Beratung und Beschluss über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO - Stranddistel
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 25. Mai 2023
Beschlossen — einstimmig
am 25. Mai 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt: „Eine Ausnahme nach SpLärmSchVO wird bis einschließlich 30.06.2023 erteilt. Diese Ausnahme erstreckt sich nur für die Herstellung von Fundament und Bodenplatte im Erdgeschoss sowie die Herstellung einer Wandverkleidung für die angrenzenden Gebäudeflächen. Die Ruhezeiten, §4 Abs.1 der Lärmschutzsatzung sind einzuhalten. Andere Lärmquellen sind nicht zulässig, bei Zuwiderhandlung erlischt diese Genehmigung sofort.“ RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bereich zwischen den noch vorhandenen Gebäuden soll u.a. mit Fundament und Bodenplatte ausgestattet werden, sowie die Wandverkleidung der Nebengebäude erneuert werden, um die Bewohnbarkeit dieser Gebäude zu sichern. Daher wird eine Verlängerung der Bauzeit beantragt. Das Thema ist ausführlich im Bauausschuss diskutiert worden.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für das Lokal oder die Veranstaltung 'Stranddistel' entscheiden. § 11 SpiLärmSchVO ermöglicht solche Einzelfallausnahmen von den Lärmschutzregeln. Ob Antragsteller:in, Anlass und genaue Bedingungen bekannt sind, lässt sich ohne PDF nicht sagen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Rat. Sie betrifft einen Einzelfall-Antrag auf Ausnahme nach § 11 der Spiekerooger Lärmschutzverordnung für den Bereich oder das Lokal 'Stranddistel'.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO), die Lärm auf der Insel regelt. § 11 dieser Verordnung sieht vor, dass im Einzelfall Ausnahmen genehmigt werden können. Über welchen konkreten Anlass oder Sachverhalt der Antrag gestellt wurde, ist ohne das beigefügte PDF nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung kann für Anwohner:innen in der Nähe der Stranddistel praktische Auswirkungen haben, etwa in Form erhöhter Lärmbelastung zu bestimmten Zeiten. Ob es sich um eine einmalige Veranstaltung oder eine dauerhaftere Regelung handelt, lässt sich ohne Vorlage nicht bestimmen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat berät und entscheidet über eine Ausnahme nach § 11 SpiLärmSchVO
- Betroffen ist der Bereich oder Betrieb 'Stranddistel'
- Details zu Anlass, Umfang und Antragsteller:in liegen ohne PDF nicht vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/047/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) soll im Rat beraten werden. Der Antrag bezieht sich auf das Objekt oder den Betrieb namens „Stranddistel'. Der Rat entscheidet, ob eine Ausnahme von den geltenden Lärmschutzregeln der Gemeinde erteilt wird.
Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 erweitert seinen Betrieb und beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung. Winterliches Wetter mit Schnee und Eis hat die Bauarbeiten verzögert. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt. Der Rat soll diese Ausnahme genehmigen, mit der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu beschränken.
Das Ordnungsamt erteilt dem Edeka-Frischemarkt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, damit dort ab Oktober 2024 gebaut werden kann. Die Baugenehmigung für die umfangreiche Sanierung und Erweiterung liegt bereits vor. Mit Baubeginn am 7. Oktober 2024 soll die Fertigstellung bis Juni 2025 gesichert werden. Der Markt bleibt den gesamten Oktober geöffnet, die Versorgung in den Herbstferien ist damit gewährleistet.
Eine Privatperson beantragt, zum Jahreswechsel 2017/2018 im Noorderloog ein Feuerwerk abzubrennen — obwohl auf Spiekeroog ganzjährig Pyrotechnik verboten ist. Der Antrag ist von mehreren Mitunterzeichner:innen unterstützt. Der Rat soll entscheiden, ob er die Ausnahme befürwortet und die Verwaltung mit dem entsprechenden Bescheid beauftragt.