Vorgehensweise zur Bekämpfung und Prävention zukünftiger Mückenplagen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Februar 2025
Beschlossen — einstimmig
am 13. Februar 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat hat sich für eine vereinfachte Bekämpfungsstrategie gegen Mückenplagen entschieden. Ein Wissenschaftler soll über drei Jahre die Lage analysieren und Genehmigungen vorbereiten. Das biologische Mittel BTI (tötet selektiv Mückenlarven) soll im Dorf und in kurzfristig gefluteten Gebieten eingesetzt werden. Gäste und Gastgeber werden über die Website der Nordsee-Stiftung informiert.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zum Thema Umwelt und Schädlingsbekämpfung. Die Vorlage durchlief Verwaltungsausschuss und Rat mehrfach; der hier dokumentierte Beschlussvorschlag stammt aus der Ratssitzung vom 13. Februar 2025.
Hintergrund
Im September 2024 traf eine außergewöhnliche Mückenplage die Insel — ausgelöst durch Überflutung der Salzwiesen im Nationalpark. Genetische Analysen identifizierten die Salzwiesenart Aedes detritus als Hauptverursacher. Eingriffe direkt im Nationalpark sind naturschutzrechtlich kaum genehmigungsfähig; der Einsatz von BTI im Nationalpark gilt laut Vorgesprächen mit Experten als nahezu aussichtslos. Seit 2023 und 2024 nahm die Belastung nach Jahren ohne nennenswerte Plagen deutlich zu.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Insulaner:innen und Gäste sind betroffen, weil Mückenplagen die Lebensqualität und die Tourismussaison beeinträchtigen. Im Dorf und in angrenzenden Bereichen soll das biologische Mittel BTI eingesetzt werden, was die Belastung im besiedelten Bereich reduzieren kann. Eine professionelle Begleitung über drei Jahre soll langfristig bessere Grundlagen für Genehmigungen schaffen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Wissenschaftler wird für drei Jahre beauftragt, die Mückenlage zu beobachten und Genehmigungsanträge vorzubereiten
- Das biologische Bekämpfungsmittel BTI soll im Dorf und in kurzfristig überfluteten Gebieten eingesetzt werden
- Eingriffe in den Nationalpark sind wegen Naturschutzvorschriften kaum möglich
- Gäste und Gastgeber erhalten fundierte Hinweise über die Website der Nordsee-Stiftung
- Der Rat entschied sich bewusst für diesen vereinfachten Ansatz statt eines umfassenden, kostenintensiven Programms
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/096/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8117 kB≈ 8 k Zeichen Volltext
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Vorgehensweise zur Bekämpfung und Prävention zukünftiger Mückenplagen Sachverhalt: Im September 2024 wurde Spiekeroog von einer außergewöhnlichen Mückenplage heimgesucht, die erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Einwohner und die Wirtschaft der Insel hatte. Die Plage wurde durch eine Kombination aus klimatischen Veränderungen und einer ungewöhnlichen Überflutung der Salzwiesen ausgelöst. Die genetische Bestimmung der Mücken hat zweifelsfrei ergeben, dass die Hauptquelle der Plage die Salzwiesen im Nationalpark waren. Es konnte hauptsächlich Aedes detritus nachwiesen werden, die europaweit als Plageart aus Salzwiesengebieten bekannt ist und bereits 2008 auf Baltrum identifiziert wurde. Aber auch in den Monaten davor war eine durchaus hohe Mückenbelastung wahrnehmbar. Die Herausforderung besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen Naturschutz, Lebensqualität und Wirtschaftlichkeit zu finden. Die Möglichkeiten, direkt im Nationalpark einzugreifen, sind aufgrund hoher Genehmigungshürden und naturschutzrechtlicher Vorschriften äußerst begrenzt. Gleichzeitig sollte die Inselgemeinschaft Maßnahmen ergreifen, um zukünftige Plagen zu minimieren Zielsetzung: 1. Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen Maßnahmenplans zur Überwachung, Bekämpfung und Prävention von Mückenplagen. 2. Berücksichtigung von Naturschutzauflagen und Förderung natürlicher Regulierungssysteme. 