Beratung und Beschluss über eine Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die NSB gem. §11 (1) SpLärmSchVO
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. März 2023
Beschlossen — einstimmig
am 02. März 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung sowie der Ruhezeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt, damit die Umsetzung bereits ab dem 1. Oktober 2023 erfolgen kann, auf eine Regelung von Ruhezeiten wird auf Grund der Alleinlage verzichtet. RV Redelfs teilt mit, dass es um die Ertüchtigung des Rettungshauses im Westen geht. Das Vorhaben stellt daher keine Beeinträchtigung dar.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) will das Historische Rettungshaus im Winter 2023/24 sanieren und dafür bereits ab dem 1. Oktober 2023 mit dem Bau beginnen. Der frühe Baubeginn liegt außerhalb der regulären Bauzeiten und erfordert deshalb eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Der Rat soll diese Ausnahme anerkennen und die Verwaltung beauftragen, den entsprechenden Bewilligungsbescheid auszustellen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) an Verwaltungsausschuss und Rat. Die NSB beantragt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, über die der Rat zu beschließen hat.
Hintergrund
Die Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) schreibt Bauzeiten und Ruhezeiten vor, um Gäste und Bewohner:innen zu schützen. § 11 Abs. 1 erlaubt der Gemeinde, auf Antrag Ausnahmen zu genehmigen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das Historische Rettungshaus liegt im Außenbereich der Insel — abseits des Inseldorfs — und grenzt an einen Zeltplatz, der Mitte September den Betrieb einstellt. Für die Fertigstellung wurden Drittmittel eingeworben, deren Abruf an Fristen gebunden ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Gebäude liegt in Alleinlage im Außenbereich; unmittelbare Lärmbelästigung für Insulaner:innen oder Gäste ist laut Vorlage nicht zu erwarten, weil der Nachbarbetrieb (Zeltplatz) zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen hat. Praktisch betrifft der Beschluss vor allem die NSB und die Finanzierung des Vorhabens. Für den Inselalltag ergibt sich keine direkte Auswirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Die NSB plant die Sanierung des Historischen Rettungshauses im Winter 2023/24
- Ein Baubeginn ab 1. Oktober 2023 liegt außerhalb der regulären Bauzeiten der SpLärmSchVO
- Das Gebäude steht in Alleinlage im Außenbereich; der angrenzende Zeltplatz ist ab Mitte September geschlossen
- Die Drittmittelfinanzierung macht einen frühen Baubeginn notwendig
- Der Rat soll die Ausnahme anerkennen und die Verwaltung zur Ausstellung des Bewilligungsbescheids beauftragen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/024/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8197 kB
Beratungsfolge
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