Erweiterung eines Hauses und Anbau einer inseltypischen Veranda
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021
Beschlossen — einstimmig
am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Die Flächen wurden inzwischen nachgerechnet und sind in Ordnung. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauherr möchte ein Gebäude in der Straße „In der Kamp 20
Einordnung
Bauantrag eines privaten Eigentümers für die Erweiterung eines Wohngebäudes (In der Kamp 20) und den Anbau von zwei Veranden; die Verwaltung legt dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat den Beschlussvorschlag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A und ist als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen ausgewiesen. Für Grundstücke über 800 m² gilt eine maximale Grundfläche von 210 m² je baulicher Anlage. Zusätzlich regeln die Baugestaltungssatzungen I und II Dachform, Materialien und Verandengestaltung. Eine Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur ist ebenfalls anwendbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der übrigen Bewohner:innen. Relevant ist allenfalls, dass die Gemeinde prüft, ob die Erweiterung die Dauerwohnraumpflicht auslöst — laut Vorlage ist das nicht der Fall, da die maßgebliche Aufenthaltsfläche unter dem Schwellenwert von 120 m² bleibt.
Die wichtigsten Punkte
- Das Baugrundstück ist 1.236 m² groß; die geplante Gesamtgrundfläche von 209,97 m² liegt knapp unter dem zulässigen Maximum von 210 m²
- Die neu hinzukommende Wohnfläche beträgt 101,88 m²; zusammen mit den Veranden (39,65 m²) ergibt sich eine neue Fläche für Gästebeherbergung von 141,53 m²
- Die zu bewertende Aufenthaltsfläche liegt bei 92,89 m² und unterschreitet den Schwellenwert von 120 m², ab dem eine Dauerwohnung zu schaffen wäre
- Alle Vorgaben der Baugestaltungssatzungen (Dachform, Dachneigung, Materialien, Verandengestaltung) sind laut Verwaltung erfüllt
- Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/098/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8244 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Ferienhaus auf Spiekeroog soll erweitert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit dem Bauantrag unter dem Aktenzeichen 60.1-00556-23-1. Weitere Details zur Lage, zum Umfang des Vorhabens und zum Beschlussvorschlag liegen ohne PDF nicht vor.
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Ein privater Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Schiebepaneeltüren liegt dem Rat vor. Das Grundstück (872 m²) liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A
Ein Bauantrag für eine inseltypische Veranda (22 m²) und ein Vordach (30,8 m²) soll genehmigt werden. Das Vorhaben liegt im Bereich einer seit November 2021 geltenden Veränderungssperre, die mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 22 ausgelöst wurde. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen, und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.