3. Stärkung der Kommunikation und Transparenz gegenüber Einwohnern und Gästen. Mögliche Verfahrensschritte: 1. Etablierung eines Mückenmonitorings: o Einrichtung eines arbeitsteiligen und finanzierbaren Überwachungssystems, das über die gesamte Mückensaison hinweg aktiv ist. Dieses Monitoring umfasst: Identifikation und Dokumentation von Brutgebieten. Regelmäßige Überwachung klimatischer und hydrologischer Bedingungen. Gemeinde Spiekeroog Umwelt Vorlagen-Nr. 01/096/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 10.12.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 19.12.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 13.02.2025 Betreff: - 2 - 2. Brutgebietskartierung: o Fortführung der begonnenen Kartierung potenzieller Brutgebiete in Zusammenarbeit mit Experten und Naturschutzbehörden. o Es gilt die gesamten Salzwiesen-Areale zu erfassen. 3. Entwicklung einer Bekämpfungsstrategie: o Beauftragung eines Experten zur Erarbeitung einer Strategie zur Bekämpfung von Mückenlarven, insbesondere in zugänglichen Bereichen innerhalb und außerhalb des Nationalparks. o Klärung der Genehmigungsmöglichkeiten für Eingriffe in Wasserschutz- und Naturschutzgebieten. 4. Förderung natürlicher Fressfeinde: o Initiativen zur Ansiedlung und Förderung von Mückenfressenden Tieren wie Fledermäusen, Schwalben und Libellen. o Prüfung der Installation von Brutkästen und der Schaffung geeigneter Lebensräume. 5. Optimierung bestehender Strukturen: o Umbau des Kurparkteichs, um Mückenbrutstätten zu reduzieren (z. B. mehr Licht, Bachlauf, angepasste Uferzonen). o Verbesserung der Entwässerung an problematischen Stellen wie Damenpad, FFW-Gelände, CVJM und Lietz. 6. Förderung privater Präventionsmaßnahmen: o Aufklärungskampagnen für Einwohner und Gastgeber zur Vermeidung von Brutstätten (z. B. Abdeckung von Wasserflächen, Verwendung von Mückenschutzmitteln). o Unterstützung der Außengastronomie bei der Anschaffung von Schutzsystemen (z. B. Vernebler, Mückengitter). 7. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: o Regelmäßige Information der Inselbewohner und Gäste über laufende Maßnahmen. o Vermittlung eines klaren Signals, dass die Insel aktiv an Lösungen arbeitet, gleichzeitig aber auf naturschutzrechtliche Grenzen hinweist. 8. Finanzierung: o Erstellung eines Finanzierungsplans für die vorgeschlagenen Maßnahmen. 9. Strukturaufbau: o Prüfung der Machbarkeit einer neuen Struktur zur Umsetzung der Maßnahmen, da diese im Ehrenamt nicht realisierbar ist. o Einbindung eines externen Projektmanagers oder Institutionen, die auf Mückenbekämpfung spezialisiert sind. Dabei könnten wissenschaftliche Institute oder Umweltorganisationen angesprochen werden. o Alternativ: Entscheidung, die Mückenplage im Nationalpark weitgehend zu akzeptieren und sich auf die Prävention im Dorf und den besiedelten Bereichen zu konzentrieren. Ergänzende Hinweise: BTI-Anwendung: Bacillus thuringiensis israelensis (BTI) ist ein biologisches Mittel, das selektiv Mückenlarven tötet, ohne andere Organismen zu beeinträchtigen. Die Anwendung erfolgt gezielt in Brutgewässern und hat sich in anderen Regionen, wie am Oberrhein, bewährt. Der Vorteil liegt in der Umweltverträglichkeit, allerdings sind die Genehmigungsprozesse aufwändig. Erste Vorgespräche mit Experten haben - 3 - ergeben, dass eine Genehmigung im Nationalpark nahezu aussichtslos ist. Ein kompakter Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Nationalparkverwaltung könnte die Möglichkeiten für den Einsatz von BTI klären. Der Gemeinderat wird um eine Richtungsentscheidung gebeten, in welchem Umfang sich die Verwaltung in diesem Vorhaben engagieren soll. Es ist essenziell, dass eine tragfähige und professionelle Struktur für die Umsetzung geschaffen wird, da eine fundierte Vorgehensweise die Aufgaben von Ehrenamtlichen und der Gemeindeverwaltung überfordern würde. Abwägung: 1. Langfristiger und umfassender Ansatz: o Eine nachhaltige Bekämpfung der Mückenplage erfordert erhebliche Ressourcen, sowohl finanziell als auch personell. Eine "halbe" Lösung ist nicht umsetzbar. Maßnahmen wie die Einrichtung eines Monitorings, die Kartierung von Brutgebieten und die Anwendung biologischer Mittel wie BTI bedürfen langfristiger Planung und kontinuierlicher Umsetzung. o Das Vorgehen ist mit hohen Kosten verbunden und setzt eine langfristige Verpflichtung voraus. Der Nutzen könnte darin liegen, zukünftige extreme Mückenplagen zu verhindern und die Lebensqualität sowie die Attraktivität der Insel als Reiseziel zu sichern. 