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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Juli 2021

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 01. Juli 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs sagt, dass das Capitäns-Haus eine Erweiterung bekommen soll. Durch einen Verbindungstrakt würde ein neues Gebäude entstehen, das dem B-Plan nicht entspricht. Daher kann das Einvernehmen nicht erteilt werden. RM Warenski fragt, ob Verbindungsbauten nicht möglich wären? RV Redelfs antwortet, dass im überarbeiteten B-Plan Verbindungsbauten nicht möglich wären. Wenn dadurch mehrere Gebäude entstehen, müssen die Abstände eingehalten werden, da diese als jeweils neue Gebäude gelten würden. RM Germis fragt, ob der Bauherr über die notwendigen Aktualisierungen informiert wurde? RV Redelfs antwortet, dass es sich um eine Bauvoranfrage handeln würde und noch nicht um den Antrag und die Hinweise mitgeteilt würden. Der Beschlussvorschlag, in dem ein Einvernehmen nicht erteilt wird, wird mehrheitlich genehmigt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses mit 5 Appartements zu verweigern. Das Grundstück (873 m²) liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausgewiesen ist. Zudem fehlen laut Vorlage die vorgeschriebenen Abstellräume, und das Grundstück fällt unter eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers zum Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses hinter einem bestehenden Gebäude auf einem Grundstück im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der für diesen Bereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tourismus Ortsmitte

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft unmittelbar die Frage, ob auf Spiekeroog zusätzlicher Wohnraum für Saisonarbeitskräfte entstehen kann. Mitarbeiterwohnraum ist auf der Insel knapp; eine Ablehnung des Einvernehmens verhindert das Vorhaben in der beantragten Form. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass Wohnraum bevorzugt der ortsansässigen Bevölkerung zugutekommt.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt ist der Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses mit 5 Appartements hinter einem bestehenden Gebäude auf einem 873 m² großen Grundstück
  • Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus Ortsmitte des B-Plans Dorf-Teil A
  • Die geplanten Abstellräume erfüllen die Mindestanforderungen nach Bauordnungsrecht nicht
  • Das Grundstück unterliegt einer Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur
  • Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/125/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog15. Juni 2021, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog1. Juli 2021, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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