Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über eine Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die NSB gem. §11 (1) SpLärmSchVO

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. März 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. März 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung sowie der Ruhezeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt, damit die Umsetzung bereits ab dem 1. Oktober 2023 erfolgen kann, auf eine Regelung von Ruhezeiten wird auf Grund der Alleinlage verzichtet. RV Redelfs teilt mit, dass es um die Ertüchtigung des Rettungshauses im Westen geht. Das Vorhaben stellt daher keine Beeinträchtigung dar.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) will das Historische Rettungshaus im Winter 2023/24 sanieren und dafür bereits ab dem 1. Oktober 2023 mit dem Bau beginnen. Der frühe Baubeginn liegt außerhalb der regulären Bauzeiten und erfordert deshalb eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Der Rat soll diese Ausnahme anerkennen und die Verwaltung beauftragen, den entsprechenden Bewilligungsbescheid auszustellen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) an Verwaltungsausschuss und Rat. Die NSB beantragt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, über die der Rat zu beschließen hat.

Hintergrund

Die Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) schreibt Bauzeiten und Ruhezeiten vor, um Gäste und Bewohner:innen zu schützen. § 11 Abs. 1 erlaubt der Gemeinde, auf Antrag Ausnahmen zu genehmigen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das Historische Rettungshaus liegt im Außenbereich der Insel — abseits des Inseldorfs — und grenzt an einen Zeltplatz, der Mitte September den Betrieb einstellt. Für die Fertigstellung wurden Drittmittel eingeworben, deren Abruf an Fristen gebunden ist.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Gebäude liegt in Alleinlage im Außenbereich; unmittelbare Lärmbelästigung für Insulaner:innen oder Gäste ist laut Vorlage nicht zu erwarten, weil der Nachbarbetrieb (Zeltplatz) zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen hat. Praktisch betrifft der Beschluss vor allem die NSB und die Finanzierung des Vorhabens. Für den Inselalltag ergibt sich keine direkte Auswirkung.

Die wichtigsten Punkte

  • Die NSB plant die Sanierung des Historischen Rettungshauses im Winter 2023/24
  • Ein Baubeginn ab 1. Oktober 2023 liegt außerhalb der regulären Bauzeiten der SpLärmSchVO
  • Das Gebäude steht in Alleinlage im Außenbereich; der angrenzende Zeltplatz ist ab Mitte September geschlossen
  • Die Drittmittelfinanzierung macht einen frühen Baubeginn notwendig
  • Der Rat soll die Ausnahme anerkennen und die Verwaltung zur Ausstellung des Bewilligungsbescheids beauftragen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/024/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. März 2023, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Bauvorhaben Süderloog 45 gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO
01/034/2025Sitzungsvorlage

Am Süderloog 45 läuft eine genehmigte Komplettsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, die sich verzögert hat. Grund war ein unvorhergesehener Austausch der Kellerdecke. Die lauten Außenarbeiten enden planmäßig am 31. Mai 2025; für Aufräum- und Abtransportarbeiten beantragt der Bauherr eine Verlängerung bis 6. Juni 2025. Der Rat soll diese Ausnahme von der Spiekerooger Bauzeitenregelung genehmigen.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung, Süderloog 30, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
01/140/2026/1Sitzungsvorlage

Ein Bauvorhaben am Süderloog 30 hat sich durch Schnee und Eis im Winter verzögert. Der Bauherr beantragt eine Ausnahmegenehmigung, um lärmintensive Arbeiten bis zum 21. Juni 2026 fortführen zu dürfen — über die regulären Bauzeitenregelungen hinaus. Anwohner:innen wurden bereits angehört; ihre Stellungnahmen liegen zur Ratssitzung vor. Der genaue Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Hotel Inselfriede gem. §11 (1) SpLärmSchVO
01/033/2025Sitzungsvorlage

Das Hotel Inselfriede beantragt eine Ausnahme von den geltenden Bauzeitenregeln auf Spiekeroog. Wegen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren starteten die Bauarbeiten später als geplant. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 fertig sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis zum 6. Juni 2025 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Ausnahme zu genehmigen — unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu begrenzen.

Information über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Edeka "Frischemarkt"
01/050/2024Informationsvorlage

Das Ordnungsamt erteilt dem Edeka-Frischemarkt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, damit dort ab Oktober 2024 gebaut werden kann. Die Baugenehmigung für die umfangreiche Sanierung und Erweiterung liegt bereits vor. Mit Baubeginn am 7. Oktober 2024 soll die Fertigstellung bis Juni 2025 gesichert werden. Der Markt bleibt den gesamten Oktober geöffnet, die Versorgung in den Herbstferien ist damit gewährleistet.

Beratung und Beschluss über eine Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die NSB gem. §11 (1) SpLärmSchVO — Spiekeroog-Radar