2. Natürliche Schwankungen akzeptieren: o Mückenplagen könnten ein seltenes Ereignis bleiben. In den letzten zehn Jahren war die Belastung gering, und nur in den Jahren 2023 und 2024 wurde eine Zunahme verzeichnet. Dies könnte durch außergewöhnliche klimatische Bedingungen verursacht sein, die sich nicht jedes Jahr wiederholen. o Keine andere Insel in der Region betreibt aktive Mückenbekämpfung. Es stellt sich die Frage, ob Spiekeroog hier eine Vorreiterrolle übernehmen sollte, oder ob es ausreichend ist, die Plage als seltenes Naturereignis hinzunehmen. 3. Kompromisslösung: o Statt eines umfassenden Programms könnte die Gemeinde prüfen, ob eine vereinfachte Bekämpfungsstrategie mit punktuellen Maßnahmen im Dorf und in unmittelbarer Umgebung ausreicht. Dies würde jedoch weiterhin eine langfristige Verpflichtung bedeuten und müsste mit begrenzten Ressourcen realisierbar sein. Zusätzliche Überlegungen: Ein umfassendes Engagement könnte langfristig die Attraktivität der Insel als Urlaubsziel sichern, birgt aber das Risiko hoher Kosten ohne garantierten Erfolg. Ein minimaler Ansatz oder das Akzeptieren der Plage als seltenes Naturereignis würde die Ressourcen der Gemeinde schonen, könnte jedoch bei erneuten Plagen die Lebensqualität beeinträchtigen und wirtschaftliche Schäden verursachen. Beschlussvorschlag aus der Ratssitzung am 13.02.2025: Der Rat spricht sich für eine vereinfachte Bekämpfungsstrategie aus und beauftragt die Verwaltung wie folgt: 1. Ein Wissenschaftler soll über 3 Jahre beauftragt werden, um die Lage kontinuierlich zu analysieren und um ggf. erforderliche Genehmigungen vorzubereiten. 2.Der Einsatz von BTI sollte im Dorf möglich sein, sowie in Gebieten, die kurzfristig gewässert werden. 3. Eine Kommunikation zu den Gästen und Gastgebern mit fundierten Ratschlägen erfolgt über die Website der NSB. - 4 - Anlagenverzeichnis: Spiekeroog, den 18.02.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Arbeitsgemeinschaft aus Umweltstiftung, Nationalpark-Haus Wittbülten und Nordseebad Spiekeroog GmbH hat eine Initiative zur nachhaltigen Entwicklung der Insel eingereicht. Ziel ist ein Masterplan, der Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Tourismus, Umwelt und Bildung bündelt. Das Gesamtbudget wird auf 35.000 Euro geschätzt, wovon 20.000 Euro bei externen Förderern eingeworben werden sollen. Ein konkreter Beschlussvorschlag fehlt; der Ausschuss soll die Initiative diskutieren.
Die Gemeinde Spiekeroog will einen international anerkannten Sternenpark — eine sogenannte Dark-Sky-Community der International Dark Sky Association (IDA) — einrichten. Grundlage sind Messungen eines Planetariumsleiters, der Spiekeroog als dunkelsten je von ihm gemessenen Punkt in Deutschland eingestuft hat. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, gemeinsam mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH, der Nationalparkverwaltung und einem begleitenden Wissenschaftler die notwendigen Unterlagen aufzubereiten, um dann einen abschließenden Umsetzungsbeschluss vorzubereiten.
Der Rat soll eine Lichtleitlinie beschließen, die als Pflichtbestandteil des Antrags auf Anerkennung als International Dark Sky Park (Sternenparkinsel) bei der International Darksky Association (IDA) benötigt wird. Die Leitlinie schreibt der öffentlichen Beleuchtung verbindliche Regeln vor und gibt Privaten und Gewerbetreibenden Empfehlungen — etwa zu Lichtfarbe, Abstrahlrichtung und nächtlichen Abschaltzeiten. Der Rat beschließt die Leitlinie vorab als Teil des Vorentwurfs; der vollständige IDA-Antrag soll bis 31. Mai 2021 eingereicht werden.
Die Einführung von Pfandbechern auf Spiekeroog verzögert sich. Die ursprünglich bestellten Becher sind durch eine Lizenzbindung der Firma Recup bundesweit nicht mehr lieferbar. Die Verwaltung sucht nun kurzfristig einen neuen Lieferanten; die Lieferung wird voraussichtlich erst in etwa acht Wochen möglich sein.