Abgabe von Gelände des Gelände Achter d" Diek 11 an das NLWKN
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. September 2016
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 08. September 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will ein Grundstück im Bereich Achter d' Diek 11 an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abgeben. Der Rat soll über diese Geländeübertragung beschließen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2016, mit der der Gemeinderat über die Abgabe eines gemeindeeigenen Grundstücks an eine Landesbehörde entscheiden soll.
Hintergrund
Es lag nur der Vorlagentitel vor, daher sind Hintergründe zu Vorgängerbeschlüssen oder dem genauen Anlass nicht bekannt. Der NLWKN ist als Landesbehörde unter anderem für Küstenschutz, Deichunterhaltung und Naturschutz auf den Ostfriesischen Inseln zuständig. Ob der Übertragung ein konkretes Schutz- oder Bauprojekt zugrunde liegt, lässt sich ohne PDF nicht feststellen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ohne den vollständigen Vorlagentext ist nicht bekannt, welche genaue Nutzung das Gelände nach der Übertragung haben soll. Grundstücksübertragungen an Landesbehörden können Küstenschutzmaßnahmen oder Naturschutzprojekte vorbereiten, die den Inselalltag mittelbar betreffen. Eine direkte Auswirkung auf einzelne Insulaner:innen lässt sich auf Basis des Titels allein nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Grundstück am Standort Achter d' Diek 11 soll an den NLWKN übertragen werden
- Der NLWKN ist die zuständige Landesbehörde für Küsten- und Naturschutz in Niedersachsen
- Zu Kaufpreis, Fläche und Verwendungszweck liegen keine Angaben vor
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2016
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/083/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
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