Beratung und Beschluss über eine Stellungnahme zum Zweiten Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesraumordnungsprogramm (LROP)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — einstimmig
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung eine negative Stellungnahme zur Änderung der baulichen Zulassung von Windkraftanlagen auf See vor der Insel sowie die Bauzeiten für See-Kabeltrassen abzugeben. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor und verweist auf die ausführliche Beratung im Bauausschuss. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen und eine negative Stellungnahme befürwortet.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll eine negative Stellungnahme zur geplanten Änderung des niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms abgeben. Kern des Problems: Der neue Entwurf ersetzt ein striktes Verbot für Offshore-Windanlagen nahe der Insel durch eine schwächere „Soll-nicht"-Regelung — trotz einer Abstandserhöhung von 12 auf 14 km. Gleichzeitig kritisiert die Gemeinde die geplante Lockerung der Bauzeitenregelung für See-Kabeltrassen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung mit der Abgabe dieser Stellungnahme beauftragt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Räumliche Planung und Entwicklung) im zweiten Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen. Die Vorlage läuft durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat — ein Beschluss war bis 31. Januar 2022 erforderlich.
Hintergrund
Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen regelt übergeordnete Raumnutzung, auch für Offshore-Windenergie. Im Entwurf 2020 wurde ein striktes Verbot von Windanlagen innerhalb von 12 km um Inseln mit touristischen Zentren festgeschrieben. Der Entwurf 2021 erhöht zwar den Abstand auf 14 km, wandelt das „Darf nicht" aber in ein „Soll nicht" um — womit Ausnahmen rechtlich möglich werden. Gemeinden als Träger öffentlicher Belange dürfen im Verfahren Stellungnahmen einreichen; nur Einwände zu den 2021er Änderungen werden berücksichtigt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Offshore-Windanlagen im Sichtbereich der Insel könnten das Landschaftsbild und damit den tourismusabhängigen Charakter Spiekeroogs beeinträchtigen. Die Abschwächung zum „Soll nicht" schwächt den rechtlichen Schutz der Insel gegenüber solchen Vorhaben. Zusätzlich sieht die Gemeinde bei Sturm ein indirektes Risiko durch Bauarbeiten an See-Kabeltrassen im Korridor zwischen Langeoog und Baltrum, falls Havarien die Inselgewässer beeinträchtigen.
Die wichtigsten Punkte
- Der LROP-Entwurf 2021 erhöht den Mindestabstand für Offshore-Windanlagen von 12 auf 14 km zur Insel
- Das bisherige strikte Verbot wird durch ein „Soll nicht" ersetzt, das Ausnahmen rechtlich ermöglicht
- Die Bauzeitenregelung für See-Kabeltrassen wird nach Ansicht der Verwaltung ebenfalls unzureichend gelockert
- Spiekeroog liegt nicht direkt an einem Kabelkorridor, sieht aber bei Sturmereignissen ein indirektes Risiko
- Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine negative Stellungnahme zu beiden Punkten abzugeben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/190/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8277 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog gibt eine Stellungnahme zum Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ab. Das LROP ist das übergeordnete Planungsinstrument des Landes Niedersachsen, das Vorgaben für Siedlung, Infrastruktur, Natur und Küstenschutz macht. Der Rat soll die gemeindliche Position gegenüber dem Land formulieren.
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ihre Baugestaltungssatzungen zu ändern und leitet dafür das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren ein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden Bürger:innen und Behörden informiert und können Stellungnahmen abgeben. Der Rat soll den Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens fassen.
Die Gemeinde soll einen rund 30 Meter langen befestigten Weg zwischen dem Hafenbereich und dem Deichkronenweg bauen, um den unbefestigten Trampelpfad zu ersetzen. Der bisherige, seit Jahrzehnten genutzte Weg schädigt die schützende Grasnarbe auf dem Hauptdeich. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) fordert entweder eine Sperrung oder einen befestigten Ersatzweg — sieht die Kosten aber bei der Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Sperrung abzuwenden und alle Schritte für einen befestigten Weg einzuleiten; Kosten und Maßnahmen sind dem Rat vor Umsetzung vorzulegen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln abschließend beschließen. Der Plan ist das Ergebnis eines mehrstufigen Beteiligungsverfahrens mit Öffentlichkeit, Fachbehörden und allen beteiligten Kommunen. 36 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und eingearbeitet — vor allem zu Trinkwasser- und Deichschutz. Nach dem Ratsbeschluss reicht die Verwaltung die Unterlagen beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Anerkennung ein.