Information über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 durch den Landkreis Wittmund
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Landkreis Wittmund hat die Haushaltssatzung der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2016 aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Gemeinde informiert den Rat darüber im Rahmen einer Informationsvorlage. Ein Beschluss ist nicht vorgesehen, da es sich um eine reine Mitteilung handelt.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung an den Rat. Die Gemeinde teilt mit, dass der Landkreis Wittmund als zuständige Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung 2016 genehmigt hat.
Hintergrund
Gemeinden in Niedersachsen müssen ihre Haushaltssatzung der zuständigen Aufsichtsbehörde — hier dem Landkreis Wittmund — zur Genehmigung vorlegen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen, etwa ein geplantes Defizit. Der Rat hatte die Haushaltssatzung 2016 zuvor beschlossen. Die Genehmigung durch den Landkreis ist Voraussetzung dafür, dass der Haushalt rechtswirksam in Kraft tritt. Da nur der Titel vorlag, sind keine weiteren Einzelheiten bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung ist der Gemeindehaushalt 2016 rechtskräftig und die Gemeinde kann planmäßig wirtschaften. Für Insulaner:innen bedeutet das, dass beschlossene Ausgaben und Investitionen des Jahres 2016 umgesetzt werden können. Unmittelbare neue Auswirkungen auf den Inselalltag ergeben sich durch diese Mitteilung selbst nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Der Landkreis Wittmund hat die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Spiekeroog genehmigt
- Die Verwaltung informiert den Rat über diese Entscheidung der Kommunalaufsicht
- Ein Beschluss des Rates ist nicht erforderlich, da es sich um eine reine Information handelt
- Ohne Genehmigung wäre die Haushaltssatzung nicht rechtswirksam geworden
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/069/2016
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog wurde über die Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2018 informiert. Die zuständige Kommunalaufsicht hat den Haushalt damit formell genehmigt. Der Rat wird hierüber in Kenntnis gesetzt.
Die Verwaltung legt dem Rat die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan zur Beschlussfassung vor. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen geplant; im Finanzhaushalt stehen Einzahlungen von 6,4 Mio. Euro Auszahlungen von 6,76 Mio. Euro gegenüber. Neue Kredite sind nicht vorgesehen, der Liquiditätskreditrahmen bleibt bei 900.000 Euro. Größtes Investitionsprojekt 2026 ist die Fertigstellung des Umbaus des Feuerwehrgerätehauses mit weiteren 150.000 Euro.
Der Gemeinderat berät und beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2016. Die Haushaltssatzung legt fest, in welcher Höhe die Gemeinde Einnahmen erwartet und Ausgaben plant. Ein konkretes PDF mit Zahlen und Begründungen liegt nicht vor.
Der Rat berät und beschließt über die Nachgenehmigung eines Nachtrages der Firma G-C GmbH im Los Heizung-Sanitär. Ein Nachtrag bezeichnet eine nachträgliche Leistungsänderung oder -erweiterung zu einem bereits bestehenden Bauvertrag. Die Nachgenehmigung deutet darauf hin, dass die Leistung bereits ausgeführt wurde und nun rückwirkend genehmigt werden soll.