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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über eine Stellungnahme zum Zweiten Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesraumordnungsprogramm (LROP)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung eine negative Stellungnahme zur Änderung der baulichen Zulassung von Windkraftanlagen auf See vor der Insel sowie die Bauzeiten für See-Kabeltrassen abzugeben. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor und verweist auf die ausführliche Beratung im Bauausschuss. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen und eine negative Stellungnahme befürwortet.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog soll eine negative Stellungnahme zur geplanten Änderung des niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms abgeben. Kern des Problems: Der neue Entwurf ersetzt ein striktes Verbot für Offshore-Windanlagen nahe der Insel durch eine schwächere „Soll-nicht"-Regelung — trotz einer Abstandserhöhung von 12 auf 14 km. Gleichzeitig kritisiert die Gemeinde die geplante Lockerung der Bauzeitenregelung für See-Kabeltrassen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung mit der Abgabe dieser Stellungnahme beauftragt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Räumliche Planung und Entwicklung) im zweiten Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen. Die Vorlage läuft durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat — ein Beschluss war bis 31. Januar 2022 erforderlich.

Hintergrund

Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen regelt übergeordnete Raumnutzung, auch für Offshore-Windenergie. Im Entwurf 2020 wurde ein striktes Verbot von Windanlagen innerhalb von 12 km um Inseln mit touristischen Zentren festgeschrieben. Der Entwurf 2021 erhöht zwar den Abstand auf 14 km, wandelt das „Darf nicht" aber in ein „Soll nicht" um — womit Ausnahmen rechtlich möglich werden. Gemeinden als Träger öffentlicher Belange dürfen im Verfahren Stellungnahmen einreichen; nur Einwände zu den 2021er Änderungen werden berücksichtigt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Offshore-Windanlagen im Sichtbereich der Insel könnten das Landschaftsbild und damit den tourismusabhängigen Charakter Spiekeroogs beeinträchtigen. Die Abschwächung zum „Soll nicht" schwächt den rechtlichen Schutz der Insel gegenüber solchen Vorhaben. Zusätzlich sieht die Gemeinde bei Sturm ein indirektes Risiko durch Bauarbeiten an See-Kabeltrassen im Korridor zwischen Langeoog und Baltrum, falls Havarien die Inselgewässer beeinträchtigen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der LROP-Entwurf 2021 erhöht den Mindestabstand für Offshore-Windanlagen von 12 auf 14 km zur Insel
  • Das bisherige strikte Verbot wird durch ein „Soll nicht" ersetzt, das Ausnahmen rechtlich ermöglicht
  • Die Bauzeitenregelung für See-Kabeltrassen wird nach Ansicht der Verwaltung ebenfalls unzureichend gelockert
  • Spiekeroog liegt nicht direkt an einem Kabelkorridor, sieht aber bei Sturmereignissen ein indirektes Risiko
  • Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine negative Stellungnahme zu beiden Punkten abzugeben

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/190/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog12. Januar 2022, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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