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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Stranddistel

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Rat berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Gaststätte oder Einrichtung namens Stranddistel. Die SpiLärmSchVO schützt die Insel vor übermäßigen Lärmemissionen; Ausnahmen bedürfen eines Ratsbeschlusses. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt mangels PDF nicht vor.

Einordnung

Sitzungsvorlage der Verwaltung, mit der der Rat über eine Ausnahmegenehmigung nach § 11 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung für die Stranddistel abstimmen soll.

Hintergrund

Spiekeroog verfügt über eine eigene Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO), die Lärm durch Veranstaltungen oder Betriebe auf der autofreien Insel reguliert. § 11 dieser Verordnung eröffnet die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zu erteilen. Da kein PDF vorliegt, sind Anlass und Umfang der beantragten Ausnahme nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung kann bedeuten, dass an der Stranddistel lauter oder länger als üblich Musik oder Veranstaltungslärm zulässig wäre. Anwohner:innen und Gäste in der Nähe könnten dadurch betroffen sein. Genaueres lässt sich ohne den Vorlageninhalt nicht sagen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO für die Stranddistel beschließen
  • Die SpiLärmSchVO regelt den Lärmschutz auf Spiekeroog und sieht in § 11 Ausnahmetatbestände vor
  • Art, Umfang und Begründung der Ausnahme sind mangels PDF nicht bekannt
  • Ausnahmegenehmigungen von Lärmschutzregelungen bedürfen auf Spiekeroog eines Ratsbeschlusses

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/047/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog4. Mai 2023, 20:00 UhrVorberatung
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog25. Mai 2023, 20:00 UhrEntscheidung

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