Antrag einer allgemeinen Erlaubnis zum Einsatz von Drohnen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. Juni 2023
Beschlossen — mehrheitlich
am 29. Juni 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Eine allgemeine Genehmigung für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (Drohnen) wird nicht erteilt. Ein auf der Insel lebender Fotograf hat einen Dauerantrag für Drohnenflüge auf der Insel gestellt. Drohnen sind sehr beliebt auf der Insel. Sollte eine Dauergenehmigung erteilt werden, ist mit Nachahmern zu rechnen, wobei der Wunsch des Antragstellers nachvollziehbar ist. BM Kösters spricht sich für jeweilige Ausnahmegenehmigungen aus, wie bisher, damit man Kenntnis darüber hat, wann und wo eine Drohne im Einsatz ist. Eine Genehmigung wäre in jedem Fall zu erteilen, da über die Gefahrenabwehrverordnung Drohnenflüge innerhalb des Dorfes verboten wären und außerhalb des Dorfes läge ein Verbot der Nationalparkverwaltung vor. Auch im Hafenbereich ist der Einsatz von Drohnen untersagt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage behandelt einen Antrag auf eine allgemeine Erlaubnis zum Einsatz von Drohnen auf Spiekeroog. Ob die Gemeinde, eine Institution oder eine Privatperson die Erlaubnis beantragt, geht aus dem Titel allein nicht hervor. Der Rat soll voraussichtlich über die Erteilung oder Ablehnung dieser Erlaubnis entscheiden.
Einordnung
Es handelt sich um einen Erlaubnisantrag, der dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Wer den Antrag gestellt hat — Verwaltung, eine Fraktion oder ein externer Antragsteller — ist aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Hintergrund
Auf Nationalpark- und Schutzgebietsinseln wie Spiekeroog gelten für den Drohnenbetrieb besondere naturschutzrechtliche Einschränkungen. Eine allgemeine Erlaubnis würde über den Einzelfall hinausgehen und dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrenden Einsatz absichern. Weitere Hintergründe liegen ohne PDF nicht vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine allgemeine Drohnenerlaubnis könnte Auswirkungen auf Naturschutz, Ruhezonen und das Landschaftsbild der Insel haben. Je nach Antragsteller und Zweck — etwa für Vermessung, Tourismus oder Sicherheit — wären unterschiedliche Gruppen betroffen. Da kein PDF vorliegt, lassen sich konkrete Auswirkungen für Insulaner:innen nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Antrag auf eine allgemeine Erlaubnis zum Drohneneinsatz liegt dem Rat vor
- Wer den Antrag gestellt hat und zu welchem Zweck, ist aus dem Titel nicht ersichtlich
- Spiekeroog liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, wo für Drohnen besondere Regeln gelten
- Ohne PDF können keine weiteren Einzelheiten zur Vorlage genannt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/067/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Hauptsatzung zum ersten Mal ändern. Die Hauptsatzung regelt die grundlegenden Verfassungsregeln der Gemeinde — etwa Zuständigkeiten, Organe und Verfahren. Welche konkreten Punkte geändert werden sollen, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Rat soll die Gefahrenabwehrverordnung zum fünften Mal ändern, um mehrere inhaltliche Widersprüche und veraltete Regelungen zu beseitigen. Kernpunkte sind eine klarere Anleinpflicht für Hunde im Kurbereich, ein neues Feuerwerksverbot im Kurgebiet auch an Silvester und Neujahr sowie die Aufnahme von Drohnen und Kitesurfen in die Regelungen zu Spiel- und Sportgeräten. Der Rat beschließt die geänderte Satzung in der vorgelegten Fassung.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einer Ausnahmegenehmigung von der eigenen Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) zustimmen. Über den konkreten Anlass — wer die Ausnahme beantragt und für welche Veranstaltung oder Aktivität — liegen keine Informationen vor. Der Rat wird vermutlich gebeten, der Ausnahme zuzustimmen oder sie zu genehmigen.
Zwei Müllentsorgungsfirmen beantragen, ihre insgesamt vier überbreiten Anhänger (Breiten zwischen 2,27 m und 2,50 m) dauerhaft auf Spiekeroog einzusetzen. Die Anhänger überschreiten die in der gemeindlichen KfZ-Richtlinie erlaubte Maximalbreite von 2,10 m. Der Rat soll nun entscheiden: Genehmigung unter Auflagen, Ablehnung oder Zurückstellung zur Nachforderung von Belegen für die betriebliche Notwendigkeit.