Außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Juni 2026
Beschlossen — einstimmig
am 18. Juni 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, für die für den Winterdienst angefallenen zusätzlichen Ausgaben und für die Beschaffung eines Streusalzvorrates - außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 25.150,00 Euro und hierfür die Einrichtung einer außerplanmäßigen Buchungsstelle „Aufwand Winterdienst“. Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden .
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will 25.150 Euro außerplanmäßig für den Winterdienst freigeben. Davon entfallen 21.145 Euro auf bereits angefallene Kosten im laufenden Jahr 2026 und 5.000 Euro auf einen Streusalzvorrat, der im Sommer günstig eingekauft werden soll. Der Rat soll dafür eine eigene Haushaltsstelle "Aufwand Winterdienst" einrichten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) an Verwaltungsausschuss und Rat. Sie beantragt außerplanmäßige Haushaltsmittel nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.
Hintergrund
Im Haushalt 2026 gab es keine eigene Buchungsstelle für den Winterdienst. Die Kosten wurden unter "Unterhaltung der Straßen und Wege" gebucht und fielen höher aus als geplant. Das Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG § 117 Abs. 1) verlangt einen ausdrücklichen Ratsbeschluss, wenn Ausgaben anfallen, die nicht im Haushalt vorgesehen sind.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Beschluss betrifft die Verkehrssicherung auf Spiekerooger Wegen im Winter — davon profitieren alle, die sich im Winter auf der Insel bewegen. Finanziell geht es um eine Umschichtung im Gesamthaushalt; neue Gebühren oder direkte Kosten für Einwohner:innen entstehen dadurch nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Im Haushaltsjahr 2026 fielen 21.145 Euro für den Winterdienst an, ohne dafür eine eigene Haushaltsstelle zu haben
- Zusätzlich sollen 5.000 Euro für einen Streusalzvorrat bereitgestellt werden, der im Sommer günstiger ist
- Insgesamt beantragt die Verwaltung außerplanmäßige Ausgaben von 25.150 Euro
- Der Rat soll eine neue Haushaltsstelle "Aufwand Winterdienst" einrichten
- Die Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt entnommen werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/153/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 9. Juni 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-893 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog legt eine Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst vor. Auf dieser Grundlage soll vermutlich ein Beschluss über die Gebührenhöhe gefasst werden.
Ratsmitglied Warenski beantragt, den neu gegründeten Haushalts- und Finanzausschuss (HUFA) verbindlich in die Ratsarbeit einzubinden. Künftig soll der HUFA den Gemeindehaushalt dem Rat in mindestens zwei Lesungen vor Jahresende vorlegen. Außerdem soll der HUFA bei allen außerplanmäßigen Ausgaben über 5.000 Euro gehört werden. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine enge Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss in der Übergangsphase 2016/2017 vor.
Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.
Die Gemeinde prüft, ob beim Bau der neuen Rettungswache gleichzeitig Dauerwohnungen für Gemeindebedienstete und andere öffentliche Angestellte entstehen sollen. Hintergrund: Die Gemeinde hat derzeit drei Wohnungen weniger als Planstellen, mittelfristig werden sogar fünf Wohnungen benötigt. Die Verwaltung empfiehlt einen gemeinsamen Bau (Variante A), weil das Kosten spart; der Rat soll über drei Varianten entscheiden — von gemeinsamem Bau über Bauvoranfrage für einen anderen Träger bis zur Ablehnung.