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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zur Errichtung einer Rampe auf öffentlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss/Gemeinderat, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen: 1. Die Überbauung der öffentlichen Fläche mit einer barrierefreien Rampe ist grundsätzlich in vorgelegtem Umfang vorstellbar. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag zur Regelung der Überbauung und der Sondernutzung zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 3. Vor Genehmigung ist in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsunternehmen sicherzustellen, dass keine unterirdischen Leitungen oder sonstige Infrastrukturen – aktuell wie perspektivisch - beeinträchtigt werden. 4. Die Abgeltung erfolgt – sofern rechtlich möglich - durch eine pauschale Einmalzahlung; die genaue Höhe wird noch ermittelt.

4Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dafür eine Rampe errichten. Da auf dem eigenen Grundstück kein ausreichender Platz vorhanden ist, soll die Rampe etwa 87 Quadratmeter öffentlicher Gemeindestraße (Flurstück 235/3) überbauen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und anschließend einen Nutzungsvertrag mit einer pauschalen Einmalzahlung als Entgelt auszuarbeiten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Bauen & Planung) zur Erstberatung. Sie bittet Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat um grundsätzliche Zustimmung zur Nutzung einer öffentlichen Straßenfläche durch einen privaten Hotelbetreiber.

Hintergrund

Das Hotel Inselfriede befindet sich derzeit im Bau eines Erweiterungsgebäudes, das bereits barrierefrei errichtet wird. Der Haupteingang des Bestandsgebäudes ist hingegen noch nicht barrierefrei zugänglich. Teile des bestehenden Eingangsbereichs wurden bereits auf öffentlichem Grund errichtet. Die betroffene Fläche ist als Gemeindestraße gewidmet, was eine Sondernutzung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz erfordert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Rampe betrifft vor allem Gäste mit eingeschränkter Mobilität, die künftig den Hoteleingang barrierefrei nutzen könnten. Für alle Verkehrsteilnehmer:innen bleibt die gepflasterte Straßenbreite von 4,00 Metern erhalten. Ein seitlicher Grünstreifen entfällt im betroffenen Bereich dauerhaft. Der ausgehandelte Nutzungsvertrag soll als Muster für ähnliche Fälle auf der Insel dienen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Rampe beansprucht rund 87 Quadratmeter der öffentlichen Gemeindestraße (Flurstück 235/3)
  • Die Fahrbahn bleibt mit 4,00 Metern Breite für den Verkehr nutzbar
  • Die Gemeinde soll als Grundstückseigentümerin eine pauschale Einmalzahlung erhalten
  • Vor Baugenehmigung ist zu prüfen, ob keine unterirdischen Leitungen beeinträchtigt werden
  • Die Verwaltung soll einen Nutzungsvertrag erarbeiten, der dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/039/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8114 kB4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/039/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025  
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 17.06.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 26.06.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zur Errichtung einer 
    Rampe auf öffentlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
    Sachverhalt:
    Der Eigentümer des Hotels „Inselfriede“ beabsichtigt, den Hoteleingang des Hauptgebäudes 
    barrierearm zu gestalten. Die Rezeption, das Restaurant sowie der Frühstücksraum befinden
    sich im Hauptgebäude, sodass das Vorhaben nachvollziehbar und im Sinne der 
    Barrierefreiheit zu begrüßen ist. Der derzeit in Ausführung befindliche Erweiterungsbau wird 
    bereits barrierefrei errichtet.
    Für die barrierefreie Erschließung des Haupteingangs soll eine Rampe errichtet werden. Die 
    entsprechenden Planunterlagen liegen als Anlage bei.
    Da auf dem eigenen Grundstück kein ausreichender Platz zur Verfügung steht, wird die 
    Rampe teilweise auf öffentlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3 – gewidmet als 
    Gemeindestraße – ca. 87 qm) errichtet werden müssen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass 
    ein Teil des bestehenden Eingangsbereichs auf öffentlichem Grund errichtet wurde (siehe 
    Anlage). Die (gepflasterte) Straßenbreite beträgt auch künftig 4,00 Meter. Diese 
    Durchfahrtsbreite wird auch künftig als ausreichend erachtet, die östliche Hecke muss ggfs. 
    etwas eingekürzt werden da sie in den Straßenkörper einwächst.  Ein – wie sonst üblicher – 
    seitlicher Grünstreifen - entfällt dadurch auch künftig im betroffenen Bereich. f
    Vor einer formellen Antragstellung bittet der Vorhabenträger um grundsätzliche Zustimmung 
    der Gemeinde zur Nutzung der öffentlichen Fläche.
    Rechtliche Würdigung:
    Die Gemeinde ist in zwei Funktionen betroffen:
    1. Als Grundstückseigentümerin:
    Es liegt eine Überbauung im Sinne des § 912 BGB vor. Der Tatbestand einer 
    einvernehmlichen Überbaurente ist erfüllt. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach 
    dem Verkehrswert des überbauten Grundstücksteils zum Zeitpunkt der Errichtung der
    baulichen Anlage. Eine vertragliche Regelung mit einer pauschalierten 
    Einmalzahlung erscheint angemessen und praktikabel.
    2. Als Trägerin der Straßenbaulast:
    Die Fläche ist als öffentliche Straße gewidmet. Die Nutzung durch ein dauerhaftes 
    - 2 -
    Bauwerk stellt eine Sondernutzung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz 
    dar. Die bestehende Sondernutzungssatzung der Gemeinde findet grundsätzlich 
    Anwendung, sieht jedoch keine explizite Gebühr für eine dauerhafte bauliche 
    Überbauung vor. Denkbar ist entweder die analoge Anwendung von Tarif-Nr. 4 (15 € 
    pro Quadratmeter jährlich) oder eine Einzelregelung gemäß der Auffangklausel (§ 1 
    Abs. 5) mit einem Gebührenrahmen von 5 € bis 520 € jährlich.
    Empfehlung der Verwaltung:
    Zur rechtssicheren Gestaltung und praktikablen Umsetzung wird empfohlen, mit dem 
    Vorhabenträger einen Nutzungsvertrag zu schließen. Dieser sollte sowohl die dingliche 
    Überbauung als auch die straßenrechtliche Sondernutzung regeln. Die Abgeltung kann in 
    Form einer pauschalen Einmalzahlung erfolgen. Die genaue Höhe ist festzulegen. Der zu 
    erarbeitende Nutzungsvertrag dienst dann als Vorlage für ähnlich gelagerte Fälle im 
    Ortsgebiet.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss/Gemeinderat, dem Vorhaben 
    grundsätzlich zuzustimmen:
    1. Die Überbauung der öffentlichen Fläche mit einer barrierefreien Rampe ist 
    grundsätzlich in vorgelegtem Umfang vorstellbar.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag zur Regelung 
    der Überbauung und der Sondernutzung zu erarbeiten und dem Rat zur 
    Entscheidung vorzulegen. 
    3. Vor Genehmigung ist in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsunternehmen 
    sicherzustellen, dass keine unterirdischen Leitungen oder sonstige Infrastrukturen – 
    aktuell wie perspektivisch - beeinträchtigt werden.
    4. Die Abgeltung erfolgt – sofern rechtlich möglich - durch eine pauschale 
    Einmalzahlung; die genaue Höhe wird noch ermittelt.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 26.05.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Ansicht_Rampe_20250507
    02_Draufsicht_Rampe_20250507
    03_Grundriss_Rampe_20250507
    04_Schnitte_Rampe_20250507
    05_Flurstücke_Luftbild

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig4:0:0

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