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Spiekeroog-Radar
ℹ️
Informationsvorlage
Information aus der Verwaltung an die Politik — kein Beschluss vorgesehen.

Information über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Edeka "Frischemarkt"

Stand der Beratung

Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Juni 2024

Beschluss

In Beratung — Entscheidung steht aus

am 21. Juni 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Das Ordnungsamt erteilt dem Edeka-Frischemarkt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, damit dort ab Oktober 2024 gebaut werden kann. Die Baugenehmigung für die umfangreiche Sanierung und Erweiterung liegt bereits vor. Mit Baubeginn am 7. Oktober 2024 soll die Fertigstellung bis Juni 2025 gesichert werden. Der Markt bleibt den gesamten Oktober geöffnet, die Versorgung in den Herbstferien ist damit gewährleistet.

Einordnung

Informationsvorlage des Ordnungsamts an Rat und Öffentlichkeit. Die Verwaltung hat die Ausnahmegenehmigung bereits eigenständig erteilt und informiert den Rat nachträglich darüber.

Hintergrund

Die Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) regelt, in welchen Zeiträumen auf der Insel Baulärm zulässig ist. § 11 Abs. 1 erlaubt in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesen Bauzeitenregelungen. Der Edeka-Frischemarkt soll in der Bausaison 2024/25 saniert und erweitert werden; die Baugenehmigung dafür ist bereits erteilt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Im Oktober 2024 ist auf Spiekeroog in der Nähe des Edeka-Markts mit Baulärm zu rechnen, auch in Zeiten, die die Lärmschutzverordnung eigentlich schützt. Ruhezeiten müssen jedoch weiterhin eingehalten werden. Der Markt selbst bleibt den gesamten Oktober geöffnet, die Lebensmittelversorgung ist also nicht unterbrochen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Edeka-Frischemarkt wird in der Bausaison 2024/25 umfangreich saniert und erweitert
  • Die Baugenehmigung ist bereits erteilt
  • Das Ordnungsamt lässt Bautätigkeit vom 7. bis 31. Oktober 2024 per Ausnahmebescheid zu
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten bleiben auch während der Ausnahme verbindlich
  • Der Markt bleibt im Oktober 2024 durchgehend geöffnet, die Versorgung in den Herbstferien ist gesichert

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/050/2024
Typ
ℹ️ Informationsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Informationsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-883 kB1 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    INFORMATIONSVORLAGE
    öffentlich
    Information über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Edeka
    "Frischemarkt"
    Sachverhalt:
    In der Bausaison 2024/25 soll der Edeka Lebensmittelmarkt „Frischemarkt“ umfangreich
    saniert und erweitert werden. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt.
    Der Vorhabenträger erbittet um Erteilung einer Ausnahme von der Lärmschutzverordnung,
    damit die Baumaßnahme schon ab Anfang Oktober begonnen werden kann. Somit sei eine
    Fertigstellung bis Juni 2025 sichergestellt. Der Lebensmittelmarkt selbst wird im gesamten
    Oktober 2024 noch geöffnet sein, die Versorgung in den Herbstferien ist somit sichergestellt.
    Die Verwaltung erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung
    von der Bauzeitenregelung an und möchte Rat und Öffentlichkeit darüber informieren, dass
    ein entsprechender Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO erstellt wird,
    welcher eine Bautätigkeit im Zeitraum 07. bis 31. Oktober 2024 zulässt. Die Ruhezeiten sind
    entsprechend einzuhalten.
    Anlagenverzeichnis:
    Gemeinde Spiekeroog
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/050/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 21.06.2024
    Betreff:
    Spiekeroog, den 21.06.2024
    ()
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Juni 2024, 20:00 UhrKenntnisnahmekein Beschluss

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