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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. April 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 29. April 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten Bauvorhaben bis einschließlich 14.06.2026. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. RM Oliver Breuer erklärt sich für befangen und verlässt den Ratstisch. Er nimmt für die Dauer der Beratung im Zuschauerraum Platz. Dies gilt auch für die Beratungen TOP 18, 19, 20 und 21.

5Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 erweitert seinen Betrieb und beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung. Winterliches Wetter mit Schnee und Eis hat die Bauarbeiten verzögert. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt. Der Rat soll diese Ausnahme genehmigen, mit der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu beschränken.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) zur Einzelfallausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung. Sie durchläuft zuerst den Verwaltungsausschuss (21. April 2026), dann den Rat (29. April 2026).

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Verordnung zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO), die Bauzeiten auf der Insel regelt. § 11 Abs. 1 erlaubt Ausnahmen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Hotelerweiterung Inselfriede läuft bereits; anhaltende Schnee- und Eisperioden im Winter haben den Zeitplan verschoben.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Anwohner:innen und Gäste im Bereich Südermenss müssen bis zum 14. Juni 2026 — also bis in die Vorsaison hinein — mit Baulärm durch Rest- und Aufräumarbeiten rechnen. Da der Hotelbetreiber selbst Beherbergungsbetriebe in der Nähe führt, hat er ein eigenes Interesse daran, die Beeinträchtigungen gering zu halten. Die Ruhezeiten der Lärmschutzverordnung bleiben in jedem Fall verbindlich.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, hat sich durch Winterwetter verzögert
  • Wesentliche Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2026 fertig sein
  • Für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt
  • Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO, die Einzelfallausnahmen erlaubt
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung unter Einhaltung der Ruhezeiten vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/138/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-890 kB2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/138/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung 
    Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
    Sachverhalt:
    Im Rahmen des Bauvorhabens kam es im Winter aufgrund langanhaltender Wetterlagen mit 
    Schnee und Eis zu erheblichen Verzögerungen der Bautätigkeiten.
    Der Antragssteller hat mitgeteilt, dass die wesentlichen Bauarbeiten bis zum 31.05.2026 
    abgeschlossen sein werden. 
     
    Für verbleibende Rest- und Aufräumarbeiten wird jedoch vorsorglich eine 
    Bauzeitenverlängerung bis zum 14.06.2026 beantragt. Ziel ist es, das Grundstück, auf dem 
    die Baumaterialien gelagert wurden sowie der Kran gestanden hat, in den ursprünglichen 
    Zustand als Pferdeweide zurück zu führen. 
     
    Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Beherbergungsbetrieben, die vom 
    Antragsteller selbst betrieben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass eine 
    übermäßige Belästigung Dritter vermieden wird – dies liegt auch im originären Interesse des 
    Antragstellers.
     
    Gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm 
    (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und 
    Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche 
    Belange nicht entgegenstehen. 
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 
    Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten 
    Bauvorhaben bis einschließlich 14.06.2026. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass 
    Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die 
    Ruhezeiten sind einzuhalten.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 16.04.2026 Abstimmungsergebnis:
    - 2 -
     
     
     
    (Fischer-Friebe, Simone)
     Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog29. April 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0

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