Aufstellungs-, Auslegungs- und Anhörungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplan "Kurzentrum"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. April 2019
Beschlossen — einstimmig
am 12. April 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kurzentrum“ in der beiliegenden Fassung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Anlage „Änderung 1 des Bebauungsplan Kurzentrum“ ist Bestandteil des Beschlusses. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Verwaltung wird zur Auslage des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB aufgefordert sowie zur Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB der betroffenen Behörden und der Träger öffentlicher Belange. RM Weibels erklärt sich für befangen und verlässt die Sitzung. Ohne größere Aussprache folgt der Rat einstimmig dem Beschlussvorschlag.
(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) will im Bereich des Kurplatzes eine 15-Bahn-Abenteuergolfanlage errichten. Der bestehende Bebauungsplan 'Kurzentrum' lässt das in den Parkflächen bisher nicht zu — deshalb soll er geändert werden. Der Rat soll den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans 'Kurzentrum' im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB fassen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 'Kurzentrum', eingebracht von der Gemeindeverwaltung. Die Vorlage verbindet Aufstellungs-, Auslegungs- und Anhörungsbeschluss in einem Schritt — der formale Start des Änderungsverfahrens.
Hintergrund
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 'Kurzentrum' setzt die betroffenen Flächen am Kurplatz als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage' fest. Der Landkreis Wittmund als Baugenehmigungsbehörde hat auf eine Bauvoranfrage der NSB geantwortet, dass eine Abenteuergolfanlage auf diesen Flächen planungsrechtlich nicht zulässig sei. Die bestehende Minigolfanlage westlich des Hallenbades soll aufgegeben und durch den neuen Parcours ersetzt werden. Das Plangebiet liegt teilweise in einem gesetzlich geschützten Küstendünenbereich nach § 30 BNatSchG; für die Eingriffe ist ein Naturschutzausgleich erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Insulaner:innen und Gäste würden eine neue, größere Freizeitanlage am Kurplatz erhalten — eine 15-Bahn-Abenteuergolfanlage, die thematisch auf die Insellandschaft abgestimmt ist. Die bisherige Minigolfanlage westlich des Hallenbades entfällt dafür. Direkte Kostenfolgen für Einwohner:innen sind in der Vorlage nicht benannt; die Anlage wird von der NSB betrieben.
Die wichtigsten Punkte
- Die NSB plant eine 15-Bahn-Abenteuergolfanlage im Bereich des Kurplatzes beiderseits des Weges Noordertün
- Der geltende B-Plan erlaubt eine solche Nutzung in den Parkflächen bisher nicht, daher ist eine Planänderung nötig
- Das Verfahren läuft im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbericht ab
- Teile der Fläche sind gesetzlich geschützte Küstendünen; ein externer Naturschutzausgleich von mindestens 2.240 Wertpunkten ist erforderlich
- Der Rat soll Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss in einem Schritt fassen und die Verwaltung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs auffordern
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/007/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8200 kB
- 📄Spiekeroog-BP-Kurzentrum-Begründung 1 Änderung 190401PDF; CHARSET=UTF-81.0 MB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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