch unterschreiten. Eine Nachkalkulation prüft im Nachhinein, ob die erhobenen Gebühren diesem Grundsatz entsprachen. Nur der Titel der Vorlage lag vor; weitere Einzelheiten zum Verfahren und zu konkreten Zahlen sind nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Straßenreinigungsgebühren zahlen alle gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog. Ergibt die Nachkalkulation eine Über- oder Unterdeckung, kann die Gebühr für künftige Jahre angepasst werden. Konkrete Betroffenheit und Höhe möglicher Änderungen lassen sich ohne das Vorlagendokument nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Verwaltung legt eine Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2011 bis 2013 vor
- Ziel ist die Prüfung, ob erhobene Gebühren und tatsächliche Kosten übereinstimmten
- Bei Abweichungen sind Korrekturen der künftigen Gebührenhöhe möglich
- Das vollständige Vorlagendokument lag nicht vor, sodass Detailangaben fehlen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0050/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog legt eine Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst vor. Auf dieser Grundlage soll vermutlich ein Beschluss über die Gebührenhöhe gefasst werden.
Die Gemeinde Spiekeroog gibt 6.000 Euro außerplanmäßig aus, um die Kurbeiträge neu kalkulieren zu lassen. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH hat diese Nachkalkulation beantragt, um zu prüfen, ob die bestehenden Kurbeiträge noch kostendeckend sind. Die Kosten sind durch außerplanmäßige Einnahmen gedeckt. Der Rat soll die Ausgabe beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Satzung zur Straßenreinigungsgebühr. Über den genauen Inhalt der Änderung liegen keine weiteren Informationen vor, da kein Dokument beigefügt ist. Der Beschluss läge beim Gemeinderat.