Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Schiebepaneeltüren
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. März 2020
Beschlossen — einstimmig
am 05. März 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand: nachdem nun aktualisierte Unterlagen nachgereicht wurden, kann das Einvernehmen erteilt werden.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Schiebepaneeltüren liegt dem Rat vor. Das Grundstück (872 m²) liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A
Einordnung
Verwaltungsvorlage zu einem privaten Bauantrag im Geltungsbereich des B-Plans „Dorf-Teil A
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen. Der B-Plan „Dorf-Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit.
Die wichtigsten Punkte
- a
- b
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/001/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8121 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauherr möchte ein Gebäude in der Straße „In der Kamp 20
Ein Ferienhaus auf Spiekeroog soll erweitert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit dem Bauantrag unter dem Aktenzeichen 60.1-00556-23-1. Weitere Details zur Lage, zum Umfang des Vorhabens und zum Beschlussvorschlag liegen ohne PDF nicht vor.
Ein Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Ort, Antragsteller und genaue Ausführung sind aus dem Titel nicht erkennbar. Der Rat soll über die Genehmigung befinden.
Ein Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Ort und genaue Adresse des Vorhabens sind aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich. Der Rat soll über die Genehmigung befinden.