Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zur Errichtung einer Rampe auf öffentlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss/Gemeinderat, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen: 1. Die Überbauung der öffentlichen Fläche mit einer barrierefreien Rampe ist grundsätzlich in vorgelegtem Umfang vorstellbar. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag zur Regelung der Überbauung und der Sondernutzung zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 3. Vor Genehmigung ist in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsunternehmen sicherzustellen, dass keine unterirdischen Leitungen oder sonstige Infrastrukturen – aktuell wie perspektivisch - beeinträchtigt werden. 4. Die Abgeltung erfolgt – sofern rechtlich möglich - durch eine pauschale Einmalzahlung; die genaue Höhe wird noch ermittelt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dafür eine Rampe errichten. Da auf dem eigenen Grundstück kein ausreichender Platz vorhanden ist, soll die Rampe etwa 87 Quadratmeter öffentlicher Gemeindestraße (Flurstück 235/3) überbauen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und anschließend einen Nutzungsvertrag mit einer pauschalen Einmalzahlung als Entgelt auszuarbeiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Bauen & Planung) zur Erstberatung. Sie bittet Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat um grundsätzliche Zustimmung zur Nutzung einer öffentlichen Straßenfläche durch einen privaten Hotelbetreiber.
Hintergrund
Das Hotel Inselfriede befindet sich derzeit im Bau eines Erweiterungsgebäudes, das bereits barrierefrei errichtet wird. Der Haupteingang des Bestandsgebäudes ist hingegen noch nicht barrierefrei zugänglich. Teile des bestehenden Eingangsbereichs wurden bereits auf öffentlichem Grund errichtet. Die betroffene Fläche ist als Gemeindestraße gewidmet, was eine Sondernutzung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz erfordert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Rampe betrifft vor allem Gäste mit eingeschränkter Mobilität, die künftig den Hoteleingang barrierefrei nutzen könnten. Für alle Verkehrsteilnehmer:innen bleibt die gepflasterte Straßenbreite von 4,00 Metern erhalten. Ein seitlicher Grünstreifen entfällt im betroffenen Bereich dauerhaft. Der ausgehandelte Nutzungsvertrag soll als Muster für ähnliche Fälle auf der Insel dienen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Rampe beansprucht rund 87 Quadratmeter der öffentlichen Gemeindestraße (Flurstück 235/3)
- Die Fahrbahn bleibt mit 4,00 Metern Breite für den Verkehr nutzbar
- Die Gemeinde soll als Grundstückseigentümerin eine pauschale Einmalzahlung erhalten
- Vor Baugenehmigung ist zu prüfen, ob keine unterirdischen Leitungen beeinträchtigt werden
- Die Verwaltung soll einen Nutzungsvertrag erarbeiten, der dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/039/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/039/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 17.06.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 26.06.2025 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zur Errichtung einer Rampe auf öffentlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3) Sachverhalt: Der Eigentümer des Hotels „Inselfriede“ beabsichtigt, den Hoteleingang des Hauptgebäudes barrierearm zu gestalten. Die Rezeption, das Restaurant sowie der Frühstücksraum befinden sich im Hauptgebäude, sodass das Vorhaben nachvollziehbar und im Sinne der Barrierefreiheit zu begrüßen ist. Der derzeit in Ausführung befindliche Erweiterungsbau wird bereits barrierefrei errichtet. Für die barrierefreie Erschließung des Haupteingangs soll eine Rampe errichtet werden. Die entsprechenden Planunterlagen liegen als Anlage bei. Da auf dem eigenen Grundstück kein ausreichender Platz zur Verfügung steht, wird die Rampe teilweise auf öffentlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3 – gewidmet als Gemeindestraße – ca. 87 qm) errichtet werden müssen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass ein Teil des bestehenden Eingangsbereichs auf öffentlichem Grund errichtet wurde (siehe Anlage). Die (gepflasterte) Straßenbreite beträgt auch künftig 4,00 Meter. Diese Durchfahrtsbreite wird auch künftig als ausreichend erachtet, die östliche Hecke muss ggfs. etwas eingekürzt werden da sie in den Straßenkörper einwächst. Ein – wie sonst üblicher – seitlicher Grünstreifen - entfällt dadurch auch künftig im betroffenen Bereich. f Vor einer formellen Antragstellung bittet der Vorhabenträger um grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde zur Nutzung der öffentlichen Fläche. Rechtliche Würdigung: Die Gemeinde ist in zwei Funktionen betroffen: 1. Als Grundstückseigentümerin: Es liegt eine Überbauung im Sinne des § 912 BGB vor. Der Tatbestand einer einvernehmlichen Überbaurente ist erfüllt. