Beratung und Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Achter d’ Diek“
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. März 2016
Beschlossen — einstimmig
am 10. März 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 10.03.2016 die oben aufgeführte Bebauungsplanänderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil dieses Beschlusses. Allgemeiner Zweck und allgemeines Ziel der Planung ist es, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ändern und inseltypische Veranden im Plangebiet zzgl. zu der maximalen Grundfläche zu ermöglichen. Die Festsetzungen sollen analog zum westlich angrenzenden Bebauungsplan „Im Dorf“ getroffen werden, um die für die Insel typische Veranden in allen Gebieten zu ermöglichen. RV Bücking erläutert den TOP. VA Braun ergänzt, dass bei Nichtänderung die Veranden zu der Grundfläche dazu gerechnet werden müssen und dies weniger Wohnfläche zur Folge hätte. RV Bücking möchte noch gerne Wissen, ob die zeitliche Folge ausreichend ist, damit sich das Wohnbauprojekt nicht verschiebt. Hierbei reicht laut VA Braun der Aufstellungsbeschluss. Es kommt der Hinweis von RM Bauer, dass aktuell noch ein Verfahren zu dem B-Plan läuft und ob man nicht beide Maßnahmen verbinden kann um Kosten zu sparen. VA Braun möchte die beiden Themen nicht miteinander verbinden. Wenn die Sache kippt fällt die andere auch und mit der vorgelegten Variante geht die Gemeinde auf Nummer sicher. Er möchte die Verbindung nicht riskieren. RM Klasing weist noch daraufhin, dass der B-Plan Achter d’Diek 6 Sondergebiete hat und hier nur Sondergebiet 1 geändert werden soll. RV Bücking regt an, hier auch noch einmal über die Veränderung des B-Planes bezüglich einer Wohnnutzung nachzudenken.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat berät und beschließt über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d' Diek
Einordnung
Es handelt sich um eine Vorlage der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d' Diek
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; Vorgängerbeschlüsse, Plannummer und der genaue Inhalt der 2. Änderung sind nicht bekannt. Bebauungsplanänderungen können Festsetzungen wie Nutzungsart, Baugrenzen oder Gebäudehöhen betreffen. Über den konkreten Anlass und den Plangebietszuschnitt lassen sich ohne das Originaldokument keine Aussagen machen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ohne das Originaldokument lässt sich nicht sagen, welche Grundstücke oder Nutzungen von der Änderung betroffen sind. Je nach Inhalt können Eigentümer:innen, Anwohnende oder Gewerbetreibende im Bereich „Achter d' Diek
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d' Diek
- Der genaue Inhalt der Änderung ist mangels Vorlage-Dokument nicht bekannt
- Bebauungsplanänderungen sind förmliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch, die öffentliche Beteiligung erfordern können
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/019/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will für mehrere Bebauungspläne eine zweite Veränderungssperre erlassen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben in bestimmten Gebieten vorübergehend ein, damit laufende Planungsverfahren nicht durch neue Baumaßnahmen unterlaufen werden. Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Die Gemeinde will den Bebauungsplan „Achter d'Diek
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Die Gemeinde Spiekeroog will für mehrere Bebauungspläne eine Veränderungssperre erlassen. Eine Veränderungssperre friert die bauliche Nutzung in einem Plangebiet vorübergehend ein, damit laufende Planungsvorhaben nicht durch neue Bauprojekte unterlaufen werden. Der Rat soll darüber beschließen.