Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. April 2026
Beschlossen — einstimmig
am 29. April 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten Bauvorhaben bis einschließlich 14.06.2026. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. RM Oliver Breuer erklärt sich für befangen und verlässt den Ratstisch. Er nimmt für die Dauer der Beratung im Zuschauerraum Platz. Dies gilt auch für die Beratungen TOP 18, 19, 20 und 21.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Hotel Inselfriede am Südermenss 1 erweitert seinen Betrieb und beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung. Winterliches Wetter mit Schnee und Eis hat die Bauarbeiten verzögert. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt. Der Rat soll diese Ausnahme genehmigen, mit der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu beschränken.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) zur Einzelfallausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung. Sie durchläuft zuerst den Verwaltungsausschuss (21. April 2026), dann den Rat (29. April 2026).
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Verordnung zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO), die Bauzeiten auf der Insel regelt. § 11 Abs. 1 erlaubt Ausnahmen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Hotelerweiterung Inselfriede läuft bereits; anhaltende Schnee- und Eisperioden im Winter haben den Zeitplan verschoben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohner:innen und Gäste im Bereich Südermenss müssen bis zum 14. Juni 2026 — also bis in die Vorsaison hinein — mit Baulärm durch Rest- und Aufräumarbeiten rechnen. Da der Hotelbetreiber selbst Beherbergungsbetriebe in der Nähe führt, hat er ein eigenes Interesse daran, die Beeinträchtigungen gering zu halten. Die Ruhezeiten der Lärmschutzverordnung bleiben in jedem Fall verbindlich.
Die wichtigsten Punkte
- Die Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, hat sich durch Winterwetter verzögert
- Wesentliche Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2026 fertig sein
- Für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt
- Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO, die Einzelfallausnahmen erlaubt
- Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung unter Einhaltung der Ruhezeiten vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/138/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-890 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/138/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026 Betreff: Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO Sachverhalt: Im Rahmen des Bauvorhabens kam es im Winter aufgrund langanhaltender Wetterlagen mit Schnee und Eis zu erheblichen Verzögerungen der Bautätigkeiten. Der Antragssteller hat mitgeteilt, dass die wesentlichen Bauarbeiten bis zum 31.05.2026 abgeschlossen sein werden. Für verbleibende Rest- und Aufräumarbeiten wird jedoch vorsorglich eine Bauzeitenverlängerung bis zum 14.06.2026 beantragt. Ziel ist es, das Grundstück, auf dem die Baumaterialien gelagert wurden sowie der Kran gestanden hat, in den ursprünglichen Zustand als Pferdeweide zurück zu führen. Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Beherbergungsbetrieben, die vom Antragsteller selbst betrieben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass eine übermäßige Belästigung Dritter vermieden wird – dies liegt auch im originären Interesse des Antragstellers. Gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten Bauvorhaben bis einschließlich 14.06.2026. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. Spiekeroog, den 16.04.2026 Abstimmungsergebnis: - 2 - (Fischer-Friebe, Simone) Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 soll erweitert und modernisiert werden: geplant sind bis zu 13 zusätzliche Zimmer sowie Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz. Die Gemeinde steuert das Vorhaben über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan — ein Planungsinstrument, das engere vertragliche Bindungen erlaubt als ein normaler Bebauungsplan. Rat und Verwaltungsausschuss sollen gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Beteiligung beschließen, um das Verfahren noch 2024 abzuschließen.
Die Gemeinde informiert den Bauausschuss über geplante Bau- und Bodenarbeiten im Sommer 2022, die nach der Spiekerooger Lärmschutzverordnung als Ausnahmen eingestuft werden. Konkret geplant sind eine Bodenerneuerung in der Bauhofhalle (innerhalb des Gebäudes) und Arbeiten an der östlichen Deichrampe. Die Arbeiten sollen ohne größere Lärmemissionen stattfinden; betroffene Anwohner:innen werden vorab informiert.
Der Rat soll über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für das Lokal oder die Veranstaltung 'Stranddistel' entscheiden. § 11 SpiLärmSchVO ermöglicht solche Einzelfallausnahmen von den Lärmschutzregeln. Ob Antragsteller:in, Anlass und genaue Bedingungen bekannt sind, lässt sich ohne PDF nicht sagen.
Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) soll im Rat beraten werden. Der Antrag bezieht sich auf das Objekt oder den Betrieb namens „Stranddistel'. Der Rat entscheidet, ob eine Ausnahme von den geltenden Lärmschutzregeln der Gemeinde erteilt wird.