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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erweiterung eines Hauses und Anbau einer inseltypischen Veranda

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Die Flächen wurden inzwischen nachgerechnet und sind in Ordnung. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauherr möchte ein Gebäude in der Straße „In der Kamp 20

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers für die Erweiterung eines Wohngebäudes (In der Kamp 20) und den Anbau von zwei Veranden; die Verwaltung legt dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat den Beschlussvorschlag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A und ist als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen ausgewiesen. Für Grundstücke über 800 m² gilt eine maximale Grundfläche von 210 m² je baulicher Anlage. Zusätzlich regeln die Baugestaltungssatzungen I und II Dachform, Materialien und Verandengestaltung. Eine Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur ist ebenfalls anwendbar.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der übrigen Bewohner:innen. Relevant ist allenfalls, dass die Gemeinde prüft, ob die Erweiterung die Dauerwohnraumpflicht auslöst — laut Vorlage ist das nicht der Fall, da die maßgebliche Aufenthaltsfläche unter dem Schwellenwert von 120 m² bleibt.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Baugrundstück ist 1.236 m² groß; die geplante Gesamtgrundfläche von 209,97 m² liegt knapp unter dem zulässigen Maximum von 210 m²
  • Die neu hinzukommende Wohnfläche beträgt 101,88 m²; zusammen mit den Veranden (39,65 m²) ergibt sich eine neue Fläche für Gästebeherbergung von 141,53 m²
  • Die zu bewertende Aufenthaltsfläche liegt bei 92,89 m² und unterschreitet den Schwellenwert von 120 m², ab dem eine Dauerwohnung zu schaffen wäre
  • Alle Vorgaben der Baugestaltungssatzungen (Dachform, Dachneigung, Materialien, Verandengestaltung) sind laut Verwaltung erfüllt
  • Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/098/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. März 2021, 20:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. April 2021, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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