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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über den Rückbau eines Gebäudes

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. April 2021

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 29. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt gemäß § 2 Abs. 1 Erhaltungssatzung dem Rückbau des bestehenden Bestandes des Objektes auf den Flurstücken 51/2 und 50 der Flur 2 zu. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, zu o.g. Grundstück ein Baugebot nach § 176 BauGB auszusprechen. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.

(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Der Gemeinderat hat dem Abriss eines gemischt genutzten Gebäudes im Dorf zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, anschließend ein Baugebot auszusprechen. Das Gebäude enthielt Einzelhandel, Ferienwohnungen und Dauerwohnraum. Weil der Rückbau nach niedersächsischem Baurecht genehmigungsfrei ist, aber Dauerwohnraum betroffen ist, war ein Ratsbeschluss gemäß Erhaltungssatzung erforderlich. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Rückbau eines Bestandsgebäudes mit Mischnutzung im Dorfbereich, verbunden mit einem Baugebot für die Nachfolgebebauung. Die Vorlage durchlief Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat; der Beschluss fiel mehrheitlich.

Hintergrund

Das Gebäude steht im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung (§ 2 Abs. 1), die den Schutz der Bevölkerungsstruktur und insbesondere von Dauerwohnraum bezweckt. Da der reine Abriss nach der Niedersächsischen Bauordnung genehmigungsfrei ist, konnte der Landkreis nicht im Rahmen einer Baugenehmigung entscheiden — deshalb musste der Rat zustimmen. Die Gemeinde verfolgt außerdem das Ziel, eine Milieuschutz­satzung einzuführen und Gewerbeflächen im Dorfkern zu erhalten.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Abriss verringert zunächst den vorhandenen Dauerwohnraum im Dorf. Durch das gleichzeitig beschlossene Baugebot soll auf dem Grundstück neu gebaut werden; je nach Nutzungsverteilung könnte dabei mehr Dauerwohnraum entstehen als bisher vorhanden war. Alle denkbaren Neubau-Szenarien sollen laut Verwaltung die geltenden Ziele zu Gewerbe und Wohnen erfüllen. Für den Tourismus ändert sich kurzfristig nichts, mittelfristig hängt die Wirkung von der Planung des Neubaus ab.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat hat dem Rückbau eines Gebäudes mit Mischnutzung aus Einzelhandel, Ferienwohnungen und Dauerwohnraum zugestimmt
  • Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, ein Baugebot nach § 176 BauGB für das Grundstück auszusprechen
  • Die Erhaltungssatzung macht den Ratsbeschluss erforderlich, weil mit dem Abriss auch Dauerwohnraum entfällt
  • Auf dem Grundstück sind nach Einschätzung der Verwaltung bis zu 550 m² Nutzungsfläche auf zwei Gebäude verteilt möglich
  • Der Beschluss wurde in der Ratssitzung mehrheitlich angenommen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/096/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8372 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. März 2021, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. April 2021, 22:00 UhrEntscheidungBeschluss3:3:0
  3. Rat der Gemeinde Spiekeroog29. April 2021, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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