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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Abwägungen der Stellungsnahmen zum Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus"

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog wägt mittels einzelner Beschlussfassung die Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ aus der Anlage (die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses) ab. Mit Ausnahme vom Hinweis 3.2 (mehrheitlicher Beschluss) werden alle Hinweise einstimmig angenommen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus' abwägen und darüber beschließen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Aus der öffentlichen Auslegung (1. bis 31. Juli 2019) sind 18 Stellungnahmen eingegangen, davon 12 mit Hinweisen oder Bedenken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen einzeln per Beschluss abzuwägen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung — vorbereitender Schritt vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus'. Das Verfahren befindet sich in der Abwägungsphase unmittelbar vor dem abschließenden Satzungsbeschluss.

Hintergrund

Der Rat beschloss am 6. Juni 2019 die Aufstellung und Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus'. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird von einem konkreten Vorhabenträger initiiert und regelt ein bestimmtes Projekt. Das Verfahren läuft beschleunigt nach § 13a BauGB, was bedeutet, dass keine Umweltprüfung durchgeführt wird. Der Flächennutzungsplan wird im Nachgang durch Berichtigung angepasst.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Plan sieht vor, das frühere Künstlerhaus am Achter d'Diek in Wohn- und Gästebeherbergungsnutzung umzuwandeln. Zwei Bürger:innen haben Bedenken wegen Lärm durch den benachbarten Segelclub und eine geplante Logistikhalle geäußert. Die Verwaltung sieht die Lärmschutzvorschriften des angrenzenden Bebauungsplans 'Achter d'Diek' als ausreichend an und erwartet keine wesentliche Beeinträchtigung des Wohnens.

Die wichtigsten Punkte

  • Das ehemalige Künstlerhaus soll zu Dauerwohnen, Gästebeherbergung und nicht wesentlich störendem Gewerbe umgenutzt werden
  • Zwei Bürger:innen haben Einwände wegen Lärm durch den Segelclub und den Logistikbereich erhoben
  • Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerks Spiekeroog, was besondere Auflagen für den Grundwasserschutz bedeutet
  • Das Künstlerhaus liegt laut Deichbehörde vollständig außerhalb der Deichschutzzone
  • Die meisten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine grundsätzlichen Einwände erhoben

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/075/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. August 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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