Beratung und Beschluss über die Bauleitplanung für den Bereich Achter d‘ Diek; Erstellung eines Bebauungsplanes Achter d’ Diek
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2019
Beschlossen — einstimmig
am 12. Dezember 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt auf Basis des Beschlusses vom 28.04.2016 die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes/die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Achter d‘ Diek“ für das Gebiet Achter d‘ Diek und beauftragt die Verwaltung mit der Angebotseinholung Ausschreibung der notwendigen Planungsleistungen. Die genauen Baunutzungen sollen dann gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro und dem Rat erarbeitet werden. Die Wertung der Leistung erfolgt zu 70% nach Preis und zu 30% nach Eignung. RV Redelfs erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass der Beschlussvorschlag in der Verwaltungsausschuss Sitzung vom 03.12.2019 wie folgt geändert wurde:
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will für das Gebiet Achter d' Diek einen neuen Bebauungsplan aufstellen oder den bestehenden grundlegend ändern. Hintergrund sind mehrere parallele Entwicklungen: Der Insellogistiker sucht nach seiner Umsiedlung aus der Ortsmitte einen neuen Standort, der Bauhof-Pachtvertrag mit dem Land Niedersachsen läuft Ende 2020 aus, und das Künstlerhaus wird umgebaut. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Angebote von Planungsbüros einzuholen; die genauen Nutzungsformen werden danach gemeinsam mit dem Büro und dem Rat festgelegt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Matthias Piszczan, zur Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 28. April 2016 für den Bebauungsplan „Achter d' Diek
Hintergrund
Die Bauleitplanung für Achter d' Diek geht auf einen Ratsbeschluss vom 28. April 2016 zurück, der ursprünglich die planungsrechtliche Absicherung der 16 Gemeindewohnungen auf dem Grundstück Achter d' Diek 5 zum Ziel hatte. Der Bau dieser Wohnungen ist inzwischen abgeschlossen. Zusätzlich läuft der Pachtvertrag für den gemeindlichen Bauhof auf einem Landesgrundstück im Sonderbereich SO 4 Ende 2020 aus; die Gebäude darauf gehören seit 2016 der Gemeinde. Der Insellogistiker wurde Ende Oktober 2019 aus der Ortsmitte umgesiedelt und braucht einen neuen Standort, der nach geltender Planrechtslage im Gebiet Achter d' Diek problematisch wäre.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft die künftige Struktur eines zentralen Gewerbe- und Versorgungsbereichs der Insel. Ob der Insellogistiker — zuständig für den Transport von Gütern auf die Insel — dauerhaft im Gebiet Achter d' Diek untergebracht werden kann, hängt vom neuen Bebauungsplan ab. Auch mögliche neue Wohn- oder Gewerbeflächen in diesem Bereich werden durch die Planung vorbereitet. Für Insulaner:innen ist das Gebiet relevant, weil dort Bauhof, Logistik und potenzieller Wohnraum zusammentreffen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll beschließen, einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet Achter d' Diek aufzustellen oder den bestehenden grundlegend zu ändern
- Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von Planungsbüros einzuholen und die Vergabe in Absprache mit dem Rat zu organisieren
- Eine Planreife soll spätestens bis September/Oktober 2020 vorliegen
- Der Pachtvertrag für den Bauhof-Standort mit dem Land Niedersachsen endet Ende 2020 und soll um 75 Jahre verlängert werden
- Als Nutzungsform steht unter anderem ein Mischgebiet im Raum, das Wohnen und Gewerbe kombiniert
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/101/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8340 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt einen Auftrag zur Bauleitplanung — also zur Erarbeitung von Bebauungsplänen oder des Flächennutzungsplans durch ein externes Planungsbüro. Der Rat soll die Vergabe beschließen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Der Rat soll einen früheren Beschluss aufheben, mit dem eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne erlassen wurde. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben im betroffenen Plangebiet vorübergehend ein, um laufende Planungen zu sichern. Mit der Aufhebung würde diese Einschränkung enden.
Die Gemeinde Spiekeroog startet das Planverfahren für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 „Kurzentrum