Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Juli 2021
Beschlossen — mehrheitlich
am 01. Juli 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs sagt, dass das Capitäns-Haus eine Erweiterung bekommen soll. Durch einen Verbindungstrakt würde ein neues Gebäude entstehen, das dem B-Plan nicht entspricht. Daher kann das Einvernehmen nicht erteilt werden. RM Warenski fragt, ob Verbindungsbauten nicht möglich wären? RV Redelfs antwortet, dass im überarbeiteten B-Plan Verbindungsbauten nicht möglich wären. Wenn dadurch mehrere Gebäude entstehen, müssen die Abstände eingehalten werden, da diese als jeweils neue Gebäude gelten würden. RM Germis fragt, ob der Bauherr über die notwendigen Aktualisierungen informiert wurde? RV Redelfs antwortet, dass es sich um eine Bauvoranfrage handeln würde und noch nicht um den Antrag und die Hinweise mitgeteilt würden. Der Beschlussvorschlag, in dem ein Einvernehmen nicht erteilt wird, wird mehrheitlich genehmigt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses mit 5 Appartements zu verweigern. Das Grundstück (873 m²) liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausgewiesen ist. Zudem fehlen laut Vorlage die vorgeschriebenen Abstellräume, und das Grundstück fällt unter eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers zum Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses hinter einem bestehenden Gebäude auf einem Grundstück im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der für diesen Bereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tourismus Ortsmitte
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft unmittelbar die Frage, ob auf Spiekeroog zusätzlicher Wohnraum für Saisonarbeitskräfte entstehen kann. Mitarbeiterwohnraum ist auf der Insel knapp; eine Ablehnung des Einvernehmens verhindert das Vorhaben in der beantragten Form. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass Wohnraum bevorzugt der ortsansässigen Bevölkerung zugutekommt.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist der Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses mit 5 Appartements hinter einem bestehenden Gebäude auf einem 873 m² großen Grundstück
- Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus Ortsmitte des B-Plans Dorf-Teil A
- Die geplanten Abstellräume erfüllen die Mindestanforderungen nach Bauordnungsrecht nicht
- Das Grundstück unterliegt einer Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur
- Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/125/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8118 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Antragsteller will ein Restaurant in drei Dauerwohnungen umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern — weil das Vorhaben gegen den B-Plan und die Erhaltungssatzung verstößt.
Die Gemeinde soll erneut über einen Bauantrag entscheiden, der ein Wohnhaus in ein Ferienhaus umwandeln will. Den Antrag hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2021 abgelehnt; der Landkreis schickte ihn zurück zur erneuten Prüfung unter der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen erneut zu verweigern, weil die Umnutzung Dauerwohnraum vernichten würde — das Gegenteil dessen, was der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 22 bezweckt.
Ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog soll zu einem Gebäude mit einem Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden. Der Rat hatte 2016 bereits grundsätzlich zugestimmt, knüpfte das Einvernehmen aber an zwei Bedingungen. Diese sind laut Verwaltung nun erfüllt: Die Ferienwohnung im Obergeschoss wird über eine innenliegende Treppe erschlossen, und das Appartement wird als Dauerwohnung grundbuchlich gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen unter dieser Bedingung zu erteilen.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Umnutzung eines Ladenlokals in eine Zahnarztpraxis-Zweigstelle verweigern. Der Antrag liegt im Sondergebiet 'Tourismus Ortsmitte' des B-Plans 'Dorf–Teil A' und läuft bereits zum zweiten Mal: Ein erster Antrag aus November 2017 wurde zurückgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen, solange vier bauliche und hygienische Fragen vom Landkreis ungeklärt sind.