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach dem Verkehrswert des überbauten Grundstücksteils zum Zeitpunkt der Errichtung der baulichen Anlage. Eine vertragliche Regelung mit einer pauschalierten Einmalzahlung erscheint angemessen und praktikabel. 2. Als Trägerin der Straßenbaulast: Die Fläche ist als öffentliche Straße gewidmet. Die Nutzung durch ein dauerhaftes - 2 - Bauwerk stellt eine Sondernutzung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz dar. Die bestehende Sondernutzungssatzung der Gemeinde findet grundsätzlich Anwendung, sieht jedoch keine explizite Gebühr für eine dauerhafte bauliche Überbauung vor. Denkbar ist entweder die analoge Anwendung von Tarif-Nr. 4 (15 € pro Quadratmeter jährlich) oder eine Einzelregelung gemäß der Auffangklausel (§ 1 Abs. 5) mit einem Gebührenrahmen von 5 € bis 520 € jährlich. Empfehlung der Verwaltung: Zur rechtssicheren Gestaltung und praktikablen Umsetzung wird empfohlen, mit dem Vorhabenträger einen Nutzungsvertrag zu schließen. Dieser sollte sowohl die dingliche Überbauung als auch die straßenrechtliche Sondernutzung regeln. Die Abgeltung kann in Form einer pauschalen Einmalzahlung erfolgen. Die genaue Höhe ist festzulegen. Der zu erarbeitende Nutzungsvertrag dienst dann als Vorlage für ähnlich gelagerte Fälle im Ortsgebiet. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss/Gemeinderat, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen: 1. Die Überbauung der öffentlichen Fläche mit einer barrierefreien Rampe ist grundsätzlich in vorgelegtem Umfang vorstellbar. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag zur Regelung der Überbauung und der Sondernutzung zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 3. Vor Genehmigung ist in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsunternehmen sicherzustellen, dass keine unterirdischen Leitungen oder sonstige Infrastrukturen – aktuell wie perspektivisch - beeinträchtigt werden. 4. Die Abgeltung erfolgt – sofern rechtlich möglich - durch eine pauschale Einmalzahlung; die genaue Höhe wird noch ermittelt. Spiekeroog, den 26.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01_Ansicht_Rampe_20250507 02_Draufsicht_Rampe_20250507 03_Grundriss_Rampe_20250507 04_Schnitte_Rampe_20250507 05_Flurstücke_Luftbild
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Das Hotel Inselfriede möchte seinen Haupteingang mit einer Rollstuhlrampe barrierefrei zugänglich machen. Da das eigene Grundstück dafür nicht ausreicht, soll die Rampe teilweise auf einer gemeindlichen Straßenfläche (rund 87 Quadratmeter) errichtet werden. Der Rat soll dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen und die Verwaltung beauftragen, einen Nutzungsvertrag mit dem Hoteleigentümer auszuarbeiten.
Der Rat soll einem Nutzungsvertrag zustimmen, der dem Hotel Inselfriede erlaubt, eine barrierefreie Rampe über eine rund 87 m² große gemeindliche Straßenfläche zu bauen. Der Vertrag regelt Haftung, Instandhaltung und eine Gebühr für die Sondernutzung öffentlichen Straßengrunds. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung und schlägt vor, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu ermächtigen.
Der Rat soll das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 planungsrechtlich für Sanierung, Umbau und Erweiterung freigeben. Geplant sind bis zu 13 zusätzliche Zimmer sowie Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz. Als Satzungsbeschluss — der formale Abschluss des Bebauungsplanverfahrens — würde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 rechtskräftig. Gleichzeitig soll der Bürgermeister ermächtigt werden, den Durchführungsvertrag mit der Betreiberin abzuschließen.
Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 soll erweitert und modernisiert werden: geplant sind bis zu 13 zusätzliche Zimmer sowie Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz. Die Gemeinde steuert das Vorhaben über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan — ein Planungsinstrument, das engere vertragliche Bindungen erlaubt als ein normaler Bebauungsplan. Rat und Verwaltungsausschuss sollen gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Beteiligung beschließen, um das Verfahren noch 2024 abzuschließen.