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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. Mai 2022

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 19. Mai 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt zum Antrag auf Bauzeitenverlängerung für die Baumaßnahme Noorderpad 5 folgende Erklärung: Es liegen keine besonderen Bedenken gegen die Bauzeitenverlängerung vor. BM Kösters erläutert den Hintergrund und ergänzt um die aktuelle Situation – nach Rücksprache mit der Baufirma sind die Arbeiten in den letzten Wochen sehr gut vorangekommen, es sei nur noch mit Restarbeiten in den ersten drei Juni-Tagen zu rechnen. Nach einer kurzen und kontroversen Diskussion über die Lärmbelästigung und etwaige Gleichbehandlungsgrundsätze erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die Relevanz der Gastronomie, die Abstimmung. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Eine Baustelle am Noorderpad 5 soll länger als erlaubt betrieben werden dürfen. Der Bauherr beantragt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, um die Außenanlagen für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation eines gastronomischen Gebäudeteils bis zum 11. Juni 2022 fertigzustellen. Als Grund nennt er einen Sturm im Februar sowie pandemiebedingte Lieferund Personalengpässe. Der Rat soll erklären, ob er Bedenken gegen die Verlängerung hat.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) an Verwaltungsausschuss und Rat. Es geht um eine Ausnahmegenehmigung nach der gemeindlichen Lärmschutzverordnung für die Baustelle Noorderpad 5.

Hintergrund

Spiekeroog hat eine eigene Lärmschutzverordnung, die Bauzeiten auf der Insel begrenzt. § 11 dieser Verordnung erlaubt Ausnahmen in begründeten Einzelfällen. Vor einer Entscheidung muss die Verwaltung betroffene Dritte anhören — unmittelbare Nachbarn direkt, den Rat als Vertretung der mittelbar Betroffenen. Die Verwaltung hat den Genehmigungstext bereits formuliert und legt ihn dem Rat zur Anhörung vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Anwohner:innen und Gäste in der Nähe des Noorderpad 5 müssen mit Baulärm bis mindestens 11. Juni 2022 rechnen. Die Ausnahme gilt ausschließlich für Kanalarbeiten an einem Gastronomiebetrieb; andere Lärmquellen bleiben untersagt. Für alle anderen Insulaner:innen und Gäste hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Bauherr am Noorderpad 5 beantragt eine Verlängerung der zulässigen Bauzeit bis zum 11. Juni 2022
  • Als Grund nennt er Sturmschäden im Februar sowie pandemiebedingte Lieferengpässe und Personalausfälle
  • Die Ausnahme soll nur für den Anschluss der Schmutz- und Regenwasserkanalisation des gastronomischen Gebäudeteils gelten
  • Bei anderen Lärmquellen oder Verstößen erlischt die Genehmigung sofort
  • Der Rat soll erklären, ob er Bedenken gegen die Verlängerung hat

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/045/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog19. Mai 2022, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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