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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Stranddistel

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 25. Mai 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 25. Mai 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt: „Eine Ausnahme nach SpLärmSchVO wird bis einschließlich 30.06.2023 erteilt. Diese Ausnahme erstreckt sich nur für die Herstellung von Fundament und Bodenplatte im Erdgeschoss sowie die Herstellung einer Wandverkleidung für die angrenzenden Gebäudeflächen. Die Ruhezeiten, §4 Abs.1 der Lärmschutzsatzung sind einzuhalten. Andere Lärmquellen sind nicht zulässig, bei Zuwiderhandlung erlischt diese Genehmigung sofort.“ RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bereich zwischen den noch vorhandenen Gebäuden soll u.a. mit Fundament und Bodenplatte ausgestattet werden, sowie die Wandverkleidung der Nebengebäude erneuert werden, um die Bewohnbarkeit dieser Gebäude zu sichern. Daher wird eine Verlängerung der Bauzeit beantragt. Das Thema ist ausführlich im Bauausschuss diskutiert worden.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Rat soll über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für das Lokal oder die Veranstaltung 'Stranddistel' entscheiden. § 11 SpiLärmSchVO ermöglicht solche Einzelfallausnahmen von den Lärmschutzregeln. Ob Antragsteller:in, Anlass und genaue Bedingungen bekannt sind, lässt sich ohne PDF nicht sagen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Rat. Sie betrifft einen Einzelfall-Antrag auf Ausnahme nach § 11 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung für den Bereich oder das Lokal 'Stranddistel'.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO), die Lärm auf der Insel regelt. § 11 dieser Verordnung sieht vor, dass im Einzelfall Ausnahmen genehmigt werden können. Über welchen konkreten Anlass oder Sachverhalt der Antrag gestellt wurde, ist ohne das beigefügte PDF nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung kann für Anwohner:innen in der Nähe der Stranddistel praktische Auswirkungen haben, etwa in Form erhöhter Lärmbelastung zu bestimmten Zeiten. Ob es sich um eine einmalige Veranstaltung oder eine dauerhaftere Regelung handelt, lässt sich ohne Vorlage nicht bestimmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat berät und entscheidet über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO
  • Betroffen ist der Bereich oder Betrieb 'Stranddistel'
  • Details zu Anlass, Umfang und Antragsteller:in liegen ohne PDF nicht vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/047/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog4. Mai 2023, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog25. Mai 2023, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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