Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. Mai 2022
Beschlossen — mehrheitlich
am 19. Mai 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt zum Antrag auf Bauzeitenverlängerung für die Baumaßnahme Noorderpad 5 folgende Erklärung: Es liegen keine besonderen Bedenken gegen die Bauzeitenverlängerung vor. BM Kösters erläutert den Hintergrund und ergänzt um die aktuelle Situation – nach Rücksprache mit der Baufirma sind die Arbeiten in den letzten Wochen sehr gut vorangekommen, es sei nur noch mit Restarbeiten in den ersten drei Juni-Tagen zu rechnen. Nach einer kurzen und kontroversen Diskussion über die Lärmbelästigung und etwaige Gleichbehandlungsgrundsätze erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die Relevanz der Gastronomie, die Abstimmung. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine Baustelle am Noorderpad 5 soll länger als erlaubt betrieben werden dürfen. Der Bauherr beantragt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, um die Außenanlagen für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation eines gastronomischen Gebäudeteils bis zum 11. Juni 2022 fertigzustellen. Als Grund nennt er einen Sturm im Februar sowie pandemiebedingte Lieferund Personalengpässe. Der Rat soll erklären, ob er Bedenken gegen die Verlängerung hat.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) an Verwaltungsausschuss und Rat. Es geht um eine Ausnahmegenehmigung nach der gemeindlichen Lärmschutzverordnung für die Baustelle Noorderpad 5.
Hintergrund
Spiekeroog hat eine eigene Lärmschutzverordnung, die Bauzeiten auf der Insel begrenzt. § 11 dieser Verordnung erlaubt Ausnahmen in begründeten Einzelfällen. Vor einer Entscheidung muss die Verwaltung betroffene Dritte anhören — unmittelbare Nachbarn direkt, den Rat als Vertretung der mittelbar Betroffenen. Die Verwaltung hat den Genehmigungstext bereits formuliert und legt ihn dem Rat zur Anhörung vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohner:innen und Gäste in der Nähe des Noorderpad 5 müssen mit Baulärm bis mindestens 11. Juni 2022 rechnen. Die Ausnahme gilt ausschließlich für Kanalarbeiten an einem Gastronomiebetrieb; andere Lärmquellen bleiben untersagt. Für alle anderen Insulaner:innen und Gäste hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bauherr am Noorderpad 5 beantragt eine Verlängerung der zulässigen Bauzeit bis zum 11. Juni 2022
- Als Grund nennt er Sturmschäden im Februar sowie pandemiebedingte Lieferengpässe und Personalausfälle
- Die Ausnahme soll nur für den Anschluss der Schmutz- und Regenwasserkanalisation des gastronomischen Gebäudeteils gelten
- Bei anderen Lärmquellen oder Verstößen erlischt die Genehmigung sofort
- Der Rat soll erklären, ob er Bedenken gegen die Verlängerung hat
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/045/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8201 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Kneipe 'Oll Kark' darf während der Fußball-WM 2026 Spiele auf ihrer Außenterrasse übertragen – auch nach 22 Uhr. Der Gemeinderat soll eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung genehmigen, die alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, das Finale sowie alle Vor- und Finalrundenspiele ab 21 und ab 22 Uhr umfasst, jeweils bis maximal Mitternacht. Als Auflagen sind Lärmschutzmaßnahmen, angemessene Lautstärke und rechtzeitige Information der Anwohner:innen vorgesehen.
Der OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband) muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 verlegen, weil das dortige Grundstück bebaut werden soll. Der Rat soll dem OOWV erlauben, bereits ab dem 16. Oktober 2025 mit den Bauarbeiten zu beginnen — außerhalb der regulären Bauzeit. Die Verwaltung bevorzugt diesen früheren Herbststart gegenüber einer Verlängerung in den Sommer, um die Nachbarschaft in der Hauptsaison zu schonen. Ruhezeiten (22–9 Uhr und 13–15 Uhr) müssen eingehalten werden.
Das Hotel Inselfriede beantragt eine Ausnahme von den geltenden Bauzeitenregeln auf Spiekeroog. Wegen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren starteten die Bauarbeiten später als geplant. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 fertig sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis zum 6. Juni 2025 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Ausnahme zu genehmigen — unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu begrenzen.
Am Bauvorhaben Süderloog 28 soll die erlaubte Bauzeit verlängert werden, weil Schnee und Eis im Winter zu erheblichen Verzögerungen geführt haben. Der Bauherr beantragt, die Bautätigkeiten bis zum 14. Juni 2026 fortsetzen zu dürfen. Außenarbeiten können zudem erst nach dem 18. Mai 2026 beginnen, weil der Wasserverband OOWV dann Leitungen verlegt. Der Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.