Beratung und Beschluss über die Mitplanung von Dauerwohnraum für Bedienstete im Rahmen der Erstellung Rettungswache
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021
Beschlossen — einstimmig
am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Variante A: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt ein gemeinsames Bauprojekt von Rettungswache und Dauerwohnraum. Die Verwaltung wird beauftragt eine Bauvoranfrage im Zug des Bauantrages zur Rettungswache mit einzureichen. Zur Klärung der Finanzierung des Vorhabens wird dieser Sachverhalt an den haushalts- u. Finanzausschuss zur Vorbereitung von Beschlusslagen delegiert. Variante B: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog steht einem gemeinsamen Bauprojekt von Rettungswache und Dauerwohnraum offen gegenüber. Eine Bauherrenschaft wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Bauvoranfrage im Zug des Bauantrages Rettungswache mit einzureichen, dies aber in Vorgriff für einen anderen Bauträger. Die Kostendeckung erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe. Variante C: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog lehnt eine Mitplanung von Dauerwohnraum im Zuge des Bauantrages Rettungswache ab. BM Piszczan teilt mit, dass westlich von der Feuerwehr mit einigem Abstand die Rettungswache entstehen soll. Das Gebäude hat eine vorgegebene Kubatur und es bestehe die Möglichkeit, dort eine weitere Fläche zu beplanen. Aus den Ausschüssen kam der Hinweis, nicht nur nach Norden, sondern auch nach Süden hin zu planen. Der Betreiber hat zugestimmt, dass sich seine Planer darum kümmern und die Planung für das neue Szenario übernehmen könnten. Man müsse die „neue Fläche“ nicht sofort bebauen, sondern es könnte auch später gebaut werden. Es wäre aber sinnvoll, die Planung schon einmal durchzuführen. Kämmerer Koffinke erklärt: Wenn der Rat den geplanten Anbau als Vorplanung ansieht, müsse dies als überplanmäßige Haushaltsplanung deklariert werden. Es sei ein Beschluss darüber erforderlich, ob und wie geplant werden soll. Wenn die Kosten im Haushalt gebucht werden und die Gemeinde nicht selbst bauen würde, gäbe es keine Haushaltsdeckung. Über eine überplanmäßige Position dürfe nur der Rat entscheiden. RM Schreiber meint, dass es wichtig wäre, Wohnraum zu schaffen. Er fragt, wie konkret die Voranfrage wäre. Kämmerer Koffinke antwortet, die Baugenehmigung sei als Gesamtes zu betrachten, inklusive der zwei Extrapositionen in der Planung, wobei für die Haushaltsplanung diese beiden Extrapositionen noch keine Baugenehmigung vorliegen müsse. Die Beplanung sollte aber umfassend für das Projekt erfolgen. RM Warenski meint, das Projekt sollte im Haushalt überplanmäßig geplant werden. Ob dann gebaut wird oder nicht, könnte man später sehen. RV Redelfs liest aus den genannten Beschlussvorschlägen die Variante B vor, die einstimmig beschlossen wird.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde prüft, ob beim Bau der neuen Rettungswache gleichzeitig Dauerwohnungen für Gemeindebedienstete und andere öffentliche Angestellte entstehen sollen. Hintergrund: Die Gemeinde hat derzeit drei Wohnungen weniger als Planstellen, mittelfristig werden sogar fünf Wohnungen benötigt. Die Verwaltung empfiehlt einen gemeinsamen Bau (Variante A), weil das Kosten spart; der Rat soll über drei Varianten entscheiden — von gemeinsamem Bau über Bauvoranfrage für einen anderen Träger bis zur Ablehnung.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften), eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Entscheidung im Rat. Der Rat wählt zwischen drei Varianten zur weiteren Planung.
