Beratung und Beschluss über die Abwägungen der Stellungsnahmen zum Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog wägt mittels einzelner Beschlussfassung die Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ aus der Anlage (die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses) ab. Mit Ausnahme vom Hinweis 3.2 (mehrheitlicher Beschluss) werden alle Hinweise einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus' abwägen und darüber beschließen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Aus der öffentlichen Auslegung (1. bis 31. Juli 2019) sind 18 Stellungnahmen eingegangen, davon 12 mit Hinweisen oder Bedenken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen einzeln per Beschluss abzuwägen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung — vorbereitender Schritt vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus'. Das Verfahren befindet sich in der Abwägungsphase unmittelbar vor dem abschließenden Satzungsbeschluss.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 6. Juni 2019 die Aufstellung und Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus'. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird von einem konkreten Vorhabenträger initiiert und regelt ein bestimmtes Projekt. Das Verfahren läuft beschleunigt nach § 13a BauGB, was bedeutet, dass keine Umweltprüfung durchgeführt wird. Der Flächennutzungsplan wird im Nachgang durch Berichtigung angepasst.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Plan sieht vor, das frühere Künstlerhaus am Achter d'Diek in Wohn- und Gästebeherbergungsnutzung umzuwandeln. Zwei Bürger:innen haben Bedenken wegen Lärm durch den benachbarten Segelclub und eine geplante Logistikhalle geäußert. Die Verwaltung sieht die Lärmschutzvorschriften des angrenzenden Bebauungsplans 'Achter d'Diek' als ausreichend an und erwartet keine wesentliche Beeinträchtigung des Wohnens.
Die wichtigsten Punkte
- Das ehemalige Künstlerhaus soll zu Dauerwohnen, Gästebeherbergung und nicht wesentlich störendem Gewerbe umgenutzt werden
- Zwei Bürger:innen haben Einwände wegen Lärm durch den Segelclub und den Logistikbereich erhoben
- Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerks Spiekeroog, was besondere Auflagen für den Grundwasserschutz bedeutet
- Das Künstlerhaus liegt laut Deichbehörde vollständig außerhalb der Deichschutzzone
- Die meisten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine grundsätzlichen Einwände erhoben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/075/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8200 kB
- 📄Abwägung KünstlerhausPDF; CHARSET=UTF-8217 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will für das Gebiet Melksett/Westerloog einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ablaufen, ohne eine Umweltprüfung. Der Rat soll den formalen Aufstellungsbeschluss fassen — den Startschuss für diesen Bebauungsplan.
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
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Die Gemeinde Spiekeroog soll einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Künstlerhaus' abschließen. Ein solcher Vertrag regelt bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen die Ziele des Vorhabens und legt fest, wer die Verfahrenskosten trägt. Der Rat wird beauftragt, diesen Vertrag vor dem abschließenden Satzungsbeschluss vorzulegen und zu beschließen.