Information über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Edeka "Frischemarkt"
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Juni 2024
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 21. Juni 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Ordnungsamt erteilt dem Edeka-Frischemarkt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, damit dort ab Oktober 2024 gebaut werden kann. Die Baugenehmigung für die umfangreiche Sanierung und Erweiterung liegt bereits vor. Mit Baubeginn am 7. Oktober 2024 soll die Fertigstellung bis Juni 2025 gesichert werden. Der Markt bleibt den gesamten Oktober geöffnet, die Versorgung in den Herbstferien ist damit gewährleistet.
Einordnung
Informationsvorlage des Ordnungsamts an Rat und Öffentlichkeit. Die Verwaltung hat die Ausnahmegenehmigung bereits eigenständig erteilt und informiert den Rat nachträglich darüber.
Hintergrund
Die Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) regelt, in welchen Zeiträumen auf der Insel Baulärm zulässig ist. § 11 Abs. 1 erlaubt in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesen Bauzeitenregelungen. Der Edeka-Frischemarkt soll in der Bausaison 2024/25 saniert und erweitert werden; die Baugenehmigung dafür ist bereits erteilt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Im Oktober 2024 ist auf Spiekeroog in der Nähe des Edeka-Markts mit Baulärm zu rechnen, auch in Zeiten, die die Lärmschutzverordnung eigentlich schützt. Ruhezeiten müssen jedoch weiterhin eingehalten werden. Der Markt selbst bleibt den gesamten Oktober geöffnet, die Lebensmittelversorgung ist also nicht unterbrochen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Edeka-Frischemarkt wird in der Bausaison 2024/25 umfangreich saniert und erweitert
- Die Baugenehmigung ist bereits erteilt
- Das Ordnungsamt lässt Bautätigkeit vom 7. bis 31. Oktober 2024 per Ausnahmebescheid zu
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten bleiben auch während der Ausnahme verbindlich
- Der Markt bleibt im Oktober 2024 durchgehend geöffnet, die Versorgung in den Herbstferien ist gesichert
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/050/2024
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-883 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 1 - INFORMATIONSVORLAGE öffentlich Information über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Edeka "Frischemarkt" Sachverhalt: In der Bausaison 2024/25 soll der Edeka Lebensmittelmarkt „Frischemarkt“ umfangreich saniert und erweitert werden. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Der Vorhabenträger erbittet um Erteilung einer Ausnahme von der Lärmschutzverordnung, damit die Baumaßnahme schon ab Anfang Oktober begonnen werden kann. Somit sei eine Fertigstellung bis Juni 2025 sichergestellt. Der Lebensmittelmarkt selbst wird im gesamten Oktober 2024 noch geöffnet sein, die Versorgung in den Herbstferien ist somit sichergestellt. Die Verwaltung erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an und möchte Rat und Öffentlichkeit darüber informieren, dass ein entsprechender Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO erstellt wird, welcher eine Bautätigkeit im Zeitraum 07. bis 31. Oktober 2024 zulässt. Die Ruhezeiten sind entsprechend einzuhalten. Anlagenverzeichnis: Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/050/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Rat der Gemeinde Spiekeroog 21.06.2024 Betreff: Spiekeroog, den 21.06.2024 () Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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