Hintergrund
Der Landkreis und der Rettungsdienst planen eine neue Rettungswache im Bereich der Feuerwache Spiekeroog. Bei frühen Planungsgesprächen wurde die Idee aufgegriffen, dabei Dauerwohnraum für öffentliche Bedienstete mitzuplanen. Die Gemeinde verfügt derzeit über drei Wohnungen weniger als Planstellen; künftig könnten gesetzliche Vorgaben für Kita-Personal den Bedarf weiter erhöhen. Verhandlungen mit Landkreis und Land über eine gemeinsame Lösung stocken, weshalb jetzt eine Grundsatzentscheidung nötig ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Dauerwohnraum für Gemeindebedienstete ist Voraussetzung dafür, dass die Insel ausreichend Personal gewinnen und halten kann — das betrifft Verwaltung, Kita und andere öffentliche Dienste. Ein gemeinsamer Bau mit der Rettungswache würde Baukosten sparen und könnte aus Erlösen eines Grundstücksverkaufs finanziert werden. Für die allgemeine Wohnraumsituation auf der Insel ändert sich durch diese Vorlage nichts direkt; es geht ausschließlich um Dienstwohnungen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde hat aktuell drei Wohnungen weniger als Planstellen, mittelfristig werden fünf benötigt
- Das Planungsbüro der Rettungswache bietet an, eine Bauvoranfrage für einen Wohnungsanbau kosteneffizient mitzuerstellen
- Die Verwaltung empfiehlt Variante A: gemeinsamer Bau von Rettungswache und Dauerwohnungen durch die Gemeinde
- Als Finanzierungsquelle nennt die Verwaltung Investitionsmittel aus dem Verkauf des Grundstücks Noorderloog 29
- Variante B sieht eine Bauvoranfrage für einen anderen öffentlichen Träger vor; Variante C lehnt jede Mitplanung ab
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/109/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8104 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will neben der neuen Rettungswache gleichzeitig ein Wohngebäude für Dauerwohnraum errichten. Die Baukosten für den Wohnanteil schätzt das Architekturbüro auf rund 1,8 Mio. Euro. Als Alternative zur kommunalen Eigenrealisierung prüft die Verwaltung ein PPP-Modell — dabei baut und besitzt ein privater Träger das Gebäude auf einem Erbbaugrundstück und verpachtet es für 40 Jahre an die Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Ausschreibung für dieses Modell vorzunehmen und die architektonischen Vorgaben als Planungsgrundlage festlegen.
Die Verwaltung empfiehlt, auf den Bau eines Wohngebäudes neben der geplanten neuen Rettungswache vorerst zu verzichten. Die Kostenschätzung liegt bei 1,8 Mio. Euro — zu hoch und finanziell für die Gemeinde nicht darstellbar. Zusätzlich würden Zeitdruck und Planungsrisiken entstehen, wenn der Baubeginn parallel zur Rettungswache im November 2022 angestrebt würde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Wohnbauprojekt zurückzustellen, aber die Möglichkeit einer späteren Realisierung im Bebauungsplan offenzuhalten.
Die Gemeinde Spiekeroog plant einen Erweiterungsbau an der Inselschule: Im Erdgeschoss entsteht ein Ganztagsbereich mit Mensa, im Obergeschoss vier Wohnungen für Lehrkräfte und andere öffentliche Beschäftigte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5,78 Mio. Euro, davon trägt die Gemeinde rund 3,32 Mio. Euro. Der Rat soll die Planung freigeben und den Bauantrag für Sommer 2026 genehmigen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll gegenüber dem Landkreis Wittmund signalisieren, dass sie den Bau einer eigenen Rettungswache auf der Insel unterstützt. Das DRK Mittelhessen plant neben dem Feuerwehrgerätehaus eine Wache mit zwei Rettungswagen, einem Anhänger und Dauerwohnungen für hauptamtliche Kräfte. Die Gemeinde würde dafür Teile des Grundstücks verkaufen oder verpachten und auf ein bestehendes Pachtverhältnis verzichten. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine entsprechende Absichtserklärung abzugeben.